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Endlich. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland jährlich 140 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben und weitere 3300 Todesfälle auf Passivrauchen zurückzuführen sind, ist eine Regelung zum Schutz von Nichtrauchern längst überfällig.
Das monatelange Streiten um eine bundesweit möglichst einheitliche Regelung war zwar ärgerlich, hatte aber andererseits den Vorteil, dass viele Menschen für dieses Thema sensibilisiert wurden. Was die hessische Landesregierung nun vorgeschlagen hat, ist ein konsequenter Schritt in die richtige Richtung. Wer als Raucher in Gaststätten erst einmal ins Hinterstübchen verbannt wird, wo er sich und andere Nikotinabhängige vollqualmen kann, wird sich vielleicht eher überlegen, ob sein Festhalten am Glimmstängel sinnvoll ist.
Wer künftig auf Flughäfen oder Bahnsteigen in rauchgeschwängerten Glaskabinen eingesperrt ist, wenn er auf seine Leidenschaft nicht verzichten kann, wird möglicherweise doch irgendwann zum Nichtraucher. Die geplante Regelung hätte dann gleich zwei Ziele erreicht: den Schutz der Nichtraucher, die oft unter der Rücksichtslosigkeit ihrer rauchenden Mitmenschen zu leiden haben, und eine Abkehr der Raucher vom Tabakkonsum.
Wenn sich die hessische FDP nun zum Retter der angeblich entmündigten Gastwirte und Verbraucher aufschwingt, zeigt sie, dass sie nicht begriffen hat, worum es geht: Nicht um die Freiheit von Gastwirten und Rauchern, sondern darum, die Gesundheit zu schützen die der Nichtraucher und hoffentlich auch die der Noch-Raucher. Vielleicht spornt Letztere ja die wissenschaftliche Erkenntnis an, dass sich schon fünf Jahre nach einem Rauchstopp fast alle durch das Rauchen hervorgerufenen körperlichen Schäden zurückgebildet haben.
EIn Kommentar des Wiesbadener Kuriers.
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