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Datenschützer und Gewerkschafter kritisieren die Praxis, Bewerber vor einer Einstellung auf Drogen zu testen. Konzerne wie RWE, Thyssen-Krupp Stahl und RAG Deutsche Steinkohle bestätigten, bei Neueinstellungen auf illegale Drogen zu testen.
Sie begründen das mit Sicherheitsrisiken in sensiblen Tätigkeiten. "Wir sehen darin einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte", sagte Marc Schlette, Sprecher der IG Metall NRW, "das ist Pinkeln unter Aufsicht." Pflicht sind solche Tests etwa für Piloten und Lokführer, weil sie Dritte gefährden können. "Ohne diese gesetzliche Grundlage halten wir Drogenscreenings vor der Einstellung nicht für zulässig", sagte eine Sprecherin der Datenschutzbeauftragten NRW.
Zwar unterschreiben die Bewerber in der Regel eine Einverständniserklärung für die Tests. Doch das hält die Datenschützerin für rechtlich unwirksam. Denn: "Eine rechtlich wirksame Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Wer aber nur die Wahl zwischen dem Drogenscreening oder keiner Einstellung hat, gibt die Einwilligung gerade nicht freiwillig ab.
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