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Facebook: Algorithmus erkennt, wer Drogen nimmt
Eine Studie der USC Berkeley belegt, dass ein Algorithmus einzig aus den
Likes und Status-Updates, die ein User im sozialen Netzwerk Facebook preisgibt, erkennt,
ob dieser gelegentlich Drogen nimmt oder nicht. Dazu muss der Nutzer nicht einmal
konkret darüber schreiben.
Für die Forschungsarbeit haben die
Wissenschaftler die Aktivitäten von rund elf Mio. Facebook-Nutzern und rund 22 Mio.
Status-Updates von 150.000 Usern analysiert. Zur Auswertung nutzen die Studienautoren
eine Machine-Learning-Software, die unter anderem bestimmte Schlüsselwörter wie "fuck",
"hate", "kill", "blood", "pain" und "sex" erfasst und einordnet.
Die gleiche
Software konnte in einer vorangegangenen Studie bereits abschätzen, dass Menschen,
die sich gerne Anime-Serien ansehen, weniger Alkoholexzesse haben, während Fans des
Thrillers "V wie Vendetta" öfter zu tief ins Glas
schauen. Ziel der nun angestellten Forschungsarbeit über den Drogenkonsum war es,
die User zu identifizieren, die ein sehr großes Risiko zeigen, mit der Einnahme von
Drogen
zu beginnen. Auch sollten diejenigen identifiziert werden, die illegale Substanzen
bereits eingenommen haben.
Für Arbeitgeber interessant
Die
Software liegt mit ihrer Einschätzung zu 86 Prozent korrekt. Obwohl noch unklar ist,
wie die Ergebnisse der Studie in der Prävention von Drogenmissbrauch
verwendet werden können, zeigt sie, wie schnell die Online-Präsenz des Einzelnen
Auskunft über das Privatleben gibt. Gerade in der Arbeitswelt könnten Tools zur Erfassung
etwaiger Exzesse und illegaler Präferenzen problematisch für Job-Bewerber werden.
Angestellte sind rechtlich bislang noch auf der sicheren Seite.
"Internetrecherchen
über die eigenen Arbeitnehmer widersprechen dem Grundsatz der Direkterhebung beim
Beschäftigten. Eine Abweichung davon ist nur ausnahmsweise nach einer Interessenabwägung
zulässig. Hier überwiegen jedoch die Interessen des Arbeitnehmers schon deshalb,
weil sein Vorgesetzter bei der Recherche in sozialen Netzwerken in seine Privatsphäre
eindringt. Daten über die private Lebensgestaltung haben grundsätzlich für den Arbeitgeber
außer Betracht zu bleiben, da insoweit ein Bezug zum Beschäftigungsverhältnis fehlt",
verdeutlicht der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.
Artikel vom 21. Juni 2017
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