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Was es nicht alles gibt! Weil sie vom Glimmstengel nicht loskommen, kaufen sich manche Leute - es werden offenbar immer mehr - für viel Geld ein High-Tech-Produkt, das zwar wie eine Zigarette aussieht, aber angeblich längst nicht so schädlich ist. Im Internet blüht der Handel mit elektronischen Zigaretten, und mit Sicherheit dürfte das vermeintliche Wunderding am nächsten Wochenende auf manchem Gabentisch liegen.
Es ist gut, dass NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens gerade noch rechtzeitig vor dem Fest lautstark Alarm schlägt. Denn einen "Genuss ohne Reue" scheint es bei der E-Zigarette nicht zu geben. Vielmehr ist zu befürchten, dass auch sie Gesundheitsschäden verursachen kann. Das ist der eine Aspekt. Der zweite ist ein rechtlicher: Die für E-Zigaretten nötigen Aromakartuschen oder -kapseln unterliegen womöglich dem Arzneimittelrecht; wenn ihnen Nikotin zugegeben wird, ist das zweifelsfrei der Fall.
Wieso? Weil Nikotin
physiologische Veränderungen im Körper verursacht. Das tun Lebensmittel zwar auch,
aber sie sind ausdrücklich vom Arzneimittelrecht ausgenommen. Deshalb gilt: Wer mit
E-Zigaretten
handelt, für die keine entsprechende Zulassung vorliegt, der macht sich strafbar.
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