Direkt zu: Navigation, Suche
Wolfgang-Dragie Willi Ne?koviæ (* 3. Juni 1948) ist ein deutscher Politiker, Mitglied des Bundestages und Richter am Bundesgerichtshof a. D. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt in Lübeck.
Ne?koviæ war SPD-Mitglied, wechselte 1995 zu den schleswig-holsteinischen Grünen und wurde dort unter anderem Sprecher der Grünen Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht.
Im Jahr 2000 sollte er aufgrund kritischer Äußerungen aus der Partei ausgeschlossen werden. Hintergrund war die Aussage, wer grüne Ideen wählen wolle, dürfe nicht grün wählen. Zudem bezeichnete er im Zusammenhang mit dem Kosovokrieg Joschka Fischer als Außenminister für nicht mehr tragbar. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet.
Ne?koviæ war mehr als 20 Jahre lang Richter am Landgericht Lübeck. 2001 wurde er vom Bundesrichterwahlausschuss einstimmig zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, obwohl ihn der Präsidialrat des Gerichts in einer sehr umstrittenen Entscheidung als ?fachlich nicht geeignet? eingestuft hatte, da er nie Richter an einem Oberlandesgericht gewesen war. Er war Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung.
Bundesweit bekannt wurde Ne?koviæ durch seine Bemühungen im Bereich der Cannabislegalisierung. Seine Forderung nach einem ?Recht auf Rausch? führte 1994 zu dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichtsurteil bzgl. der ?geringen Menge?.
In der Bundestagswahl 2005 wurde er für die Linkspartei über die offene Landesliste Brandenburg in den Bundestag gewählt, ist aber derzeit parteilos. Am 14. Dezember 2005 wurde Wolfgang Ne?koviæ mit 415 von 564 abgegebenen Stimmen in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt.
?Die Rechtsprechung in Deutschland ist schon lange konkursreif!?
?Ich bin der festen Überzeugung, daß die Drogenpolitik in diesem Lande anders laufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung läßt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.? (als Richter in Lübeck, 1992)
?Es ist beschämend, dass in dem Koalitionspapier zur Drogenpolitik nur die rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit enthalten ist, endlich den Vorgaben des Verfassungsgerichtes (insbesondere aus dem Jahre 1994!!!) Rechnung tragen zu wollen. Dies ist eine Selbstverständlichkeit, der man schon in der abgelaufenen Legislaturperiode hätte nachkommen müssen, wenn man den entsprechenden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gehabt hätte.? (zum rot-grünen Koalitionsvertrag, in dem die Beachtung entsprechender Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) als Drogenpolitik bezeichnet wird)
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden.
Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um
Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...