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Seit dem 1. August 2007 ist in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das das Rauchen außer in öffentlichen Einrichtungen auch in Restaurants verbietet. Der Karlsruher Wirt Waldemar Fretz versucht jetzt, das Gesetz durch das Aufstellen eines rund 10 Quadratmeter großen Bierzelts im Festsaal seines Restaurants zu umgehen. In diesem Zelt dürfen seine Gäste und Angestellten rauchen. Restaurantbesitzer Fretz beruft sich dabei auf die im Gesetz festgeschriebene Ausnahmeregelung, nach der das Rauchen in Bier- und Festzelten weiterhin erlaubt bleibt.
Trotz einer Abmahnung durch die städtischen Behörden will der Wirt das Zelt nicht entfernen. Er habe durch das Rauchverbot bereits einen Umsatzrückgang von 20 Prozent zu verzeichnen. Fretz, der Vorsitzender der Kreisgruppe Mittelbaden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes ist, will notfalls vor Gericht ziehen.
Das baden-württembergische Sozialministerium stellte gegenüber dem SWR klar, dass Paragraph 7, Absatz 1 des neuen Nichtraucherschutzgesetzes Wein-, Bier- und Festzelte zwar vom Rauchverbot ausnehme, dennoch könne sich der Wirt nicht auf diesen Paragraphen berufen. Im Anhang zu dem Gesetzeswerk werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmeregelung nur für Einrichtungen gelte, die nach kurzer Zeit wieder abgebaut werden. Ein Zelt, mit dem innerhalb eines Restaurants das Rauchverbot dauerhaft umgangen werden soll, sei daher gesetzwidrig und müsse entfernt werden.
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