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Eine Zigarettenschachtel ist ein quaderförmiger Behälter, meist aus Pappe, in dem mehrere Zigaretten enthalten sind. Die Schachtel ist mit einem Aromaschutzpapier oder einer Aromaschutzfolie ausgelegt und durch eine Klarsichtfolie luftdicht verschlossen.
Durch Ziehen des sogenannten "Pull-Tabs" wird die Schachtel geöffnet. Im Gegensatz zu den so genannten Soft Packs sind Zigarettenschachteln wieder verschließbar. In der Schweiz wird statt Zigarrettenschachtel öfter der Ausdruck Zigarettenpäckchen verwendet. Für Zigarettenautomaten haben die Schachteln meist eine einheitliche Größe.
Erhöhungen der Verkaufspreise oder Tabaksteuer können in manchen Ländern dazu führen, dass sich die Zahl der enthaltenen Zigaretten verändert, um einen glatten automatentauglichen Endverkaufspreis zu erhalten. In der Schweiz ist die Packungsgröße auf 20 Stück festgelegt. Automatenzigaretten können preislich vom normalen Verkaufspreis abweichen, da normalerweise auf die nächste 50-Rappen-Grenze aufgerundet wird.
In Deutschland ist vom Gesetzgeber eine Mindestgröße von 17 Stück festgeschrieben. Die übliche Packungsgröße liegt bei 19 Stück. Einige Marken bieten aber auch sogenannte Big Packs an, die bis zu 25 Zigaretten enthalten können. In Österreich sind 20er Packungen üblich. Nur bei einzelnen Marken jedoch auch größere oder kleinere. Auch in Automaten sind ebenfalls nur 20er-Packungen enthalten. Zur Zeit vor Einführung des Euro waren Zigarettenpreise in ganzen Schilling zu bezahlen, seit der Umstellung geben die meisten Automaten Rückgeld.
Bis in die 1970er Jahre gab es in Österreich auch Packungen mit 10 Stück Inhalt. Es durften Zigaretten auch einzeln verkauft werden. Dies war in Gasthäusern durchaus üblich. In Großbritannien und anderen Ländern sind sowohl Zehnerpackungen als auch Einzelverkauf noch heute üblich. Auch in Deutschland etablierten sich ab 2003 Zehnerpackungen, die schließlich aber Mitte 2004 verboten wurden, mit der Begründung, das diese kleineren und dadurch günstigeren Schachteln Jugendliche mehr zum rauchen animieren würden als die normalen Schachteln.
Die Zigarettenschachtel enthält in vielen Ländern an der Oberseite eine aufgeklebte Steuerbanderole, die die ordungsgemäße Versteuerung der enthaltenen Zigaretten und damit auch die Herkunft dokumentiert.
Seit Januar 2004 sind in vielen Ländern der EU deutlich sichtbare Warnhinweise auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben: Der Warntext muss eine dicke schwarze Umrandung aufweisen und mindestens 30% der vorderen sowie 40% der hinteren Packungsseite einnehmen. Allerdings hat sich gleich ein neuer Markt aufgetan. Es werden nämlich auch aus Papier hergestellte Überzieher angeboten, die über die Schachtel darübergeschoben, genau diese Warntexte abdecken. Außerdem ist der Absatz der früher vielfach verwendeten Zigarettendosen, wo die Zigaretten aus der Schachtel in eine Metallhülle umgeschichtet werden, wieder sprunghaft gestiegen.
Weiterhin ist die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts vorgeschrieben. In Deutschland finden sich die Warnhinweis-Vorschriften in der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002. Eine Verschärfung der Warnhinweise durch schockierende Bilder ist, wie es in den USA oder Kanada bereits üblich ist, ist EU-weit geplant.
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