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Eine Spielbank (auch Spielkasino) ist eine öffentlich zugängliche Einrichtung, in der staatlich konzessioniertes Glücksspiel betrieben wird. Der Begriff ?Casino? (später Spielbank bzw. Spielcasino) bezeichnet ursprünglich einen Vergnügungsort venezianischer Landleute.
Schon immer war ein Spielcasino eine Verknüpfung von Vergnügen und Nützlichem. Die Institutionalisierung des Glücksspiels fand in Europa in den Bädern und Kurorten, auf Jahrmärkten, Messen und adligen Bällen und in den Großstädten statt.
Laut historischen Quellen fand bereits seit 1170 in Venedig das erste Glücksspiel unter freiem Himmel statt, besonders in Zeiten des veneziansichen Karnevals. Die ersten konzessionierten Spielhäuser sind im 14./15. Jahrhundert in Holland und Flandern anzutreffen. Das erste deutsche Spielhaus findet sich 1396 in Frankfurt am Main. 1638 wurde die venezianische ?Ridotto? erster ausschliesslicher Glücksspielort. 1720 wurde die erste Spielbank in den deutschen Ländern in Bad Ems gegründet. 1763 wird in Spa das ?Redoute? eröffnet, das sich in Kürze zu einer der größten Glückspielmetropolen entwickelt.
Mit der französischen Revolution werden jedoch sämtliche Casinos geschlossen. Dadurch werden die deutschen Länder zum Zentrum der Glückspieler, insbesondere die Casinos in Aachen und Baden-Baden (1824). Im Jahre 1841 schaffen die Franzosen François Blanc und Louis Blanc mit der Gründung der Spielbank von Bad Homburg die Doppel Zero ab, wodurch das Bad Homburger Casino zur erfolgreichsten Spielbank dieser Zeit wird. 1866 schreibt Dostojewski in Bad Homburg die beiden Romane ?Der Spieler? und ?Babuschka? Gräfin Sophie Kisseleff.
1863 übernahm François Blanc das Casino von Monte Carlo, das schließlich zur ?Welthauptstadt des Luxus und des Glücksspiels? wird. Diese Verschmelzung von Glücksspiel und Kunst und Entertainment wird rund 100 Jahre später zum Vorbild von Las Vegas. 1942 eröffnete in Las Vegas das erste Casino namens ?El Rancho?. Nachdem die Casinos in Nevada zuerst fest in der Hand der Mafia waren, wich die Bandenwirtschaft in den 60er Jahren zunehmend dem Shareholdermanagement.
In Deutschland bestand von 1871 bis 1933 offiziell ein Glücksspielverbot.
Spielhallen, in denen ausschließlich Automatenspiel angeboten wird, werden häufig mit Spielbanken verwechselt. Spielbanken sind in Deutschland jedoch im Gegensatz zu Spielhallen immer staatlich konzessioniert, öffentlich überwacht, seitens der Steuerbehörden kontrolliert und haben deutlich höhere Gewinnauszahlungsquoten.
Im wesentlichen werden die Glücksspiele Roulette und Black Jack angeboten, der Resonanz der Gästeschaft entsprechend gegebenenfalls erweitert um die klassischen Kartenspiele Baccara und verschiedene Arten von Poker, deren Ablauf von Croupiers geleitet wird. Dabei setzen die Spieler nach festgelegten Spielregeln entweder mit Geld oder mit vor Spielbeginn eingetauschten Geldes gegen Spielmarken, den sogenannten Jetons.
Grundsätzlich haben nur volljährige Personen mit einem gültigem Ausweispapier Zutritt zu einem Spielcasino (das Alter kann in einigen Ländern variieren, z.B. in den USA erst ab 18 oder 21, teilweise gar erst ab 25 Jahren). Zudem wird auf ein gepflegtes Äußeres geachtet, zumindest in seriösen Häusern.
Die meisten Spielbanken legen Wert auf Etikette, auf deren Einhaltung insbesondere traditionelle Häuser in Österreich, in Frankreich und in Deutschland achten. Auch die Gästeschaft der neuen Casinos in der Schweiz unterliegt beim Betreten der Etablissements in vielen Häusern einer Kleiderordnung. Während in der Schweiz von starren Vorschriften abgesehen wird und die Gesamterscheinung der am Spiel teilnehmenden Personen in Augenschein genommen wird, sind viele der österreichischen und der deutschen Spielbanken noch vorschriftsbezogen auf die einzelnen Kleidungsstücke, wie die Verpflichtung der Herren des Tragens von Bundfaltenhosen, Sakkos, Kravatten oder Fliegen auf Hemdkragen, die Untersagung von Sport- und Arbeitsschuhen, sowie Kopfbedeckungen und die Unabdingbarkeit, Frauen in Jeans oder in zu sportlichem Outfit den Zutritt zu verwehren.
Dabei wird den Gäste anheim gestellt, die klassische Abendgarderobe dem sportlichen Dress vorzuziehen, sodass Modeerscheinungen wie Cargohosen und Leggings allenfalls in einigen Kurcasinos und in Spielsälen an den Küsten gebilligt werden. Verleiht doch die festliche Kleidung ihrer Gäste den alteingesessenen, traditionellen Spielbanken mit ihrem pompösen Ambiente dem Anlass zu Spielen die Seriösität, die mancherorts der Teilnahme am Glücksspiel abgesprochen wird. Spielbanken üben seit je her eine Faszination auf die Menschen aus, was nicht zuletzt auch auf die Äußerlichkeiten der Umgebung zurückzuführen ist, die die Gäste in eine Welt der Zerstreuung abseits alltäglicher Abläufe entrücken lassen soll. Deshalb wurde das Thema auch oft verfilmt, so beispielsweise im Film Casino von Martin Scorsese.
Die Leitung einer Spielbank kann Spieler vom Spiel zeitweilig durch Aussprechen des Hausverbots auf kommunaler Ebene am Spiel hindern oder langfristig und flächendeckend durch die sogenannte Sperrung. Vom Hausverbot wird meist aus Gründen, die in der Person des Spielers selbst zu finden sind (beispielsweise bei Spielsucht oder im Fall des Bekanntwerdens der Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse) oder aus Gründen der Tragfähigkeit betroffener Spieler durch ihr Verhalten innerhalb der Gästeschaft ausgesprochen. Ein erteiltes Hausverbot bedarf keiner Rechtfertigung gegenüber den Betroffenen. Die Sperrung hingegen umfasst den Ausschluss von der Teilnahme am Glücksspiel über die aussprechende Spielbank hinaus in allen an das Netz der an die Informationsübermittlung der Sperrung angeschlossenen Lizenznehmer für öffentliches Glücksspiel in Europa. Die Sperrung von Spielern muss durch Einzeleingabe der jeweiligen Personendaten unter Verzicht der Angabe von Gründen in einem komplizierten Vorgang von Spielbank zu Spielbank mitgeteilt werden, da die Führung einer Datenbank mit Zugriffsrechten für alle angeschlossenen Lizenznehmer des öffentlichen Glücksspiels den europäischen Datenschutzbestimmungen widersprechen würde. Der Grund für eine Sperrung hingegen muss dem Betroffenen gegenüber rechtlich begründet und somit auf Grund seiner Tragweite stichhaltig sein; typischerweise zählen Bandenspiel und Betrug (insbesondere Spielbetrug) oder der Versuch hierzu, zu den häufigsten Gründen, sowie andere strafrechtlich relevante Umstände, als auch eklatante, vorsätzliche Verstöße gegen die Regeln der Spieleanbieter. Darüber hinaus können Spieler bei berechtigtem Interesse der Öffentlichkeit behördlicherseits gesperrt werden oder aus Selbstschutzgründen sich selbst kommunal, national oder international sperren lassen.
Glückspielgewinne sind steuerfrei, weshalb sie oft im Zusammenhang mit Schwarzgeld Geldwäsche vorkommen. Dies ist allerdings ein Irrglaube, da Geldwäsche die Umwandlung von Bargeld in Buchgeld bedeutet. Weil Spielbankgewinne in Deutschland generell in bar und ohne Quittung ausgezahlt werden, kann in Spielbanken keine Geldwäsche stattfinden.
Wäre diese Aussage richtig, könnte man Spielbanken aus dem Geldwäschegesetz streichen, in welchem Spielbanken explizit genannt werden und die Identifizierungspflicht ab einem im Wert von 1.000 Euro festgesetzt ist.[1]
Die Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts (BKA/FIU) stellte im Jahresbericht 2003 auf Seite 12 zu diesem Thema fest: "Trotz der weit verbreitenden Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsmeldung gemeldet." [2] Im Vergleich hierzu haben in den USA Casinos and Card Clubs im Jahr 2003 insgesamt 5.095 Geldwäscheverdachtsmeldungen weitergeleitet. [3]
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht der Verdacht, dass Spielbanken für Geldwäsche genutzt werden. Es gibt unzählige Möglichkeiten, Spielbanken für Geldwäsche zu nutzen; diese können beispielsweise in der Ausstellung von Schecks seitens der Spielbank oder in der Eröffnung von Spielkapitaldepots zur Nutzung für Spieler bestehen.
Die hohen Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel dämpfen den politischen Willen, die Geldwäsche bei der in Spielbanken unerlässlichen Kapitalzirkulation mit gesetzlichen Mitteln wirkungsvoller zu unterbinden.
Im Bericht zur 174. Sitzung der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 8. Juli 2004 in Kiel äußerte das Bundesinnenministerium seine Sorge über die unzureichende Implementierung der Geldwäschevorschriften in Spielbanken. "Im Rahmen einer Umfrage im Jahr 2003 hat das Bundesministerium des Innern angesichts der auffallend geringen Zahl von "Ersthinweisen" u.a. aus dem Bereich der Spielbanken in den Jahren 1998 bis 2002 allerdings Zweifel an der ausreichenden Implementierung der Geldwäschevorschriften in diesen Bereichen geäußert".
In den Annexes zum Jahresbericht 2003-2004 machte die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) auf Lücken bei den Regeln zur Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland aufmerksam. Konkret kritisierte die FATF in Annex C, dass es in Deutschland an speziellen Strafbestimmungen für Fälle fehle, in denen unterlassen wurde, die Behörden über Geldwäsche verdächtige Geldtransaktionen zu informieren. Auf diese Kritik wurde bisher nicht reagiert. [4]
Seit dem 15. Juni 2003 müssen alle Mitgliedstaaten der EU die zweite Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2001/97) in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. In der zweiten Geldwäscherichtlinie werden auch Kasinos erfasst.
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt in der Rechtssache C-243/01 Piergiorgio Gambelli u. a. vom 6. November 2003, dürfen die EU-Mitgliedsstaaten Glücksspiele nur aus Gründen des Allgemeininteresses - wie dem Schutz vor Geldwäsche oder Spielsucht - beschränken.
Alle Kasinos sind zusammen gefasst in der Casinos Austria [14]
A-Casino = Grand Casinos bieten ein umfassendes Tischspielangebot und das Spiel an Glücksspielautomaten an. Sie dürfen die Spiele innerhalb der Spielbank und unter der Spielbanken vernetzen, insbesondere zur Bildung von Jackpots (z.B. Swiss Jackpot)
B-Casino = Kursäle können höchstens drei Arten von Tischspielen sowie das Spiel an höchstens 150 Glücksspielautomaten mit geringerem Verlust- und Gewinnpotential anbieten
Swiss-Casino-Informationen = Die Informationen sind unterteilt in die Bereiche Casino-Informationen, aktuelle News, Events, Jackpot und Tournament-Informationen, Fotogalerien, Live-Berichte und Interviews sowie ein täglich wechselndes Glückshoroskop.
In Asien gibt es regelrechte Spielinseln (Koh Kood in Thailand und Macau in China) mit Millionen- und Millardenumsätzen.
Die deutschen Spielbanken sind an jedem Tag der Woche geöffnet; mit Ausnahme der folgenden Tage, an denen die Schließung vorgeschrieben ist, gemäß bundesgesetzlicher oder länderspezifischer Regelung, oder an denen interne Regelungen der Konzessionshalter getroffen werden:
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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