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Eine Person ist fahruntauglich, wenn sie unter Einfluss von Arzneimitteln, Drogen, Alkohol steht oder sehr müde ist und deswegen nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Eine fahruntaugliche Person stellt für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine nicht hinnehmbare Gefahr dar, wenn sie ein Fahrzeug lenkt.
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