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Rauchen ist ungesund - das gilt auch für das Paffen von E-Zigaretten. Mit ihrem Erlass, den offenen Verkauf von E-Zigaretten für illegal zu erklären, hat sich Ministerin Steffens aber kräftig verhoben. Die Richter in Münster haben die Grüne gestoppt: E-Zigaretten sind kein Arzneimittel, ein faktisches Verkaufsverbot ist rechtswidrig.
Natürlich darf die Ministerin weiter öffentlich vor den Gefahren des Nikotins warnen. Der juristische Trick aber, die E-Zigarette als nicht zugelassenes Arzneimittel einzustufen, ist vom Gericht gestoppt worden. Als Genussmittel könnte die E-Zigarette bald wie jede andere Kippe im normalen Supermarkt verkauft werden.
Steffens wirbt bundesweit für ein Verbot der elektronischen Zigarette. Schließlich sind Risiken und mögliche Langzeitschäden bis heute nicht wissenschaftlich erforscht. Der OVG-Beschluss aber ist ein schwerer Schlag für die Verbotspolitikerin. Auf der Gesundheitsministerkonferenz wollte sich Steffens bundesweit als Vorkämpferin gegen die E-Zigarette profilieren. Das Gericht hat ihr einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Warnen kann sie - als illegal verbieten darf sie den Handel nicht mehr.
Ein Kommentar von: Wilfried Goebels
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