E-Lites umgeht Werbeverbot für E-Zigaretten

Der Zigarettenhersteller E-Lites stellt das in Großbritannien seit über 50 Jahren bestehende Verbot von Tabakwerbungen mit einem Werbespot, in dem elektronische Zigaretten trotz ihres Nikotingehaltes angepriesen werden, auf die Probe. Die TV-Kampagne läuft unter dem Motto "Du weißt nicht, was dir entgeht" und wird voraussichtlich am Samstag, den 19. Januar, zum ersten Mal übertragen. Hinzu kommt, dass die Darstellung von Zigaretten im Fernsehen von den strengen Tabakrichtlinien ausgenommen ist.

Schauspieler leitet Kampagne

"Seit 1974 ist in Deutschland die Ausstrahlung von Werbungen für jegliche Tabakerzeugnisse zu kommerziellen Zwecken verboten. Zusätzlich wird dieses Verbot durch EU-Richtlinien sanktioniert", so Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft. Neben dem allgemeinen Werbeverbot sei in Deutschland auch die Darstellung von Zigaretten in Werbespots für Raucherentwöhnungstherapien untersagt.

Serienschauspieler Mark Benton leitet die Kampagne, in welcher er einen Vater verkörpert, der die ersten Schritte seines Kindes versäumt, weil er das Haus verlässt, um eine Zigarette zu rauchen. Obwohl Zigarettenwerbungen in Großbritannien seit 1965 verboten sind, hat die Advertising Standards Authority der Ausstrahlung des Spots zugestimmt. Da die Fernsehwerbung für elektronische Zigaretten strengen Beschränkungen unterliege, stünden ohnehin nur begrenzte Mittel zur Verfügung, um diese zu bewerben.

E-Zigaretten angeblich gesünder

Laut Trevor Field, Marketing Direktor von E-Lites, wäre es besser, gänzlich mit dem Rauchen aufzuhören. Dennoch gibt es über zehn Mio. Raucher in Großbritannien, die nicht Willens oder fähig sind, sich das Rauchen abzugewöhnen. In dieser Hinsicht stellen E-Zigaretten eine gesündere, billigere und sozialverträglichere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten dar. Zurzeit wird in der Regierung sogar darüber diskutiert, ob E-Zigaretten - wie Nikotinkaugummis auch - als Raucherentwöhnungstherapie klassifiziert werden sollen.

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Artikel vom 16. Januar 2013

 

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