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Wer an seinem Arbeitsplatz sich und andere gefährden kann, wer einen körperlich sehr belastenden Beruf ausübt, muss diesen Anforderungen gesundheitlich gewachsen sein. In diesen Fällen ist es nicht nur legal, sondern auch geboten, sich durchchecken zu lassen, bevor man eine solche Tätigkeit auf Dauer aufnehmen will. Dazu gehören auch Drogentests.
Die mittlerweile in allen Wirtschaftsbereichen verbreitete Praxis, Bewerber grundsätzlich Urinproben abgeben zu lassen, geht aber weit darüber hinaus. Es ist der Einstieg in eine flächendeckende Rasterung, die Datenschüter nicht hinnehmen können. Bürokräfte auf Drogen zu testen, mag betriebswirtschaftlich nachvollziehbar sein. Doch das kann nicht wichtiger sein als das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.
Natürlich kann ihn niemand zwingen, sich testen zu lassen. Aber diese Freiwilligkeit ist nur die Freiwilligkeit, auf den Job zu verzichten. Dass der Gesetzgeber diese Frage bislang nicht eindeutig beantwortet hat, lässt den Unternehmen Freiräume, die sie natürlich nutzen. Er dürfte sich auch weiter schwer tun, Gesundheitsprüfungen mit Drogentests engere Grenzen zu setzen, schließlich fordert er dies selbst im Öffentlichen Dienst.
Stefan Schulte
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