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Drogenmissbrauch (lat. Abusus) bezeichnet den übermäßigen, meist suchtgesteuerten Konsum von Rauschmitteln jeder Art. Hierzu gehören u.a. Alkohol, Nikotin, Cannabisprodukte, Amphetamine, Schnüffelstoffe, Kokain, Heroin, Crack und alle daraus hervorgehenden Produkte. Die aufgeführten Substanzen führen - in jeweils unterschiedlicher Ausprägung - zuerst zu Gewöhnung, dann zu psychischer und schließlich - zu körperlicher Abhängigkeit (bei Opiaten, Alkohol und Nikotin--> Abhängigkeitssyndrom).
Die Gewöhnung äußert sich in einer vom Körper immer höher geforderten Konzentration der Droge damit der Effekt erhalten bleiben kann. Bei der psychischen Abängigkeit strebt der Konsument immer häufiger nach Konsum und ist u. U. bereit, dafür sein soziales Umfeld zu verändern, viel Geld auszugeben, kurz mehr als zuvor angenommen für erneuten Konsum aufzuwenden. Kann die Konsumlust nicht gestillt werden, kommt es zu Entzugserscheinungen wie Unruhe, Gereiztheit, Depressionen... Körperliche Abhängkeit, die bei Opiaten, Alkohol und Nikotin auftritt, äußert sich neben den erwähnten psychischen Entzugserscheinungen zusätzlich in körperlichen Entzugserscheinungen wie Zittern, Schmerzen, Erbrechen etc. Siehe auch: Abhängigkeitssyndrom
Unter Missbrauch psychotroper Substanzen versteht man im deutschen Recht den regelmäßigen Überkonsum. Der Missbrauch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
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