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Im Jahr 1974 gab es in Deutschland 13 Spielcasinos. Zehn Jahre später ist die Zahl auf 27 gestiegen und heute gibt es über 50 große Spielcasinos in Deutschland. Aber nicht nur das Spielen in Spielcasinos, sondern auch am Spielautomaten in Kneipen oder bei Online-Poker-Spielen kann abhängig machen. Das so genannte pathologische Glücksspiel wird den Impulskontrollstörungen zugeordnet.
Häufiges Spielen sowie eine ständige, gedankliche Beschäftigung mit dem Glücksspiel
oder diversen Strategien zur Gewinnoptimierung können auf eine Spielsucht hinweisen.
Wenn Versuche, nicht zu spielen, scheitern, hat sich eventuell bereits eine Abhängigkeit
eingestellt. Häufig wird versucht die Spielsucht vor Freunden, Partner und Familie
zu verheimlichen. Durch finanzielle Probleme kommt die Abhängigkeit jedoch oft
ans Licht.
Das pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild und ist nicht zu verwechseln mit einem gewohnheitsmäßigen Spiel. Bei letzterem gibt der Betroffene das Spiel meist auf oder schränkt es ein, sobald es zu schweren Verlusten oder weiteren negativen Auswirkungen kommt. Anders beim pathologischen Spiel: treffen mindestens fünf der folgend genannten Merkmale auf eine Person zu, kann von einer Spielsucht gesprochen werden:
Insgesamt lässt sich unterscheiden zwischen dem Risiko- und Verlustspieler, dem Verzweiflungsspieler sowie dem Exzessivspieler. Der Risiko- und Verlustspieler spielt auch nach längeren Verlustphasen weiter und überschuldet sich notfalls. Der Verzweiflungsspieler ist meist bereits verschuldet und sieht das Fortsetzen des Spiels als einzige Chance aus der Verschuldung zu kommen. Exzessivspieler hingegen haben als Hauptmotiv für das Spiel den Nervenkitzel. Es kommt zur schnellen Toleranzbildung, die immer höhere Einsätze und riskantere Spielformen verlangt.
Das Spielen löst im Anfangsstadium noch Erregung, Wohlbefinden und Euphorie aus. Der Betroffene lässt sich voll und ganz auf das Spiel ein und kann somit eventuelle Probleme außerhalb der Welt des Spiels verdrängen. Es findet ein Kontrollverlust statt: der Betroffene hat das Gefühl, er hätte realistische Chancen große Gewinne zu erzielen. Verliert er, findet er schnell Ausreden, wieso er dieses Mal gescheitert ist und es sich lohnt, weiterzuspielen.
Durch das Spielen kann sich eine Abhängigkeit entwickeln. Spielverhaltensweisen entwickeln eine Eigendynamik: es kommt zu einem inneren Drang weiterzuspielen. Oft besuchen Betroffene bereits vormittags ein Spielcasino und verlassen es erst wieder zum Dienstschluss. Hieraus resultieren die Verluste sozialer Bindungen, sowie zwangsläufig finanzielle Probleme. Die Verschuldung Spielsüchtiger erreicht nicht selten fünf- oder sechsstellige Beträge und teils sehen sich Betroffene sogar gezwungen, illegal Geld zu erwerben, um weiter spielen zu können. Der Betroffene lebt fortan in der ständigen Illusion, dass ein großer Gewinn ausreichend sei, um die entstandenen Schulden zu begleichen. Je mehr Verluste er jedoch erleidet, desto mehr muss er spielen, da er auf den Gewinn angewiesen ist. Ein Teufelskreis entsteht.
Zum Höhepunkt der Spielsucht gehört unter anderem der vollkommene Rückzug aus sozialen Gefügen, die ausschließliche Verwendung der vorhandenen Zeit auf das Spielen sowie eine große Verzweiflung. Es kann zu Suizidversuchen kommen.
Zur Behandlung der Glücksspielsucht ist die Einsicht, krank zu sein, eine wichtige Voraussetzung. Erst dann kann versucht werden durch die Behandlung eine dauerhafte Abstinenz zu erreichen. Wenn Fortschritte in Hinblick auf Einsicht und dem Willen nach Änderung gemacht wurden, kann eine Ursachenforschung beginnen. Obgleich keine Langzeitstudien vorliegen, lässt sich sagen, dass rund 60 Prozent der pathologischen Spieler, die eine ambulante oder stationäre Therapie erfolgreich abgeschlossen haben, auch ein Jahr nach der Beendigung noch abstinent sind.
Zur Information über Glücksspielsucht sollten Betroffene und Angehörige eine nahe gelegene Suchtberatungsstelle aufsuchen. Adressen gibt es in unserer Adressdatenbank.
Trotz der Berechtigung der europäischen Mitgliedsstaaten, die Ausübung von Glücksspiel zu begrenzen oder zu verbieten, gibt es in Deutschland einen Glücksspielboom. Die Zahl der Abhängigen in Deutschland wird auf etwa zwischen 170.000 und 200.000 Personen geschätzt, die Dunkelziffer ist hoch. Die Glücksspielsucht stellt zwar ein noch relativ neues Krankheitsbild dar, doch Studien zufolge seien vor allem Männer zwischen 18 und 35 Jahren betroffen. Insgesamt seien vom pathologischen Spielen nur zu zehn Prozent auch Frauen betroffen.
In Deutschland werden allein an den Spielautomaten pro Jahr rund 2,2 Milliarden Euro verspielt. Laut einer Studie aus dem Jahr 2008 beteiligen sich mehr als die Hälfte der Deutschen an Glücksspielen. Weitere Studien zeigen, dass zwischen 70 und 90 Prozent der Erwachsenen mindestens einmal am Glücksspiel teilgenommen haben.
Seit Anfang 2008 ist ein neuer Glücksspielvertrag in Kraft getreten, der in §11 vorsieht, dass die 16 Bundesländer die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch das Glücksspiel sicherstellen müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit, sich für bestimmte Glücksspiele sperren zu lassen. Es wird unterschieden in eine Selbstsperre und eine Fremdsperre. Die Selbstsperre gilt bundesweit und unbefristet, jedoch mindestens ein Jahr lang. Der Antrag muss persönlich bei einer Lotto-Annahmestelle, einer Zentrale der Lottogesellschaften oder einer Spielbank gestellt werden. In bestimmten Fällen können Angehörige eine Fremdsperre beantragen. Dabei muss jedoch eine Glücksspielsucht des Betroffenen mit Überschuldung mit existenziellen Auswirkungen auf seine Familie vorliegen.
Sämtliche Glücksspiele sind für Personen unter 18 Jahren verboten. Sie dürfen Spielbanken sowie Spielhallen nicht betreten und auch nicht an öffentlichen Lotterien wie Lotto oder Rubbellosen, Sportwetten und Poker teilnehmen.
Seit dem 1. Januar 2009 sind durch den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland nach §4 Absatz 4 Glücksspiele im Internet verboten. Sowohl das Spielen, als auch das Anbieten von Online-Glücksspielen ist seitdem strafbar und kann mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Formen vom Glücksspielen in Deutschland können sein: jegliche Spiele in Spielcasinos,
Spielhallen oder Gaststätten, Online-Poker-Spiele, Sportwetten, Lotto und Rubellose,
Börsenspekulationen, private Glücksspiele oder Gewinnhotlines.
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