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Originalstoffsubstitution bezeichnet die medizinische Verschreibung eines (Sucht-)Mittels, das chemisch dem ohnehin konsumierten Stoff entspricht, jedoch unter medizinisch vertretbaren Umständen hergestellt wurde.
Die überwiegende Zahl aller Debatten und Versuche um die Originalstoffsubstitution drehen sich um die ärztliche Verschreibung von Diacetylmorphin, das unter dem Handelsnamen Heroin weiterhin eine nennenswerte Rolle auf dem kriminalisierten Betäubungsmittelmarkt spielt.
Die Etablierung einer kontrollierten heroingestützten Behandlung erfolgt aus der von Suchtforschern diskutierten Annahme, dass eine Zahl von Heroinkonsumenten in einem solchen Zustand der Verwahrlosung sind, dass sie nicht mehr für andere - ebenfalls niedrigschwellige - Hilfsangebote wie etwa die Methadonvergabe erreichbar sind. Getragen wird diese Ansicht von Untersuchungen zu einem langfristigen "Herausreifungsprozess" (maturing out), der nur dann erfolgreich sein kann, wenn bis dahin das Überleben der Patienten sichergestellt werden kann.
Ebenso wie bei Methadon- oder Codeinmodellen spielen auch bei der Heroinvergabe sicherheitspolitische Aspekte eine Rolle, die über die Zuversicht argumentieren, kriminogenes Verhalten (Beschaffungskriminalität, Förderung des Betäubungsmittel-, Waffen- und Prostitutionsmarktes) zum Wohle der Allgemeinheit zu beeinflussen.
Vorreiter der Originalstoffsubstitution ist die Schweiz, die in mehreren Studien seit 1992 Daten über die tatsächlichen Auswirkungen einer Heroinvergabe sammeln konnte. In mehreren Referenden hat das schweizerische Wahlvolk diese Modelle gutgeheißen und Gegenpositionen mit dem Stimmen- und Ständemehr verworfen, zuletzt die Volksabstimmung der Gruppe Jugend ohne Drogen.
Deutschland führt seit 2002 eine Medikamentenstudie durch, an deren Ausgang die Zulassung von Heroin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel stehen könnte. Eine darüber hinausgehende Legalisierung von Heroin ist nicht geplant und auch nicht erforderlich.
Die SPD trägt als eine an der Bundesregierung beteiligte Partei die drogenpolitische Richtung der Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit. Auf Landesebene hat sie bisher selten Initiative ergriffen.
Die CDU sieht keine Vorzüge in der Aufnahme der Originalstoffsubstitution in das Instrumentarium suchtmedizinischer Hilfsangebote. Den Abschlussbericht der Schweizer Versuche bewertet sie als Fehlschlag. Diese Position wird nicht von allen Politikern der CDU geteilt. So wurde die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) mehrfach zur Vorreiterin einer Abkehr der erklärten prohibitionistischen Linie, als sie die Einrichtung von niedrigschwelligen Angeboten der Drogenhilfe unterstützte.
Die CSU stellt die Heroinstudie in einen Kontext mit der Entkriminalisierung von Cannabis und der Einrichtung von Drogenkonsumräumen. Ebenso wird die Originalstoffsubstitution nicht als Substitution aufgefasst und als Suchtverlängerung abgelehnt.
Bündnis 90/Die Grünen stellten in der ersten rot-grünen Bundesregierung mit Christa Nickels die erste Drogenbeauftragte, die sich massiv für eine Schaffung von Originalstoffsubstitutionsprogrammen aussprach. Auf kommunaler und Landesebene gehört die Durchführung von niedrigschwelligen Angeboten der Drogenhilfe weiterhin zum Programm der grünen Partei. Bündnis 90/Die Grünen befürwortet die Änderung der Anlage zum BtMG, um die Heroinvergabe zu einem dauerhaften Hilfsangebot auszuweiten.
Die FDP fordert, nachdem die Auswertung der Ergebnisse der 2002 angelaufenen Studie zur kontrollierten Heroinabgabe nunmehr vorliegen, diese Behandlungsform in die Regelversorgung zu übernehmen.
Die PDS geht von einem Erfolg der Heroinstudie aus und unterstützt eine dann notwendige Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. In den Bundesländern mit PDS-Beteiligung an der Landesregierung existieren bislang keine Standorte zur Teilnahme an der Medikamentenstudie. Man begründet dies durch den Mangel an Bedarf an einer solchen Einrichtung.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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