Rechtskraft

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Definition Rechtskraft: Unter Rechtskraft versteht man bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder einem Beschluss ausgehen, und die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten. Die Wirkung der Rechtskraft lässt sich mit dem römischen Grundsatz "Contra rem judicatam non audietur" wie folgt beschreiben: "Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört".

BtMG Cannabis DFB-Traineramt Daum Drogenkonsum Friedman Fußballtrainer Haarprobe Kokain-Konsum Urin Vorstrafe Zentralrats
  1. Haarprobe
    Unter einer Haarprobe versteht man im Allgemeinen die Untersuchung einer ausreichenden Menge von Haaren auf bestimmte chemisch-biologische Substanzen, die sich im Haar abgesetzt haben bzw. dort längere Zeit ...

 

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