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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass nikotinhaltige E-Zigaretten keine Arzneimittel sind.
Die "Warnung" des Ministeriums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen vor E-Zigaretten, die mit einer Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden waren rechtswidrig und verletzten ecoreal, die Herstellerfirma der E-Zigratette Snoke in ihrer Berufsfreiheit.
Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, weil diese als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Diese Äußerungen muss das Ministerium nun unterlassen und die Presseveröffentlichungen aus dem Internet nehmen.
Die E-Zigarette
Snoke ist nach Auffassung des Gerichts kein Arzneimittel. Auch die Einschätzung des
Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie entsprechende Äußerungen
der Bundesregierung sind damit falsch.
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