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In wenigen Tagen wird es ernst: Ab 1. Juli gilt in Nordrhein-Westfalen auch in Gaststätten und Kneipen das generelle Rauchverbot. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher allerdings durchaus moderat. Es sieht Ausnahmen etwa für Raucherclubs und für geschlossene Gesellschaften vor. Anders als beispielsweise in Bayern darf zudem in abgetrennten Nebenräumen gepafft werden.
Diese "weiche" Regelung mutet allerdings wenig logisch an. Denn die Nebenzimmer-Lösung mag zwar Gäste vor dem unangenehmen und obendrein noch gefährlichen Qualm schützen, aber was ist mit der (nichtrauchenden) Kellnerin? Umgekehrt ist zu fragen: Wen will das Gesetz eigentlich schützen, wenn der Wirt einer Einraum-Kneipe selbst Raucher ist und fast nur rauchende Gäste bedient? Auch hier wäre "privat vor Staat" wohl die angemessenere Lösung gewesen: Jeder Eckkneipen-Wirt sollte selbst entscheiden können, ob er ein Rauchverbot verhängt. Will er das nicht, müsste dies von außen gekennzeichnet werden.
Die Auswahl könnten die Kneipen-Besucher dann ganz nach eigenem Geschmack treffen, und kein Wirt hätte mehr Grund, sich über ein indirektes "Berufsverbot" zu beklagen. Wie so oft in der Politik, hat auch diesmal "Karlsruhe" das letzte Wort.
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