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Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Droge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie soll innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: "Die Kräutermischung 'Spice' enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten. Ein rasches Verbot ist die sinnvollste Maßnahme, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Es ist wichtig, dass wir sofort gehandelt haben."
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing erklärt: "Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist. Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe sind völlig unterschiedlich. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach der Modedroge 'Spice' stark zurück gehen wird. Die Bundesgesundheitsministerin und ich sind uns einig, dass wir die weitere Entwicklung kritisch verfolgen werden. "
Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener "Spice"-Proben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497" ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid "JWH-018" eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen (?SMOKE Aromatherapy Incense? und ?Genie Enjoy Genie Blend?) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.
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