Zufallsfund

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Definition Zufallsfund: Als Zufallsfund bezeichnet man im Strafverfahrensrecht ein Beweismittel oder einen Hinweis auf eine Straftat, der im Rahmen von Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch Strafverfolgungsbehörden gefunden wird.

Beweisverwertungsverbot Drogen Ermittlern Ermittlungsbefugnisse Ermittlungsmethoden Katalogstraftat Kronzeugenregelung Lauschangriff Nr Observationen Postkontrolle Rasterfahndung StGB StPO Strafprozessrecht Straftat Strafverfahrens Telefonüberwachung V-Leuten
  1. Zufallsfund
    Als Zufallsfund bezeichnet man im Strafverfahrensrecht ein Beweismittel oder einen Hinweis auf eine Straftat, der im Rahmen von Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll) ...

 

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