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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die NRW-Landesregierung klargestellt, dass das Rauchen in kleinen Kneipen Nordrhein-Westfalens ab sofort wieder erlaubt ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie die "Rheinische Post" unter Berufung auf die NRW-Staatskanzlei berichtet, müssen Ordnungshüter das Rauchen in so genannten "Eckkneipen tolerieren", sofern diese nicht größer sind als 75 Quadratmeter. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen für diese Einraumkneipen zudem weitere Kriterien erfüllt sein: Die Kneipe muss als Raucherraum gekennzeichnet sein. Zudem dürfen sich dort keine jungen Leute unter 18 Jahren aufhalten, und es dürfen dort keine zubereiteten Speisen gereicht werden.
Mit dieser Übergangsregleung wolle das Land bis zur entsprechenden Änderung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes Klarheit schaffen, zitiert die "Rheinische Post" die Staatskanzlei.
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