Scheinehe

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Definition Scheinehe: Als Scheinehe lässt sich eine formal gültige Ehe bezeichnen, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist, sondern die ausschließlich deswegen geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil daraus ziehen, ohne dass die Ehe tatsächlich gelebt werden soll.

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