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Tabakzusatzstoffe werden häufig bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen eingesetzt, um Wirkung, Haltbarkeit und Abbrennverhalten zu verändern sowie das Abhängigkeitspotenzial zu erhöhen. Tabak kann mehr als 10 % Zusatzstoffe enthalten.
Die Verordnung über Tabakerzeugnisse legt in Deutschland fest, welche Tabakzusatzstoffe für die einzelnen Darreichungsformen verwendet werden dürfen. Es gibt jedoch auch Tabakprodukte, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Eine der Forderungen, bzw. der von den unterzeichnenden Staaten eingegangenen Verpflichtungen, des WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, besteht in der Offenlegung der Inhaltsstoffe des Zigarettentabaks sowie von deren Emissionen. (Durch die Verbrennung entstehen neue – zum Teil sehr gefährliche – Molekülverbindungen).
Bereits in den 1970er Jahren wurde gezielt auf die abhängigkeitsverstärkende Wirkung von Zusatzstoffen und bestimmte Anbaumethoden gesetzt. Durch häufig über hundert synthetische und natürliche Stoffe wie Ammoniumsalze, Harnstoff und ähnliche Zusätze wird das Nikotin im Zigarettenrauch schneller und in größerer Menge freigesetzt und bei der Inhalation stärker absorbiert. Es ist nachgewiesen, dass eine wesentlich schnellere und stärkere Nikotinaufnahme das Suchtpotenzial erhöht. Auch leichte Zigaretten führen auf diese Weise zu einer hohen Abhängigkeitsrate. Dem Filter und dem Zigarettenpapier werden zudem alkalische Stoffe beigemengt.
Des Weiteren werden nahezu allen Zigaretten Stoffe beigegeben, die den Tabak verträglicher machen sollen. Diese Zusätze werden vor allem im Hinblick auf neue und junge Konsumenten eingesetzt und sollen einen Einstieg in den regelmäßigen Zigarettenkonsum begünstigen. Ohne einen Beleg durch wissenschaftliche Studien behauptet die Tabakkontrollstelle des DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum), dass Menthol meist unterhalb der geschmacklich wahrnehmbaren Menge von 0,03 % beigemischt ist und die Aufnahme des Nikotins in der Lunge fördert, weil der Rauch milder wird und sich die Atemfrequenz erhöht. Einen ähnlichen Effekt hat die Zugabe von Zucker.
Eine wissenschaftliche Studie des niederländischen RIVM (Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu – Nationales Institut für Volksgesundheit und Umwelt) untersuchte zwei Zigarettenmarken mit deutlich differierenden Ammoniumgehalten im Tabak (Marke 1 enthielt 0,89 mg Ammonium/g Tabak und Marke 2 3,43 mg Ammonium/g Tabak), aber gleichem Nikotingehalt im Rauch. 51 Studienteilnehmer rauchten je eine der Zigaretten (morgens Marke 1 und nachmittags Marke 2). Beide Marken mussten nach einem identischen Zugprotokoll geraucht werden. Die individuellen Zugvolumina wurden für jeden Teilnehmer bestimmt. Nach dem Rauchen wurden die Nikotinaufnahme sowie die Nikotinausscheidung im Blut gemessen. Es wurden keine Unterschiede in der Nikotinaufnahme zwischen den beiden Zigarettenmarken gefunden. Der Ammoniumgehalt im Tabak hat demnach keinen Einfluss auf die Nikotinaufnahme.
Seit bei der Zigarettenmarke Marlboro Ammoniumverbindungen zugesetzt wurden, stieg in den 1960er Jahren der Verkauf massiv an, so dass andere Hersteller nachzogen und ihre Tabakprodukte ebenfalls manipulierten. Aus internen Papieren von R.J. Reynolds geht hervor, dass bereits in den 1970er Jahren gezielt auf die abhängigkeitsverstärkende Wirkung von Zusatzstoffen und bestimmten Anbaumethoden gesetzt wurde. In Deutschland ist der Zusatz von Ammoniumverbindungen zu Zigaretten laut Tabakverordnung verboten.
Eine Vielzahl von Zusatzstoffen wird nach Angaben der Tabakhersteller zur Geschmacksverbesserung, zur Befeuchtung, zum Konservieren, für bessere Verbrennung und zum Binden der Bestandteile eingesetzt. Gefriergetrockneter mit Halogenkohlenwasserstoff und Ammoniumverbindungen gesättigter Tabak vergrößert das Volumen (puffed oder expanded tobacco, „Blähtabak“) und damit die Gesamtmenge, die sich aus dem unverarbeiteten Tabak herstellen lässt. Demselben Zweck dient die Verarbeitung sogenannter homogenized sheet tobaccos (Folientabake), die unter Verwertung anderweitig nicht nutzbarer Reste und Pflanzenbestandteile entstehen. Durch Wiederanreicherung von daraus hergestelltem Rohstoffbrei mit Nikotin wird die Quantität des aus einer begrenzten Tabakmenge gewonnenen Zigarettenfüllstoffs vervielfacht.
Ammoniumverbindungen wie Ammoniumchlorid sind in Deutschland für Kautabake zugelassen,- nicht für Tabak zum Rauchen.
Eine Reihe von Stoffen dürfen nicht Tabakprodukten zugesetzt werden. Neben verschiedenen Teerölen sind auch Campher, Campheröl, Cumarin, Safrol und Thujon verboten. Daneben sind auch verschiedene Pflanzen und Pflanzenteile verboten wie z. B. Bittersüßstängel und Waldmeister.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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