Schnüffeln

Als Schnüffeln wird die missbräuchliche Verwendung flüchtiger industrieller Lösungsmittel unterschiedlicher chemischer Struktur bezeichnet.

Bei diesen ?Schnüffelstoffen? handelt es sich hauptsächlich um Benzin, Aceton, Toluol, Trichlorethylen und Fluorkohlenwasserstoffe. In der ICD-10 werden die daraus entstehenden Störungen unter F.18 zusammengefasst.

Verglichen mit den anderen Suchtmitteln liegt hier eine Besonderheit vor: Diese Mittel sind nicht für den menschlichen Gebrauch gedacht. Sie dienen vielmehr dazu, bestimmte chemische Werkstoffe wie beispielsweise Farben, Kleber, Kautschuk und Kosmetika für die vereinfachte Verarbeitung aufzubereiten. Die Lösungsmittel werden in aufwendigen chemischen Industrieverfahren hergestellt und zeichnen sich durch einen intensiven charakteristischen Geruch und durch eine hohe Flüchtigkeit aus. Das führt dazu, dass die Luft über dem Mittel mit dem Gas dieser Stoffe angereichert ist.

Da die genannten Stoffe in Deutschland nicht unter das Rauschmittelgesetz fallen, gibt es keine genauen Statistiken über die Verbreitung und Anzahl des ?Schnüffelns?.


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