Vorerst keine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz

Die Einigung einer Arbeitsgruppe der großen Koalition in Berlin vom 1. Dezember auf eine bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland ist hinfällig. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, die vom Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium vorgetragen worden seien, wurde das Vorhaben, den Nichtraucherschutz in Deutschland auf eine bundeseinheitliche Grundlage zu stellen, aufgegeben. Das teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Freitag mit. Der Bund sei nicht zuständig, das Gaststättenrecht sei Ländersache, ebenso wie die Zuständigkeit für Schulen und Kindergärten bei den Ländern liege.

Auf einer Kabinettssitzung in der kommenden Woche soll nun ein abgespecktes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden, das einen Nichtraucherschutz lediglich in den Bundesbehörden vorsieht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will bereits am kommenden Mittwoch mit den Länderministerpräsidenten darüber sprechen, ob ein koordiniertes Vorgehen auf Länderebene erreicht werden könne, um dennoch einen erweiterten Nichtraucherschutz durchzusetzen.

Das überraschende Aus für die Nichtraucherinitiative der Koalition stieß in der interessierten Öffentlichkeit auf Unverständnis. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, sprach ebenso wie Ernst-Günther Krause, Geschäftsführer des Vereins ?Nichtraucherinitiative?, von einem Einknicken vor der Tabaklobby. Die Entscheidung der Koalition, ihre Initiative zurückzuziehen, sei ?nur der Versuch, das Gesetz auf die lange Bank zu schieben, es den Ländern aufzuhalsen, damit es die Tabaklobby dort noch einfacher torpedieren kann?, so Krause. Ähnlich äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Die Bundesregierung sei ?durch die Propaganda der Tabaklobby offenbar völlig vernebelt.?

Krause ist ebenso wie der SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach der Meinung, die gesetzgeberische Kompetenz liege nach wie vor bei der Bundesebene. Beide verwiesen auf den Arbeitsschutz als entscheidendem Hebel, um auf bundesgesetzlicher Ebene einen effektiven bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz durchzusetzen. Lauterbach: ?Es gibt keine Substanz am Arbeitsplatz, die so gefährlich ist, wie der Tabakrauch.? Krause erklärte das Dilemma der Koalitionsarbeitsgruppe so: ?Der Bund hat sich aber deshalb nicht auf den Arbeitsschutz berufen, weil er dann keine Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen hätte machen können. Diese Mutlosigkeit fällt dem Bund jetzt auf die Füße.? Das Bundesarbeitsministerium will aber offenbar über den Weg der Arbeitsstättenverordnung keine weiteren Initiativen ergreifen, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte.

Einige Bundesländer erwägen nun, eigene Gesetze zum Nichtraucherschutz zu entwickeln. Laut einer ddp-Umfrage äußerten sich in diesem Sinne die zuständigen Landesministerien in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin

Artikel vom 8. Dezember 2006


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