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Das Urteil aus Karlsruhe schafft Klarheit an der Raucherfront: Entweder das Qualmverbot gilt für alle Gaststätten, oder aber die Einraum-Betriebe ("Eckkneipen") erhalten einen Sonderstatus.
Letzteres ist genau das, was ursprünglich auch die NRW-Regierung wollte. Doch sie verhedderte sich im Gestrüpp rechtlicher Vorschriften. Deshalb wurde ein Rauchverbot über Gaststätten ohne Nebenraum verhängt. Seit 1. Juli ist das rechtlich zwingend. Nach dem gestrigen Urteil ist diese Regelung aber nicht länger zu halten, auch wenn Karlsruhe die Rauch-Erlaubnis in Eckkneipen an bestimmte Kriterien (bis 75 Quadratmeter Größe; keine Jugendlichen unter 18 Jahre) geknüpft hat. Nun muss auch NRW sein Nichtraucherschutz-Gesetz nachbessern.
Das Land kann ein totales Rauchverbot verhängen oder Ausnahmen für Eckkneipen zulassen wofür einiges spricht: Die meisten Kneipenbesucher sind Raucher. Sie braucht der Gesetzgeber nicht in Schutz zu nehmen. Nichtraucher hingegen werden qualmfreie Lokale zu schätzen wissen. Dem nichtrauchenden Kellner, der im Raucherzimmer eines Restaurants servieren muss, hilft das jedoch nicht. Wahrscheinlich wird hier die EU eines Tages verfügen, dass niemand dort gegen seinen Willen arbeiten muss. Oder aber es kommt europaweit zu einem Rauchverbot in Gaststätten.
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