Direkt zu: Navigation, Suche
Die amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.) wird einem in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Weinbrand von staatlichen Qualitätsprüfungsämtern der Bundesländer jährlich nach einer analytischen und sensorischen Prüfung erteilt.
Von einer sachverständigen Prüfungskommission wird der Weinbrand verdeckt nach Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack beurteilt. Die höchstmögliche Punktzahl beträgt 20. Ein Erzeugnis, das weniger als 15 Punkte bekommt, darf nicht als Weinbrand auf den Markt gebracht werden. Die amtliche Prüfungsnummer, abgekürzt A.P.-Nr., muss auf jeder Flasche sichtbar angebracht sein.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden.
Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um
Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...