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Als Nichtraucherschutz bezeichnet man alle Aktionen und Maßnahmen, die geeignet sind, nichtrauchende Menschen wirksam vor den Gefahren des Tabakqualms zu schützen (Passivrauchen). Darunter fallen Rauchverbote in Arbeitsstätten, Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen, Werbeverbote, Aufklärungskampagnen, Warnhinweise auf Verpackungen und Steuererhöhungen.
Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland derzeit im internationalen Vergleich noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Fortschritte zu verzeichnen sind, zum Beispiel herrscht Rauchverbot in weiten Teilen der Bahnhöfe und Flughäfen. Von Nichtraucherverbänden und Gesundheitsorganisationen wird gefordert, dass der Bundestag ein Nichtraucherschutzgesetz beschließt. Verschiedene fraktionsübergreifende Vorstöße in diese Richtung sind in der Vergangenheit jedoch gescheitert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet es beispielsweise als ?Erfolg?, schnelle Maßnahmen zum Nichtraucherschutz verhindert zu haben.
Einen gewissen Fortschritt für die Nichtraucher bedeutet die 2003 novellierte Arbeitsstättenverordnung. Sie besagt unter anderem, dass das Rauchen in Räumen, in denen mehrere Menschen beruflich tätig sind, grundsätzlich untersagt ist. Öffentliche und private Einrichtungen können sich jedoch in eigener Verantwortung in Betriebsvereinbarungen auf Maßnahmen für einen wirksamen Nichtraucherschutz einigen. Einer der Verbände, die sich gemeinsam mit regionalen Initiativen für den Nichtraucherschutz in Deutschland einsetzen, ist die Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V..
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