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Der Begriff Drogenkriminalität ist im europäischen Raum nicht genau definiert. Der EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) sieht vor, dass in der Europäischen Union, im Rahmen der Intensivierung der Arbeiten zur Verhinderung von Drogenstraftaten, im Jahr 2007 eine gemeinsame Definition für ?Drogenkriminalität? (englisch: ?Drug-related crime?) festgelegt wird.
EU-Drogenaktionsplan, [1] PDF-Datei, S. 11, Punkt 25.1. Diese Absicht verfolgte der Rat der Europäischen Union bereits in dem vorherigen Drogenaktionsplan (2000-2004).
Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff Drogenkriminalität häufig im gleichen Zusammenhang wie der Wortgebrauch Rauschgiftkriminalität verwandt. Darüber hinaus wird vermehrt neben der Rauschgiftkriminalität auch die direkte Beschaffungskriminalität unter dem Begriff Drogenkriminalität subsumiert.
Polizeilich werden in Deutschland unter dem Begriff RauschgiftkriminalitätPKS, Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 15 alle Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie der Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln, der Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Herstellern und Großhändlern, der Diebstahl von Rezeptformularen und die Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln zusammengefasst. Zur direkten BeschaffungskriminalitätPKS, Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 15 gehören in Deutschland nach der polizeiliche Kriminalstatistik die Straftaten Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln, der Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Herstellern und Großhändlern, den Diebstahl von Rezeptformularen und die Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln.
Menschen konsumieren aus den verschiedensten Gründen seit mehreren zehntausend Jahren Drogen. Kritische Ansichten bezüglich des Konsums einzelner Drogen gab es nachweislich schon in vorchristlicher Zeit (z. B. das Verbot der Bacchanalien durch den römischen Senat). Rauschmittel die in einer Kultur bei religiösen Handlungen oder medizinischen Behandlungen eingesetzt wurden, waren zur gleichen Zeit in anderen gesellschaftlichen Kulturen nicht erlaubt.
In Deutschland regelte bereits im 16. Jahrhundert eine lebensmittelrechtliche Bestimmung den Umgang mit Drogen. 1516 legte das bayrische Reinheitsgebot über erlaubte Inhaltsstoffe im Bier fest, dass unter anderem die sehr giftige und halluzinogene Pflanze Bilsenkraut nicht mehr dem deutschen Bier zugesetzt werden durfte. Verbote gab es auch in anderen Ländern, beispielsweise die Bemühungen im 18. Jahrhundert in China den Opiumkonsum und ? import zu verbieten. England begann aus diesem Grund zwei Kriege mit China. Im zweiten Opiumkrieg (1856-1860) erkämpfte England die Rücknahme des Opiumverbots.
Im 19. Jahrhundert isolierten Wissenschaftler erstmals Wirkstoffe wie Morphin, Coffein und Kokain. Diese Stoffe wurden von den Pharma-Firmen bis in die 1920er Jahre global vertrieben. Erste Einschränkungen bezüglich einiger Stoffe traten in Deutschland schon früher in Kraft. 1901 erließ der Reichstag eine Regelung zur Abgabe von Morphin in Apotheken. In der Zeit von 1909 bis 1925 wurden einige internationale Opium -und Drogenmissbrauchskonferenzen durchgeführt. Die Konferenzen in Schanghai (1909), Den Haag (1912, 1913, 1914) führten zur ersten gesetzlichen Reglungen in Deutschland (1920). Die erste Konferenz in Den Haag (1912) stellte, nach Auffassung des amerikanische Soziologe J.R. Gusfield, den Auftakt zum "symbolischen Kreuzung gegen die Drogen" dar. Schmidtbauer/v. Scheidt, Handbuch der Rauschdrogen, 4. Auflage, 1999, S. 635 Vier Jahre nach den beiden Genfer Opiumkonferenzen (1924/25) setzt Deutschland 1929 die internationalen Regelungen in einem eigenen Opiumgesetz um. Weitere internationale Betäubungsmittelabkommen folgten nach dem 2. Weltkrieg.
Ein Jahr nach dem zweiten Weltkrieg führten die Besatzungsmächte 1946 in ihren Besatzungszonen kriminalpolizeiliche Statistiken ein, die sich aber so stark voneinander unterschieden, dass eine Zusammenfassung der Ergebnisse nur über wenige Deliktsgruppen als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den International Crime Statistics des Interpol- Generalsekretariats seit 1950 möglich war. PKS, Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 2 Zu diesen Deliktsgruppen gehört die Rauschgiftkriminalität (siehe Fallzahlen 1950- 1953).
Anzahl der Rauchgiftdelikte in Deutschland 1950-1953 (Quelle: PKS 2004) |
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1950 | 1.737 |
1951 | 1.961 |
1952 | 1.916 |
1953 | 1.746 |
Das deutsche Opiumgesetz wurde ungeachtet dessen erst 42 Jahr später von dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM-Gesetz, 1971) abgelöst. Bei der Gesamtbetrachtung der historischen Entwicklung vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht frei ist, welche Ziele sie im Bereich der Drogenpolitik verfolgen will. Sie ist vielmehr durch eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) gebunden (siehe Tabelle unten).
Die Drogenpolitik war bis zur Mitte der sechziger Jahre im Verhältnis zu anderen Bereichen der Politik ein äußerst kleiner und gesellschaftlich kaum beachteter Politikbereich. Vor allem wegen der geringen Zahl der sozial auffälligen Drogenkonsumenten war das Opiumgesetz ein Gesetz ohne akute Verfolgungsrealität. Entsprechend niedrig war die Zahl der nach dem Opiumgesetzes verurteilten Personen. Zu Beginn der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts lag diese Zahl bei zwei bis drei Verurteilungen pro Woche (das waren zwischen 100 und 150 pro Jahr) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik änderte sich Ende der sechziger schlagartig. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (internationale Abkommen) und vor allem dem in den USA wahrgenommenen ?Jugend-Drogen-Problem?. In Deutschland vermittelte die Presse, nach dem reißerischen Vorbild in den Vereinigten Staaten von Amerika, ab Ende der sechziger Jahre den Eindruck einer gewaltigen ?Haschisch- und Drogenwelle?, die das Land zu überrollen drohte. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Meinung das Bild eines dramatischen sozialen Problems vorgezeichnet, das zudem mit dem vermutlich wichtigsten innenpolitischen Ereignis jener Zeit in Verbindung gebracht wurde, nämlich der hauptsächlich von Studenten getragenen Protestbewegung, die sich von 1966 bis 1969 als ?Außerparlamentarische Opposition (APO)? formiert hatte.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber (Deutscher Bundestag und Bundesrat) im Dezember 1971 das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929, das vor allem die verwaltungsmäßige Kontrolle der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues ?Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)? ersetzt.
Neufassungen folgten 1982 und am 1. März 1994 (Betäubungsmittelgesetz - BtMG). Das Bundesverfassungsgericht stellt kurz danach am 09. März 1994 in dem sogenannten ?Cannabis Urteil? (BVerfGE 90, 145 - Cannabis) fest, dass es ein Recht auf Rausch in Deutschland nicht gibt.
In der Schweiz und Österreich gelten ähnliche Gesetze. In Österreich trat das Suchtgiftgesetz 1951 (SGG) in Kraft. 1998 wurde das Suchtgiftgesetz vom Suchtmittelgesetz (Österreich) abgelöst. Im gleichen Jahr am 03. Oktober 1951 wurde in der Schweiz das Betäubungsmittelgesetz (Schweiz) verabschiedet. Ein Jahr später trat das Schweizer Betäubungsmittelgesetz (1952) in Kraft.
Seit 1992 gibt es in der EU eine gemeinsame Drogenstrategie mit einem EU-Drogenaktionsplan und einer EU-Drogenkontrollstrategie.
Jahr | Internationale Konferenzen / Abkommen Abkommen Eve-Rave> Abkommen Eve-Rave, [2] im 20. Jahrhundert |
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1909 | Erste Opium-Konferenz in Schanghai |
1912 | Internationales Opium-Abkommen vom 23. Januar 1912 in Den Haag |
1912, 1913, 1914 | Opium-Konferenzen in Den Haag |
1924, 1925 | Opium-Konferenzen in Genf |
1925 | Internationales Betäubungsmittelabkommen vom 19. Februar 1925 in Genf |
1931 | Abkommen zur Beschränkung der Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel vom 13. Juli 1931 in Genf Abkommen 1931> Abkommen 1931, [3] |
1936 | Abkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Verkehrs mit BTM vom 26. Juni 1936 in Genf |
1946 | UN gründet mit Unterstützung der WHO den Ausschuss für Rauschgifte, 11. Dezember 1946, Ergänzungsvereinbarungen in Lake Success/NY |
1948 | Zusatz Protokoll vom 19. November 1948 von Paris zur internationalen Kontrolle gewisser Stoffe |
1953 | Opiumproduktion und Mohnanbau wird eingeschränkt, Protokoll vom 23. Juni 1953 in New York |
1961 | Single Convention on Narcotic Drugs Single Convention> Single Convention, [4] (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel) |
1971 | Konvention über ?Psychotrope Substanzen? vom 21. Februar 1971 in New York |
1972 | Protocol Amending the Single Convention (1961) am 25. März 1972 in Genf |
1988 | UN-Abkommen gegen unerlaubten Verzehr von psychotropen Substanzen und Suchtstoffen vom 20. Dezember 1988 in Wien |
1992 | EU-Drogenaktionsplan/EU-Drogenkontrollstrategie |
1995 | Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 31. Januar 1995 in Straßburg |
Siehe auch: Suchtstoff (gelbe, grüne und rote Liste)
Die Ursachen für jeden Drogenkonsum, eine Drogenkarriere bzw. Drogenabhängigkeit sind unterschiedlich. In diesem Kontext liegen ferner die Gründe für Drogenkriminalität. Erste Kontakte mit illegalen Drogen finden meist in einem Lebensabschnitt statt, der durch spannungsträchtige Phasen gekennzeichnet ist. Der Gebrauch von Rauschmitteln übernimmt in dieser Phase für Kinder und Jugendliche psychosoziale Funktionen. So kann der Konsum von illegalen Drogen beispielsweise eine Zugangsmöglichkeit zu Cliquen eröffnen, der Neugierbefriedigung dienen oder ein Form von sozialem Protest sein.
Suchtentstehung beziehungsweise eine Rauschmittelabhängigkeit hat immer eine Geschichte. Zu Beginn konsumiert der Betroffene meist eine Einstiegsdroge. Bei starkem Drogenmissbrauch bzw. nach Eintritt der Abhängigkeit kann der Betroffene nicht mehr oder nur eingeschränkt einem geregelten Leben nachgehen. In der Wissenschaft gibt es verschiedene Erklärungen bzw. Theorien bezüglich der Suchtentwicklung. Das bekannteste Modell zur Entstehung von Sucht ist das multifunktionale Faktoren- bzw. Ursachenmodell (sog. Suchtdreieck, von Kielholz & Ladewig, 1973). Es berücksichtigt die drei wesentlichen Komponenten Suchtmittel, Umwelt und Mensch.
Bezüglich des Zusammenhangs von Drogenabhängigkeit und Kriminalität gibt es mehrere wissenschaftliche Studien. Allerdings lässt der gegenwärtige Forschungsstand keine allgemeingültigen Aussagen über das Beziehungsgefüge zwischen Drogen und Delinquenz zu. Delinquenz und Sucht, Drogenkarriere und kriminelle Karriere stehen möglicherweise nicht in einem kausalen Zusammenhang sondern entwickeln sich aus einem insgesamt als deviant zu bezeichnenden, von sozialen Normen und Ewerten abweichenden Lebensstil. Die Tatsache, dass das Strafrecht generell und insbesondere freiheitsentziehende Sanktionen zur Verhinderung von zukünftigen Straftaten nur bedingt geeignet ist, gilt inzwischen als kriminologisch gesicherte Erkenntnis Thomas Feltes, Vortrag auf dem XII. Mosbacher Symposium der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie am 26.4.2001[5] .
Trotz Kenntnis dieser Fakten reguliert jeder Staat die Herstellung, den Vertrieb, Vermarktung und Verkauf einiger oder aller Drogen. Die so genannten harten Drogen sind in der Regel uneingeschränkt verboten. Die Gründe für Drogenverbote (wie Volksgesundheit) sind komplex genau so wie die Auswirkungen die sich aus diesen Verboten ergeben. Einige Beispiele:
Siehe auch: Kriminalitätstheorie
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische Kontrolldelikte. In der polizeilichen Kriminalstatistik in Deutschland wurden 2005 insgesamt 276.740 Rauschgiftdelikte erfasst (siehe auch Tabelle Delikte in der Schweiz, 2004).
Anzahl der Delikte in Deutschland (PKS) |
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1997 | 205.099 |
1998 | 216.682 |
1999 | 226.563 |
2000 | 244.336 |
2001 | 246.518 |
2002 | 250.969 |
2003 | 255.575 |
2004 | 283.706 |
2005 | 276.740 |
Image:Drogenstatistik_2000-2005.jpg|Drogenstatistik Deutschland 2000-2005 Image:Wiki statistik cannabisverzeigungen ch2004.jpg|Cannabis-/Heroindelikte in der Schweiz 2004
2005 gab es laut der polizeilichen Kriminalstatistik 19.900 erstauffällige Konsumenten harter Drogen und 1.326 Drogentote in Deutschland. Die Anzahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen bzw. der Drogentoten der letzten Jahre können dem Diagramm (Drogenstatistik in Deutschland 2000-2005) entnommen werden.
Anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) lässt sich das genaue Ausmaß der Drogenkriminalität nicht ermitteln. Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderen Einflussfaktoren, sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar.
Die Wissenschaft nutzt deshalb auch sogenannte Dunkelfeldstudien, wie die Studie zur Drogenaffinität Jugendlicher der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA), um genauere Aussagen zum Ausmaß der Drogenkriminalität treffen zu können.
Drogenkonsum in Deutschland ist, laut der BZgA-Studie (2004) zur Drogenaffinität Jugendlicher, hauptsächlich Cannabiskonsum. Cannabisprodukte wie Marihuana und Haschisch wurden von 31 Prozent der 12- bis 25-Jährigen in Deutschland schon einmal genommen (siehe Diagramm). Eine weitere Erkenntnis der BzGA-Studie ist, dass für viele Jugendlichen illegale Drogen zur Alltagserfahrung gehören. Die Hälfte (49%) der 12- bis 25-Jährigen hat schon einmal Drogen angeboten bekommen. Ein Drittel (32%) dieser Altersgruppe hat schon einmal Drogen probiert oder auch mehrmals genommen.
Die Ergebnisse der BZgA-Studie korrelieren mit zwei weiteren internationalen Dunkelfeldstudien. Zum einen mit der WHO-StudieWHO-Studie, [6] ?Health Behavior in School-aged Children? (HBSC, 2002) die in einigen Bundesländern die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern der 5. bis 9. Klasse aller Schulformen untersuchte. Des weiteren mit der sog. ESPAD-Studie ESPAD-Studie, [7] (Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen) aus dem Jahr 2003.
Der Internationale Drogenhandel wird der Mafia bzw. dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet. Der Umsatz von illegal verkauften Drogen wird jährlich auf mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzt. Vergleichbar erzielt, nach den Angaben der Drug Enforcement Administration (DEA), nur das weltweite Erdölgeschäft den gleichen Umsatz. Laut Aussagen des Bundesnachrichtendienstes ist der internationale Drogenhandel das bedeutendste Deliktfeld der Organisierten Kriminalität in dem mehr als die Hälfte aller weltweiten Umsätze der Organisierten Kriminalität getätigt werdenBND-Internationaler Drogenhandel, [8]. Die Drogenwege laufen über internationale Händler, nationale Händler, Zwischenhändler an den Konsumenten bzw. Abhängigen (siehe Bild Drogenhandelspyramide).
In Europa wurden bis zum Ende des 20. Jahrhunderts das Rauschgiftgeschäft von der Mafia, Camorra und ?Ndrangheta kontrolliert. In der USA war es die Cosa Nostra, in Asien waren es die Triaden und die Yakuza, im Nahen Osten die Lebanon Connection und in Südamerika das Cartell de Cocaina.
In der Vergangenheit gab es immer ein großes Medieninteresse, wenn bekannte Drogenhändlern, z. B. aus Südamerika und den USA, festgenommen wurden. In den nachfolgenden Gerichtsprozessen der angeklagten Personen wurden die Dimensionen des internationalen Drogenhandels deutlich. Folgende überregional tätigen Drogen-Dealer wurden beispielsweise vor Gericht gestellt:
Im großen Umfang werden Drogen nur in einigen Regionen der Erde angebaut und von dort aus von kriminellen Organisationen auf den Internationalen Markt gebracht. Die weltweiten Schlafmohnanbaugebiete (wie das Goldene Dreieck bzw. der Goldene Halbmond ) befinden sich hauptsächlich in Südwest- und Südostasien (siehe Bild Opium-/Heroinanbauregionen). Die Bedeutung des Goldenen Dreiecks als Lieferant für den weltweiten Heroinmarkt ist durch die Drogenproduktion in Afghanistan spürbar gesunken.
Die bekanntesten Hanfanbauländer (mit den bekannten Haschisch-Marken) sind Afghanistan (Schwarzer Afghane), Libanon (Roter Libanese), Marokko (Brauner Marokkaner) und die Türkei (Grüner Türke). Die Koka-Anbaugebiete liegen in Südamerika (insbesondere in Kolumbien, Bolivien und Peru).
Die Drogenanbaugebiete sind seit den ersten internationalen Abkommen in den Blickpunkt der weltweiten Öffentlichkeit gerückt. Die globale Drogenkontrolle beschränkt deshalb seit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (1961) auch den Drogenanbau. Anbauverbote bedeuten für die jeweiligen Länder jedoch wirtschaftliche Einbußen.
Afghanistan gewann in den letzten Jahren beim Anbau von Schlafmohn an Bedeutung, dessen Bruttoinlandsprodukt (2002) zur Hälfte vom Opiumhandel gedeckt wurde. Der größte Teil der internationalen Schlafmohnernten stammt heute aus Afghanistan. Im Jahr 2005 kamen nach Schätzungen rund 61% der in Afghanistan produzierten Opiate über den Iran und 20 % über Pakistan auf den internationalen Markt.
Nach dem ?Afghanistan Opium Survey 2005? des Büros der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurde im Jahr 2005 im Vergleich zu 2004, Schlafmohn auf einer um 21% geringeren Fläche (nur 104.000 ha) angebaut. Dies stellte die erste Reduzierung der Anbauflächen seit dem Jahr 2001 dar. Relativiert wurde dieser Erfolg allerdings durch eine Erhöhung der Produktivität. Im Jahr 2005 sank der Ertrag im Vergleich zum Vorjahr daher nur um 2,5% auf 4.100 Tonnen. Daraus folgt, dass Afghanistans Anteil im Jahr 2005 an der weltweiten Opiumproduktion fast keine Veränderung aufwies. Mit 87% der weltweiten Produktion blieb Afghanistan im Jahr 2005 weiterhin größter OpiumerzeugerDrogen-und Suchtbericht der deutschen Bundesregierung, Mai 2006.
Die UNODC-Auswertung von Satellitenbildern und Erhebungen am Boden kurz vor der Ernte 2006 zeigen, dass sich die Schlafmohnanbauflächen im Vergleich zu 2005 um 59% erhöht haben. 2006 wurden in Afghanistan nach den Angaben von UNODC auf rund 165.000 ha Agrarland Schlafmohn angebaut. Das Wiener UNDOC-Büro geht davon aus, dass im Jahr 2006 ca. 6.100 t Opium aus den geernteten Schlafmohnkapseln extrahieren werden. Afghanistans Opium-Weltproduktion vergrößert sich damit auf 92%.
In Afghanistan wird aus diesem Grund seit dem Jahr 2002 mit internationaler Unterstützung die ?Counter Narcotics Police of Afghanistan? (CNPA) aufgebaut.
Der Coca-Anbau ist einer der Hauptwirtschaftszweige von Bolivien, vor allem in den Regionen Yungas und Chapare. Coca ist in Bolivien nicht nur ein Rohstoff für Kokain, sondern wird von der heimischen Bevölkerung als Tee (mate de coca) oder zum Kauen genutzt wird. Zwischen 40.000 und 60.000 Familien (ca. 86 %) in der Region Chapare leben vom Kokaanbau. Das Kokaingeschäft setzt in Bolivien jährlich 1,5 bis 2 Mrd. Dollar um, davon verbleiben den meisten Schätzungen zufolge zwischen US$ 500 und 700 Mio. im Land. Dies entsprach 1997 in etwa dem Wert eines Drittels der legalen Exporte. Bei aller Unklarheit über den tatsächlichen Umfang der Gewinne aus dem Koka- Kokainsektor kann mit relativer Sicherheit behauptet werden, dass diese nach wie vor beträchtlich sind. Die Drogen- und Kokawirtschaft schafft angesichts hoher Arbeitslosigkeit, niedriger Löhne und einer verschärften ökonomischen Krise Beschäftigung und Einkommen für einen beachtlichen Teil der Bevölkerung von insgesamt 8 Mio. Menschen Bettina Schorr, Die Drogenpolitik in Bolivien und der amerikanische Krieg gegen die Drogen, S. 16 ff., Uni Köln [9] . Um den Cocaanbau ist ein heftiger Streit zwischen der Regierung und den Cocabauern entbrannt, der mit zu der chaotischen politischen Situation 2002-2003 führte. Der Führer der so genannten cocaleros, Evo Morales, trat in der Präsidentenwahl 2003 als Kandidat an, unterlag jedoch in der Stichwahl knapp. Bei den Wahlen am 18. Dezember 2005 erhielt er 53,7% der abgegebenen Stimmen und wurde somit zum Präsidenten gewählt.
Die Kokaanbaufläche stieg in Kolumbien im Jahr 2005 noch mal an, obwohl im Jahre 2004 130.000 Hektar Anbaufläche mit Pflanzenvernichtungsmitteln besprüht wurde. Die von den USA finanzierten Sprühaktionen kosteten 2004 umgerechnet schätzungsweise fast eine halbe Milliarde Euro. Im gleichen Zeitraum beschlagnahmten die Behörden etwa 80 Tonnen reinstes Kokain und Heroin mit einem Schwarzmarktwert von etwa fünf Milliarden Euro Jan-Uwe Ronneburger in Netzzeitung 15. Mai 2005, Kolumbien und der Fluch des weißen Goldes, [10]. Das Land mit dem größten Kokain-Export weltweit hat erhebliche Probleme die Drogenkriminalität in den Griff zu bekommen.
Die Bewohner des heutigen Laos sind seit dem 18. Jahrhundert mit Opium vertraut. Das Wissen über die Opiumproduktion kam im frühen 19. Jahrhundert mit Einwandernden nach Laos. Opium und andere Drogen sind aus verschiedenen Gründen bis heute in Laos sozial anerkannt. Für Bauern stellt die Opiumproduktion eine wichtige Einkommensquelle dar. Opium ist bedeutend im lokalen Tauschhandel und es kompensiert zu niedrig ausgefallene Reisernten. 1992 wurde geschätzt, dass etwa zwei Prozent der Bevölkerung Opiumabhängig waren. 60 Prozent der Abhängigen waren Bewohner der bergigen Regionen im Norden des Landes.Laos war 1995 nach Afghanistan und Myanmar die drittwichtigste opiumproduzierende Nation. Seit 1996 sind Produktion, Handel und Gebrauch von Opium strafbar. Trotzdem wurde für 2001 eine Zahl von 58.000 Drogenabhängigen geschätzt. In zunehmendem Maße werden neben Opium auch Heroin, Amphetamine und Klebstoffe konsumiert. Die Regierung von Laos versucht in Zusammenarbeit mit dem UNDP und Nichtregierungsorganisationen, das Problem der Drogenkriminalität und -missbrauches zu bekämpfen. Schwerpunkte werden dabei darauf gelegt, den Produzenten von Opium eine alternative Einkommensquelle zu bieten. Parallel dazu werden Bildungsprogramme in den betroffenen Regionen durchgeführt.
In Marokko wird auf einer Fläche von ca. 250.000 Hektar Hanf angebaut. Der marokkanische Haschisch besitzt in Europa einen Marktanteil von etwa 70 %. Vom Export, der etwa 3.000 Tonnen Haschisch pro Jahr umfasst, leben schätzungsweise 200.000 Bauern mit Familien.
Myanmar liegt im sogenannten Goldenen Dreieck, in der Schlafmohn (Papaver somniferum) angebaut und zu Heroin verarbeitet wird. Die Bedeutung Myanmars als Lieferant für den weltweiten Heroinmarkt ist durch das Wiedererstarken der Drogenproduktion in Afghanistan nach dem Absetzen der Taliban spürbar gesunken. Myanmar nimmt in der Welt jedoch eine Spitzenposition bei der Produktion von Amphetaminen ein. Das Amphetamin wird in schwer auffindbaren Dschungel-Fabriken tonnenweise hergestellt und vor allem über Thailand und China in die ganze Welt exportiert.
Nach den Angaben der nationalen Behörde zum Kampf gegen Drogen "DEVIDA" (Comisión Nacional para el Desarrollo y Vida sin Drogas) wurden in Peru im Jahr 2004 110.000 Tonnen Kokablätter geerntet. Nach dem einem Anteil an der weltweiten Koka-Ernte (Stand 2005) lag Peru mit 30%, hinter Kolumbien mit 54% und vor Bolivien mit 16 %, auf dem zweiten Platz. Ungefähr 85% des Kokaanbaus sind für die illegale Produktion bestimmt. Eine Studie des Instituto Peruano de Economía y Política von 2005 schätzt das Herstellungspotential von Kokain in Peru auf fast 370 Tonnen, was im Land selbst einem Marktwert von einer Milliarde US-Dollar entspreche. Auf den internationalen Märkten in Nordamerikaund Europa betrage der Wert dieser Menge das Zwanzigfache. Bei den rund 50.000 vom Kokaanbau lebenden Familien verbleibt laut Nils Ericsson, dem Vorsitzenden von DEVIDA, nur ein Bruchteil dieses Geldes. Sie müssen meist weiterhin in armen Verhältnissen leben. Daniela Diegelmann in KAS, Peru auf dem Weg zum Drogenstaat?,[11]
Nach dem Gesetztes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) in Deutschland (§ 3 Abs. 1) bedarf es Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, wenn man Betäubungsmittel
sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben,
Ohne Erlaubnis ist der Umgang mit Betäubungsmitteln grundsätzlich strafbar. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es nach §4 BtMG beispielsweise für Betreiber von Apotheken oder für Ärzte. Der bloße Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland de jure nicht strafbar, kann jedoch von den Strafverfolgungsbehörden als Anfangsverdacht für einen Drogenbesitz gewertet werden. Bei Abhängigkeit (§35 BtMG) oder "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter das Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt" (§31a BtMG) kann von einer Strafe abgesehen werden.
Eine Erscheinungsform von Drogenkriminalität sind die Betäubungsmitteldelikte, die unmittelbar mit dem Besitz, Verkauf, Handel p.p. mit Drogen in Zusammenhang stehen. Als weitere Form der Drogenkriminalität ist die Beschaffungskriminalität zu nennen.
Die Strafbarkeit von Betäubungsmitteldelikten richtet sich nach dem Betäubungsmittelgesetz. In den §§ 29 - 30b BtMG sind eine Vielzahl von Straftatbeständen geregelt, die beispielsweise auch die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmittel durch Apotheken und Ärzte betreffen und damit nur am Rande mit dem Begriff der Drogenkriminalität in Zusammenhang stehen. Die nachfolgenden Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf vollständige Auflistung sämtlicher Straftatbestände des BtMG, auf Ordnungswidrigkeiten wird ebenfalls nicht eingegangen!
Der Konsum selbst ist nicht unter Strafe gestellt. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass derjenige, der Betäubungsmittel konsumiert oder konsumiert hat - was sich auch aus Blutproben ergeben kann, die der Täter anlässlich einer anderen Straftat, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt, abgeben musste - zuvor auch im Besitz dieser Betäubungsmittel war. Es besteht daher bei Feststellung eines Konsums zumeist auch ein Anfangsverdacht für den Besitz von Betäubungsmitteln, so dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Einen identischen Strafrahmen wie die Delikte gemäß § 29 III, nämlich Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren, haben auch die Delikte gemäß § 29a. Es handelt sich hierbei jedoch um Verbrechen. Dies bedeutet, dass eine Verfahrenseinstellung nach den §§ 153, 153a StPO rechtlich nicht möglich ist. Wenn der Tatnachweis zu führen ist, muss eine Strafe verhängt werden. § 29a stellt zum einen die Abgabe von Betäubungsmitteln durch eine Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren (§ 29 I Nr. 1) und zum anderen das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die Herstellung, die Abgabe und den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 I Nr. 2) unter Strafe. Die Grenzen zwischen geringer und nicht geringer Menge unterscheiden sich naturgemäß bei den verschiedenen Betäubungsmitteln. Es ist auch nicht die Gesamtmenge entscheidend, sondern die Menge des hierin enthaltenen Wirkstoffs. Diese kann - falls erforderlich - durch Gutachten festgestellt werden.
Eine nochmals höhere Freiheitsstrafe droht bei der Begehung der Verbrechenstatbestände des § 30. Darin sind die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die leichtfertige Verursachung des Todes einer Person durch Betäubungsmittelabgabe, die gewerbsmäßige Begehungsweise des § 29a I Nr. 1 und bandenmäßiges Anbauen, Herstellen und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. Für derartige Taten wird Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren verhängt.
Mit Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren wird schließlich gemäß § 30a insbesondere das bandenmäßige Anbauen, Herstellen und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Strafe gestellt und das Handeltreiben unter Mitführung einer Waffe unter Strafe gestellt.
Strafmildernd können sich gemäß § 31 Angaben des Täters zur Tatbeteiligung weiterer Personen auswirken, wenn dadurch die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus ausgedeckt werden kann oder geplante Taten verhindert werden können.
Die Beschaffungskriminalität richtet sich entweder auf die Erlangung von Drogen (vgl. oben Definition) oder auf die Erlangung von Bargeld oder Waren, für die ihrerseits wieder Bargeld zum Ankauf von Drogen erlangt werden kann. Neben Ladendiebstahl kommen hier insbesondere Einbruchsdiebstahl in Fahrzeuge und Firmenräume in Betracht.
Nach dem Suchtmittelgesetz (Österreich) ist dort, wie in anderen Ländern, fast alles strafbar. Dazu gehört: Der Erwerb, der Besitz, das Inverkehrsetzen, die Ein- oder Ausfuhr, die Erzeugung, das Überlassen oder Verschaffen von Betäubungsmitteln. Der Konsum von Suchtgiften an sich ist in Österreich und der Schweiz -Betäubungsmittelgesetz (Schweiz)- nicht strafbar.
Die Niederlande hat sich internationalen Verträgen (u. a. 1961, 1971, 1988) angeschlossen. Deshalb sind nach dem niederländische Betäubungsmittelgesetz (Opiumwet), anders als meist angenommen, fast alle Drogen verboten. Grundsätzlich sind in den Niederlande dieselben Handlungen strafbar wie in vielen anderen Ländern. Dazu zählt auch der Besitz vieler Arten von Drogen. Nur der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in legalen Coffeeshops wird geduldet bzw. nicht sanktioniert. Dies gilt auch für den Verkauf von einigen psychoaktiven Pflanzen in den entsprechenden Shops. Der Konsum von Drogen ist wie in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten straffrei.
Cannabisprodukte können unter bestimmten Auflagen in den Niederlanden in geduldeten Verkaufsstellen (den so genannten Coffeeshops) verkauft werden. Diese Verkaufsstellen sind Gaststättenbetriebe ohne Alkoholausschank, in denen der Verkauf einer geringen Menge Cannabis toleriert wird, obwohl der Verkauf von Cannabis grundsätzlich strafbar ist. Die legale Coffeeshop-Betreiber erhalten in den Niederlanden von der örtlichen Kommune eine Genehmigung mit Weisungen. Wegen der Coffeeshops hat der Drogentourismus von Deutschland in die Niederlande in den letzten Jahren zugenommen. Die Niederlande hat aus diesem Grund unmittelbar hinter der Grenze einige legale Coffeeshops eröffnet.
Verkaufsstellen die andere weiche Drogen in den Niederlanden legal verkaufen, wie psychoaktive Pilze, meskalinhaltige Kakteen, Aphrodisiaka und Energizer, werden Smartshops (engl. smart drugs ? weiche Drogen) oder Growshops genannt. Läden bzw. Geschäfte die Drogen-Zubehör und szenetypische Produkte verkaufen bezeichnet man als Headshop.
Der straffreie Drogenkonsum wird jedoch europaweit durch verkehrrechtliche Normen begrenzt.
Siehe auch: Rechtliche Aspekte von Cannabis
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und das Strafgesetzbuch (StGB) beschränken in Deutschland den Drogenkonsum.
In den anderen europäischen Staaten gelten ähnliche Vorschriften.
Der deutsche Kriminologe Arthur Kreuzer unterschied bereits 1979 in der Drogenpolitik drei Grundstrategien "approaches" welche sich hauptsächlich auf den Konsumentenkreis illegaler Drogen bezog. Folgende drei unterschiedlichen Strategien gab es nach der Ansicht von Kreuzer:
In der heutigen deutschen Drogenpolitik gibt es in der Parteienlandschaft heftige Auseinandersetzung über die beste Strategie im Umgang mit Drogen, insbesondere mit Cannabis. Die Parteiprogramm der im Bundestag vertretenden Parteien enthalten unterschiedliche Konzepte zur Lösung der Drogenproblematik. Die Lösungsansätze der Parteien basieren auf den folgenden zwei Ansätzen:
Ob der Schutz des Individuums besser durch den "repressiven" oder "progressiven" Ansatz geleistet wird, ist in der Politik und Wissenschaft strittig. Die Befürworter und Gegner (Krieg gegen Drogen) einer Drogenlegalisierung argumentieren häufig mit ideologischen Punkten. Eine Ende der Debatte ist derzeit nicht in Sicht.
Die Drogenpolitik einzelner EU-Staaten muss heute in dem Zusammenhang europäischen und globalen Drogenpolitik gesehen werden. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tragen zur Gestaltung der Grundsätze und Maßnahmen in der Europäischen Drogenpolitik bei und sind selbstverständlich, wie sämtliche Mitgliedsstaaten, zur Umsetzung derselben verpflichtet.
Alle EU-Staaten sind als Mitglieder der Vereinten Nationen sämtlichen Völkerrechtsverträgen zur Drogenkontrolle beigetreten. Die Staaten haben sich damit verpflichtet, die Bestimmungen dieser Übereinkommen innerstaatlich umzusetzen und die erforderlichen Informationen zur Überwachung an die UNDCP (Drogenkontrollorgane der Vereinten Nationen) weiterzuleiten.
Über Jahre hat sich in der Drogenszene eine eigene Sprache entwickelt, die insbesondere durch die Jugendsubkulturen in den 60er Jahren und die stärkere Kriminalisierung von Drogenkonsumenten beeinflusst wurde. Die Szeneausdrücke, von denen viele aus dem Englischen stammen, haben einen ?Fachsprachencharakter?. Mit dem Drogenjargon schotten sich Szeneangehörige gegenüber der Außenwelt (z.B. Nicht-Konsumenten, Eltern, Polizei) ab. Die Szenesprache ergänzt bzw. ersetzt im Drogenmilieu die Umgangssprache.
Siehe auch: Drogen-Glossar
Die präventiven bzw. repressiven Maßnahmen in Deutschland werden in dem jährlich erscheinenden Aktionsplans Drogen und Sucht der Bundesregierung festgelegt. Derzeit basieren die Maßnahmen auf den nachfolgenden vier Säulen des Aktionsplans:
Dazu gehört auch ein umstrittener Modellversuch zur heroingestützten Behandlung sog. Originalstoffsubstitution in mehreren Bundesländern und Städten in Deutschland.
In Europa richten sich die Maßnahmen der Drogenprävention an die allgemeine Bevölkerung (universale Prävention), an die am stärksten gefährdeten Gruppen (selektive Prävention) oder Einzelpersonen (indizierte Prävention). Die am weitesten entwickelten Modelle der universalen Prävention sind Programme für Schüler, die in Bezug auf Inhalt und Umsetzung wissenschaftlich relativ gut fundiert sind. Die universale Prävention außerhalb der Schule verfügt ebenfalls über ein erhebliches Potenzial, jedoch wird diese Art der Prävention zurzeit nur in einigen wenigen Ländern umgesetztDrogenprävention Europa, [12]. ? in Deutschland]] Am 12. November 2004 legte die EU in einem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des DrogenhandelsSucht-/Drogenbericht 2005, [13] PDF-Datei fest, in welchem Rahmen sich die gesetzlich vorzusehenden Höchststrafen in den Mitgliedsstatten bei Drogenhandelsdelikten und beim unerlaubten Umgang mit so genannten Grundstoffen, die zur illegalen Drogenherstellung verwendet werden sollen, mindestens bewegen müssen:
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz berücksichtigt bereits die EU-Vorgaben.
Weitere Maßnahmen der Europäischen Union wurde in dem EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) geregelt. Die Leitlinien des Planes konzentrieren sich auf fünf Aktionsachsen: Koordinierung, Nachfragereduzierung, Angebotsreduzierung, internationale Zusammenarbeit sowie Information, Forschung und EvaluierungEU-Drogenaktionsplan, [14] .
Der Europäische Rat hat weiterhin im Dezember 2004 die EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2005-2012 verabschiedet.
In China wurde am 22.08.2006 ein Gesetz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität in die Tagesordnung des Ständigen Ausschusses des chinesischen Nationalen Volkskongresses aufgenommen. Dieses Gesetz soll die Expansion von Drogenkriminalität verhindern, Drogenstraftaten genau definieren, Drogenentzugmaßnahmen regeln und festlegen, ob die Einnahme von Drogen strafrechtlich verfolgt wird. Drogenbekämpfung wird zukünftig nach dem neuen Gesetz eine gesamt gesellschaftliche Aufgabe sein.
Im Jahr 2005 gab es laut offiziellen Angaben in China 1,16 Mio. Drogensüchtige. 700.000 davon sollen Heroin konsumieren. Legt man diese Zahlen zugrunde, kosten die Abhängigen jährlich 40 Mrd. Yuan RMB China Economic Net, Artikel vom 24.08.2006, China verstärkt den Kampf gegen die Drogenkriminalität,[15].
Viele internationale Konferenzen wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf Initiative der USA einberufen. Die ersten US-Reglungen entstanden hauptsächlich vor dem Hintergrund moralpolitischer Motive. Der Harrison Narcotic Act untersagte 1914 in der USA zunächst den freien Verkauf von Kokain und Opium. Drei Jahre später setzte die Abstinenzbewegung in den USA die Prohibition durch. Den Vereinigten Staaten wird seit mehreren Jahrzehnten von verschiedenen Seiten vorgeworfen, dass sie ihre politischen und taktischen Ziele über internationale Drogenverträge regeln wollen.
Die Drogenkriminalität hat in den USA seit den 60er Jahren zugenommen. Die Drogenbekämpfung kostet, nach den Angaben des US Public Health Service im Jahr 2004, die USA rund 600 Dollar pro Sekunde. Im gleichen Jahr wurden nach FBI-Angaben in der USA 1.511.000 Personen wegen Drogendelikten festgenommen. Fast die Hälfte aller Festnahmen (46,5%) standen im Zusammenhang mit dem Besitz von Cannabis. Die Drogenkriminalität beschäftigt allein in der USA rund 400.000 Polizisten. Die festgenommen Täter belasten die US-Gerichte erheblich. Sie nehmen die Hälfte der Gesamtzeit aller US-Gerichtsverfahren einJosef-Thomas Göller , Der Krieg im eigenen Land, Das Parlament (Bundestag), 2005.
In einige Staaten gilt der Drogenhandel bzw. Drogenbesitz (ab einer bestimmten Menge) als ein besonders schwerwiegender Straftatbestand. Diese Drogenkriminalität wird in den Staaten mit dem Tode bestraft. Als Rechtfertigungsgründe für die Todesstrafe werden Abschreckungsgründe und der unmittelbarer Schutz der Gesellschaft durch Beseitigung des Täters angeführt. Die Todesstrafe auf bestimmte Drogendelikte gilt z.B. in den Ländern Singapur, Philippinen, Thailand. In Thailand wurden allein im Juli 2001 über 30 Todesurteile gegen Drogendealer verhängtTodesstrafe Thailand, [16].
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