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Ein Rauchverbot untersagt es, an bestimmten Orten Zigaretten, Zigarren oder Tabakspfeifen zu rauchen oder auf ähnliche Art die legale Droge Tabak unter Glimm- oder Flammenerscheinung und unter Rauchemission zu sich zu nehmen. Auch lediglich das Anzünden und Abbrennen einer Zigarette, Zigarre, eines Pfeifeninhalts, o. ä., ohne dass der Anzündende selbst aktiv inhaliert, ist bereits untersagt.
Ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit vermeidet Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung durch den Tabakrauch, Verschmutzungen durch weggeworfene Kippen (Zigarettenreste), aber auch die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens für Nichtraucher. Zum Beispiel wurden in manchen Restaurants zu diesem Zweck Nichtraucherzonen eingerichtet. Rauchverbote herrschen generell beispielsweise in Geschäften, Supermärkten und Kaufhäusern. Einige Schulen, Behörden und Unternehmen haben mittlerweile das Rauchen in ihren Räumlichkeiten ganz verboten.
Ein Rauchverbot wird auch verhängt, um Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen. Dieses gilt häufig in historischen Gebäuden, in trockenen Wäldern und in Betriebsstätten, in denen brennbare Stoffe oder explosive Gase und Stäube gelagert, verarbeitet oder erzeugt werden, beispielsweise Tankstellen, Sägewerken oder Bergwerken. Siehe auch: Brandschutz
Einer der ersten, die ein generelles Rauchverbot erließen, waren die Fluggesellschaften. Gab es zuerst eine Unterteilung in den Flugzeugen in Raucher und Nichtraucherzonen, wurde zuerst bei Kontinentalflügen und später auch bei den Interkontinentalflügen ein komplettes Rauchverbot verhängt. Dies wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich, wie geringere Filterung der Umluft im Flugzeug, sowie mit geringeren Reinigungskosten, begründet.
Die ersten Rauchverbote kamen auf, als das Rauchen im Zuge des 30-jährigen Krieges immer weiter um sich griff. Im Herzogtum Lüneburg stand auf Rauchen bis 1692 sogar die Todesstrafe. Spätere Rauchverbote in Deutschland wurden unter dem Nationalsozialismus erlassen. Diese führten eine umfassende Kampagne gegen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Verkehrmitteln und am Arbeitsplatz. Auch die Werbung für Tabak und der Anbau wurden starken Auflagen unterworfen. Nach Ansicht Hitlers war der Tabak die Rache des "roten Mannes" (Indianer) an der "weißen Rasse" für den Alkohol. Im Mittelpunkt der Propaganda standen gesundheitliche Folgen und die Minderung der Arbeitskraft. Zu den Neuerungen dieser Epoche zählen auch der Begriff des Passivrauchens und das Einführen von Nichtraucher-Abteilen in Zügen.
Die Deutsche Bahn hat auf vielen größeren Bahnhöfen das Rauchen eingeschränkt, Rauchen ist dort nur in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Neben der Rauchbelästigung der nichtrauchenden Fahrgäste sollen so vor allem die Reinigungskosten für die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen gesenkt werden. Da es jedoch keine signifikanten Sanktionen für das Rauchen in Bahnhöfen gibt, halten sich nicht alle Raucher an dieses Verbot. Seit Anfang 2005 gilt ein Rauchverbot auch an allen oberirdischen, nicht überdachten S-Bahnhöfen Münchens. Seit Juli 2005 gilt in allen Regionalzügen unter anderem in Bayern, Niedersachsen und Bremen ein Rauchverbot, die Raucherabteile wurden komplett abgeschafft. Dieses gilt als Pilotprojekt, um 2006 das Rauchverbot in Zügen bundesweit einzuführen. Auf Flughäfen gelten bereits seit etwa den 1990er Jahren entsprechende Regelungen.
Seit dem Beginn des Schuljahres 2004/2005 gilt an allen Berliner Schulen ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer. In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2005 ein striktes Rauchverbot für alle Personen in allen Räumen und auf allen Flächen der etwa 2000 Schulen. Auch in anderen Bundesländern gilt in einigen Landkreisen und auch vereinzelten Schulen Rauchverbot. In Schleswig - Holstein gilt seit dem 19. Januar 2006 ein generelles Rauch- und Alkoholverbot in allen öffentlichen Schulen.
In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter von Staats wegen das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern. Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt:
ArbStättV 2004 § 5 Nichtraucherschutz:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Im März 2005 vereinbarten das Bundesministerium für Gesundheit und der DEHOGA freiwillige Maßnahmen der deutschen Gastronomen um gesetzliche Verbote zu vermeiden. Die Vereinbarung betrifft alle Speisegaststätten, die über mindestens 40 Plätze oder 75 qm Fläche verfügen. Das Platzangebot für Nichtraucher soll in mehreren Stufen ausgebaut werden:
In der Vereinbarung sind weder Mindeststandards für die Nichtraucherplätze fest gelegt, noch wurden Konsequenzen festgelegt, falls die freiwilligen Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Außerdem bleiben damit die Beschäftigten in der Gastronomie weiterhin vom Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen am Arbeitsplatz ausgenommen. Abgesehen davon, dass nur ca. 30% der Unternehmen der Gastronomie Mitglieder der DEHOGA sind, sind ohnehin alle Betriebe von der Regelung ausgenommen, die außer Snacks keine weiteren Speisen anbieten, wie z.B. Bars oder Discotheken.
In Österreich besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Amtsgebäuden oder Flughäfen, außer in letzteren in Restaurants, Bars, u.ä. (Tabakgesetz § 13 Abs 1, seit 1. 1. 2005). Auf U-Bahn-Stationen in Wien besteht ebenfalls ein generelles Rauchverbot, jedoch halten sich viele Raucher nicht daran, da sie nur theoretisch mit einer Strafe rechnen müssen. In Restaurants ab einer bestimmten Größe sollen Nichtraucherzonen auf freiwilliger Basis durch die Besitzer eingerichtet werden. Sollte diese freiwillige Aktion nicht entsprechend umgesetzt werden, ist eine gesetzliche Regelung geplant.
Der britische Mediziner Martin McKee, der im Auftrag der WHO Forschungen zur Volksgesundheit in den EU-Ländern durchführt, bezeichnete Österreich anläßlich einer "Public Health"-Tagung in Graz im November 2005 als "Entwicklungsland" in Sachen Rauchverbot: "Was aber speziell Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern vor allem in Angriff nehmen müsse, sei ein Rauchverbot an öffentlichen Plätzen: Es ist nicht meine Aufgabe, den Österreichern zu sagen, was sie tun sollen, aber hier sind sie unglaublich weit hinten. Selbst in Italien funktioniert das schon. Nur in Deutschland sei es ähnlich schlimm." (Quelle: Der Standard, 15.11.2005)
In der Schweiz hat der Arbeitgeber gestützt auf das schweizerische Arbeitsgesetz dafür zu sorgen, dass die nichtrauchenden Arbeitnehmer durch das Rauchen anderer Personen nicht belästigt werden. Der Schutz vor Passivrauchen darf auch durch technische oder organisatorische Massnahmen sichergestellt werden. Ist das nicht möglich, kann der Arbeitnehmer ein Rauchverbot verlangen.
Auf Bundesebene wurde am 8. Oktober 2004 von Nationalrat Felix Gutzwiler [1] eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen verlangt. [2] [3] Dazu soll die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Initiative mit großer Mehrheit beziehungsweise einstimmig Folge gegeben.
In einigen Kantonen wird gefordert, dass in Restaurants auf die Bedürfnisse der Nichtraucher Rücksicht genommen werden muss. Im Kanton Tessin muss bereits heute ein Drittel aller Plätze für Nichtraucher zur Verfügung stehen; es ist zudem eine Gesetzesvorlage der Regierung für rauchfreie Restaurants anhängig. Der Kanton Tessin hat am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen. Ebenso wurde beschlossen, dass im Tessin in Restaurants, Bars und Cafés künftig nicht mehr geraucht werden darf. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden; doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit überwältigender Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Lokalen beschlossen. (46 zu 17 Stimmen bei 13 Enthaltungen). Das Gesetz wird voraussichtlich 2006 in Kraft treten. (Quelle: www.tagesanzeiger.ch am 18. Oktober 2005)
Sämtliche öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofhallen sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei. Dies gilt auch für internationale Züge, wenn sie auf Schweizer Boden fahren, wie auch international verkehrende Züge mit Schweizer Rollmaterial im Ausland. Unterdessen plädieren laut einer Umfrage im Auftrag der Berner Krebsliga vom November 2005 drei von vier Schweizern (76,8%) für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Räumen, zwei von drei Schweizern (64,1%) wollen dieses auch auf alle Cafes und Restaurants erstreckt sehen.
In Italien gilt ab dem 10. Januar 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen, z.B. in Bars, Cafés und Restaurants. Raucher müssen bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern geraucht wird. Die Strafe für Gastwirte, die die Einhaltung des Rauchverbots nicht überwachen, liegt zwischen 220 und 2.200 Euro. Sie werden zudem verpflichtet, einen mit automatisch schließenden Türen und einer Entlüftungsanlage versehenen Bereich ihres Lokals als Raucherzone abzutrennen, die zudem nicht mehr als die Hälfte der Grundfläche des Lokals einnehmen darf. Den Gastwirten wird auferlegt, Gäste, die sich dem Verbot widersetzen, bei der Polizei anzuzeigen. Zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gilt die italienische Regelung damit als eine der restriktivsten in Europa.
Auch in öffentlichen Personenverkehr ist das Rauchen verboten. Dies gilt auch für Raucherplätze in internationalen Zügen, sobald diese auf dem italienischen Schienennetz unterwegs sind. 5 Monate nach dem Rauchverbot gingen die Zigarettenverkäufe um 13 % zurück, etwa 80 % der Bevölkerung hielten das Rauchverbot für eine gute Idee.
In Irland gibt es seit April 2004 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen und zum Schutz der Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants. Es drohen bei Verstößen Geldbußen bis 3.000 Euro. Die Einführung wurde von einer umfassenden Gesundheitskampagne begleitet, in deren Verlauf es Rauchern durch staatlich unterstützte Hilfsmaßnahmen leichter gemacht werden soll, den Ausstieg zu schaffen. Innerhalb weniger Monate erhöhte sich die Akzeptanz für das Rauchverbot auf 80%, und vielfach wurde das Gesetz als das beste der im Amt befindlichen Regierung gelobt. Der Gesundheitsminister wird aufgrund seiner hohen Popularitätswerte im Gefolge der Einführung sogar als künftiger Taoiseach (Premierminister) gehandelt. Bereits nach einem Jahr zeigten Untersuchungen, dass sich die Gesundheit der Pubangestellten dramatisch verbessert hatte.
Seit dem 1. April 2004 gilt in Norwegen ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten. Zudem hat das Land eine traditionell extrem hohe Tabaksteuer. In Schweden gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants ab dem 1. Juni 2005. Strafen sind zwar nicht vorgesehen, aber 2/3 der schwedischen Raucher finden nach Umfragen das Verbot richtig. Ohnehin gibt es in Schweden mit 17% Anteil an der Bevölkerung nicht so viele Raucher wie in anderen europäischen Ländern.
Am 1. Januar 2006 trat in Spanien ein Gesetz in Kraft, das Rauchen in Bürogebäuden, kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln verbietet. Auch der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren wird gleichzeitig verboten. In Gaststätten mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche müssen getrennte Flächen für Raucher und Nichtraucher eingerichtet werden. Das Gesetz, das 2005 mit großer Mehrheit im spanischer Parlament verabschiedet wurde, sieht bei Nichteinhaltung Geldstrafen von 30 bis 600 000 Euro vor.
Bereits am 10. Juni 2005 war auf Mallorca und den übrigen spanischen Balearen-Inseln ein Antitabak-Gesetz in Kraft getreten, das das Rauchen in allen öffentlichen Räumen, wie Amtsgebäuden, Büros, Krankenhäusern, Flughäfen, Restaurants und Kneipen, verbietet. Ausgenommen sind lediglich Cocktail-Bars und Diskotheken. Nur wenn Gaststätten über abgetrennte spezielle Raucherzonen verfügen, darf dort geraucht werden.
In Großbritannien und Nordirland gibt es, je nach Land, verschiedene Regelungen: In England wurde in 2005 ein widersprüchlicher Gesetzesentwurf vorgestellt, mit Ausnahmen von dem ab 2007 geplanten Rauchverbot am Arbeitsplatz für Pubs, die nur Snacks servieren, und privaten Clubs. Kritiker sprachen von nicht nachvollziehbarer gesundheitlicher Benachteiligung der Beschäftigten in den von der Regelung ausgenommenen Pubs; der Chief Medical Officer drohte in einem beispiellosen Schritt mit seinem Rücktritt, da die Regierung seiner Empfehlung eines umfassenden Verbots nicht gefolgt war. Am 13. Februar 2006 entschieden Abgeordnete im Parlament (ohne Fraktionszwang) mit großer Mehrheit, die Ausnahmen zu beseitigen.
Wales hatte schon entschieden, das englische Gesetz nach schottischem und irischem Vorbild zu ergänzen. Nordirland will ab April 2007 ebenfalls ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen wie in Wales, Schottland und der Republik Irland einführen. In Schottland gilt ab März 2006 dem irischen Vorbild folgend ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, das alle Restaurants, Cafes und Pubs umfasst.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist hoch: Meinungserhebungen, auch der Tabakindustrie, erheben regelmässig Mehrheiten der befürwortenden Seite. In von der Tabakindustrie bezahlten Studien ist verbreitet worden, Rauchverbote brächten Umsatzverluste ein, was jedoch zahlreich widerlegt worden ist. 65% der Deutschen fordern ein umfassendes Rauchverbot, und beispielsweise eine Studie der KPMG zeigt, dass sogar Kneipen-Betreiber mit Umsatzzuwächsen und Neukunden bei Rauchfreiheit ihrer Einrichtungen rechnen können. In den USA, Irland, Italien oder Norwegen gab es keinerlei negativen Effekte, viele Gastronomie-Inhaber berichten zudem über viele Neukunden. In Irland geht der Trend in Pubs sogar dazu, dass diese, zusätzlich zu dem Abendgeschäft, schon zur Mittagszeit von Kunden aufgesucht werden, um dort rauchfrei zu essen.
Der Grund für den starken Widerstand gegen manche Rauchverbote dürfte in der physischen Abhängigkeit vieler Raucher vom Nikotin zu suchen sein, der viele eine Abstinenz von einigen Stunden nur schwer ertragen lässt. Neben dieser körperlichen Abhängigkeit vom Nikotin gibt es noch eine hartnäckigere, die psychische. Außerdem gehört es für viele Raucher zur Gewohnheit, in bestimmten Situationen zur Zigarette zu greifen - zum Beispiel nach dem Essen. Da Rauchen ferner in der Öffentlichkeit lange Zeit nicht thematisiert wurde, empfinden viele Raucher dies als eine Art Naturrecht.
Ein weiterer Punkt ist die mangelnde Empathie mancher Raucher für Nichtraucher: Es fehlt das Bewusstsein dafür, wie der Rauch auf andere wirkt. Oft ist den Rauchern weder klar, dass Rauch für viele Menschen sehr unangenehm oder sogar akut gesundheitsschädlich ist, noch dass das Problem nicht auf ihren unmittelbaren Standort und die Zeit des Rauchens beschränkt ist. Rauch breitet sich schließlich aus; z.B. nimmt die Kleidung nach Restaurantbesuchen den Geruch von Rauch an.
In bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie z.B. bei den Zeugen Jehovas. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Obwohl der Koran sich nicht über das Rauchen äußert, ist es aufgrund seiner Folgen und abhängig machenden Wirkung als verboten oder zumindest nicht erstrebenswert anzusehen, was auch von zahlreichen Geistlichen propagiert wird. Trotzdem ist das Rauchen unter Muslimen sehr weit bereitet und in islamischen Ländern ist der Anteil der Raucher um ein vielfaches höher als in Europa. Im Ramadan ist tagsüber das Rauchen genauso wie Essen oder Trinken zu unterlassen. Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in manchen Religionen allerdings zum Kultus. Siehe auch Weihrauch.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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