Umkehrschluss

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Definition Umkehrschluss: Der Umkehrschluss ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen. Aus einer offenbar geplanten Regelungslücke wird gefolgert, dass der ungeregelte Sachverhalt nicht durch Analogieschluss mit der Rechtsfolge einer vorhandenen Normen geregelt werden darf.

Alkohol Bayes Cannabis Cannabiskonsumenten Drogen Drogenabhängigen Einstiegsdroge Einstiegsdrogen-Theorie Erkenntnisstand Heroin Heroinbhängigkeit Kleiber Konsum Konsumenten Landesteilen Richtern Tabak Tabakkonsumenten Vorstufe
  1. Einstiegsdroge
    Unter Einstiegsdrogen werden illegale wie legale Drogen zusammengefasst, deren Nutzung eine erhöhte Koinzidenz für eine Drogenkarriere haben. Dies trifft vor allem auf die beiden Volksdrogen Tabak und Alkohol ...

 

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