Passivrauchen

Passivrauchen bezeichnet die Inhalation von Tabakrauch in der Raumluft als ETS, environmental tobacco smoke, bzw. secondhand smoke. Tabakrauch ist die häufigste und massivste Beeinträchtigung der Luftqualität in Innenräumen. Tabakraucher gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch anwesende Nichtraucher können Schäden davontragen.

Passivrauch gilt als das schädlichste Wohngift. Er besteht aus dem inhalierten Hauptstromrauch und dem schwelenden Nebenstromrauch. 20 Prozent des Tabakrauchs atmet ein Raucher in Form des Hauptstromrauchs ein und aus. Zu 80 Prozent besteht der Tabakrauch aus dem sogenannten Nebenstromrauch, der sich zwischen den Zügen entwickelt. Dieser wird vom glimmenden Ende einer Zigarette (Glutkegel) abgegeben.

Hauptstromrauch entsteht bei 950 Grad Celsius und Nebenstromrauch bei 500 Grad Celsius. Deshalb setzt Nebenstromrauch mehr giftige und krebserregende Stoffe frei. Die Art der Verbrennung (Pyrolyse) des Tabaks bestimmt somit direkt die Gefährdung durch Passivrauch. Je weniger stark und häufig ein Raucher an einer Zigarette zieht, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt, weil der Tabak nur unvollständig verbrennt. Die Schadstoffentwicklung ähnelt dem eines Feuers, welches periodisch aufflammt und dann wieder schwelt und starken Rauch entwickelt. Bei Verbrennung an der Zigarettenspitze gleichen sich Hauptstromrauch und Nebenstromrauch in Menge und Schadstoffkonzentration. Während des Glimmens verändert sich die Zusammensetzung enorm: So sind die Nitrosamine im Nebenstromrauch vierhundertfach höher konzentriert als im Hauptstromrauch. Dies unterscheidet Tabakrauch von vielen anderen Emissionen. Der von glimmenden Zigaretten in die Raumluft freigesetzte Nebenstromrauch wird passiv von den anwesenden Menschen über die Atmung aufgenommen.

Chemische Zusammensetzung

Tabakrauch setzt sich zusammen aus einem Gemisch aus gasförmigen Substanzen und Partikeln (Detaillierteres siehe unter Tabakrauch). Laut Auskunft der Weltgesundheitsorganisation WHO fanden sich im Tabakrauch bislang ungefähr 4000 Chemikalien, von denen 40 als krebserregend eingestuft werden. (ARB, WHO 1999)

Passivrauch enthält giftige und krebserregende Substanzen. Die toxischten Stoffe sind die Reizgase Blausäure und Ammoniak, das Nervengift Nikotin, sowie das Atemgift Kohlenmonoxid. Karzinogen wirken Schadstoffe wie Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, N-Nitrosamine, aromatische Amine, das schon bei Hautkontakt wirkende Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom, Trockenkondensat (Teer) und das radioaktive Isotop Polonium 210. Des weiteren finden sich auch die das Erbgut schädigenden Dioxine, das schleimhautreizende Formaldehyd, das Allergen Nickel und freie Radikale, welche den Alterungsprozeß beschleunigen.

Besondere Bedeutung kommt dem aus den Reizpartikeln gebildeten, scharfen Feinstaub zu, welcher tief in die Lungen eindringt und dabei radioaktive Gase sowie Schwermetalle mittransporiert. Der Durchmesser der Partikel im Hauptstromrauch liegt etwa bei 0,4 µm, der Nebenstromrauch besteht aus feineren Partikeln von etwa 0,20 µm (Scherer und Adlkofer 1999). Die Partikel erreichen also nicht nur den Bronchialbaum, sondern auch die Lungenbläschen. Es kommt zu einer Entzündung des Lungenepithels. Laut David Groneberg von der Berliner Charité führt Feinstaub bei heranwachsenden Kindern zu einer zu kleinen Lunge.

Ausbreitung in Räumlichkeiten

Bei Luftzug breitet sich der Passivrauch in Räumlichkeiten entsprechend den Strömungsverhältnissen richtungsbezogen aus. Ohne Luftzug kommt es zur gleichmäßigen Ausbreitung gemäß den Diffusionsgesetzen bzw. der Brownschen Molekularbewegung. Die einzelnen Partikel verhalten sich wie ein gasähnliches Aerosol. Das Diffusionsgefälle der Tabakrauchquelle im Raum selbst ist dabei entscheidend.

Parameter der Ausbreitung sind

  • Größe und Geometrie des Raumes
  • Raumtemperatur samt Temperaturgradient
  • Luftwechsel
  • relative Luftfeuchte
  • die Durchmischung (Luftaustausch)
  • Luftströmung in Höhe des Kopfes
  • Desorption und Sorption der Oberflächen
  • evt vorhandene Luftreinigungsanlagen

Nachweis

Als Expositionsmarker für Passivrauch kommt Cotinin zum Einsatz. Cotinin ist ein Abbauprodukt des Nikotins und findet sich auch beim Passivraucher in Blut und Harn. Es hat eine Halbwertszeit von 16 bis 22 Stunden. Problematisch aus epidemiologischer Sicht ist die Klärung direkter Zusammenhänge zwischen Wirkung und Ursache. So zeitigt ein Bronchialkarzinom, je nach Exposition des Erkrankten, Latenzzeiten von bis zu zehn Jahren. Demnach ist der Nachweis eines einzelnen Verursachers, wie der Belastung durch Passivrauch, am Einzelfällen sehr schwer zu führen. Vielmehr bedarf es statistischer Untersuchungen mit großen Zahlen von Probanden.

Einige Studien haben bisher einzelne Parameter des Tabakrauchs bestimmt, sie beschäftigten sich vornehmlich mit den üblichen flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), dem Nikotin und anderen tabaktypischen Substanzen wie den Aldehyden. (Brunnemann et al. 1990, Löfroth et al. 1989, ARB 1998, Gordon et al. 2002, Hyvärinen et al. 2000, Moshammer et al. 2004).

Typische Cotinin-Werte

  • beim Raucher 1000-2500 ng/ml [1]
  • Nichtraucher
    • keinem Passivrauch ausgesetzt: 1,7 ng/ml
    • Passivrauch ausgesetzt: 2,6 ng/ml
    • Restaurantpersonal: bis 5,6 ng/ml
    • Diskothekenpersonal: bis 24 ng/ml
    • Personal in Bars: bis 45 ng/ml

Gesundheitliche Gefährdungen

Passivrauch ist das häufigste Humankanzerogen am Arbeitsplatz und zeigt adverse Effekte auf die Gesundheit. Der Schadstoff Passivrauch reizt akut die Atemwege (Asthmaanfälle, Bronchitis, Entzündungen der tiefen Luftwege ). Passivrauch kann schon bei kurzer Belastung zu Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, erhöhter Infektanfälligkeit, Kopfschmerzen und Schwindel führen. Passivrauch kann beitragen zu Herzkrankheiten, Angina Pectoris, Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenerkrankungen und chronischen Atemwegserkrankungen. Verschiedene Substanzen im Tabakrauch lassen das Blut zusammenklumpen und verstopfen die Herzkranzgefäße und Hirngefäße.

Experimente mit Ratten wiesen die mutagene (genverändernde) Wirkung des Passivrauchens nach. Die Ratten wurden über einen Zeitraum von mehreren Tagen dem Nebenstromrauch (Rauchmaschine 2?4 Filterzigaretten) ausgesetzt. Es fanden sich in der Forschung keine Grenzwerte für krebserregende Substanzen in Tabakrauch, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten sei. Deshalb bergen schon kleinste Belastungen das Risiko der Entstehung von Tumoren wie das Bronchialkarzinom. Der Lungenkrebs wird begünstigt, da die Lunge eines Kettenrauchers der neunfachen der gewöhnlichen jährlichen radioaktiven Dosis ausgesetzt ist. In der Mehrzahl der epidemiologischen Studien wird ein erhöhtes relatives Lungenkrebsrisiko nach Passivrauchen zu Hause oder am Arbeitsplatz festgestellt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die relativen Risiken in den Gruppen mit höchster Exposition am größten sind und eine Expositions-Wirkungs-Beziehung besteht.

Eine Zigarette kontaminiert 19.000 Kubikmeter Luft. Die kurze Lüftung eines Raumes erweist sich als unzureichend, da nicht genug Frischluft zugeführt werden kann. (ETH Zürich). Besonders gefährdet sind ungeborene Kinder, Säuglinge und Kleinkinder, sowie gesundheitlich angeschlagene oder anfällige Menschen und chronisch Kranke (z.B. Asthmatiker u.a.). Der Aufenthalt von drei bis vier Stunden in einem von Zigarettenrauch gefüllten geschlossenen Raum entspricht für einen Nichtraucher einem ?aktiven? Rauchen von vier bis neun Zigaretten.

Parameter

Das Risiko für koronare Herzkrankheiten im beruflichen Bereich wächst für Nichtraucher drastisch mit den beteiligten Faktoren Anzahl gerauchter Zigaretten, Anzahl der Raucher, und die Dauer der Exponation. (A.J. Wells, 1998). Eine finnische Studie von Heloma und Jaakola 1994 bis 1998 ermittelte, dass in Industrie und Büro das Passivrauchen stark abnahm, während es im Bereich der Dienstleistungen zunahm.

Allgemeine Schädigungen

Eine Studie in Puerto Rico ergab, dass Passivrauchen mit einem niedrigen Vitamin-C-Spiegel im Blut einhergeht. Ein Mangel an Vitamin C kann sich bei Kindern besonders schädlich auswirken, da ihr Körper noch im Wachstum begriffen ist. Di Franza et Lew wiesen 1996 im Pediatrics darauf hin, dass das Risiko für respiratorische Erkrankungen (Mittelohrentzündung, Pneumonie, Asthma bronchiale) bei Kindern von Rauchern bei 1,5 Prozent liegt. Review Siegel et al. wiesen schon 1993 darauf hin, dass Gaststättenpersonal einem zu 50 Prozent gesteigerten Risiko ausgesetzt sind, an Lungenkrebs zu erkranken. Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden erhöht sich durch Passivrauchen um 82 Prozent. (International Journal of Cancer, August 2002).

Ungeborene und Heranwachsende

Rauchen während der Schwangerschaft verdoppelt das Risiko vom plötzlichen Kindstod (SIDS, sudden infant death syndrome) sowie das Frühgeburtsrisiko. Eine höhere Anzahl an Nikotinrezeptoren im Gehirn macht schon beim ungeborenen Kind eine spätere Abhängigkeit wahrscheinlich. (DKFZ, 2003) Belastung von heranwachsenden Kindern mit Passivrauch geht einher mit einer verzögerten geistigen und körperlichen Entwicklung. (ETH Zürich)

Mortalitätsstudien

Deutschland

Laut Mikrozensus 2003 rauchen in Deutschland rund 31 Mio. Bürger ab 15 Jahren. Die meisten Raucher finden sich in den Altersklassen zwischen 20 und 50 Lebensjahren. Die Raucherquote unter Jugendlichen stieg von 1993 bis 2000 bei Mädchen um 75 % und bei Jungen um 63 %.

Ende 2005 stellte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) zum zweiten Male die Ergebnisse einer Studie zum Passivrauchen vor; eine frühere Studie, in der das DKFZ die Tödlichkeit des Passivrauchens nachweisen konnte, die aber nur die an Lungenkrebs gestorbenen erfasste, war bereits vorher veröffentlicht worden und befindet sich im Internet abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales www.bmgs.de). Die zweite, aktuellere Studie erfasst auch andere Krankheiten (koronare Herzkrankheiten, Schlaganfälle etc.) und wurde von Epidemiologen der Universitäten Münster und Heidelberg erstellt. Herausgeberin der Studie war Martina Pötschke-Langer vom DKFZ.

Laut Studie gliedern sich die betroffenen Nichtraucher in folgende Gruppen auf : 35 Millionen Erwachsene, die am Arbeitsplatz ( 8.5 Millionen ) oder in ihrer Freizeit den Schadstoffen von Tabakrauch ausgesetzt. Etwa acht Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in einem Haushalt mit mindestens einem Raucher. 170.000 Säuglinge werden bereits als Föten im Mutterleib mit Passivrauch kontaminiert.

In Folge versterben jährlich etwa 3300 Nichtraucher an den Folgen des passiven Mitrauchens. Dies übertrifft die Summe der Todesfälle durch Asbest und illegale Drogen. Die 3300 Opfer versterben aus vielerlei Gründen :

  • 2140 an einer koronaren Herzkrankheit
  • 770 an Schlaganfall
  • 260 an Lungenkrebs
  • 60 an Nikotin-Vergiftung

Die tödlichen Vergiftungen erleiden Neugeborene, die erheblichem Tabakrauch ausgesetzt sind oder deren Mutter während der Schwangerschaft rauchte.

Resultat

Zentrale Aussage der Studie ist, dass Tabakrauch in Innenräumen nicht nur eine erhebliche Belästigung ist, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge. Passivrauch erhöht signifikant das Krebsrisiko und schädigt insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb fordert das DKFZ ein Bundesgesetz für einen umfassenden Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen und ein Rauchverbot in der Gastronomie.

USA

Die American Lung Association spricht für das Jahr 2004 für die USA von 3.000 Lungenkrebstoten und rund 35.000 tödlichen verlaufenen Herzerkrankungen, die auf Passivrauchen zurückführbar seien.

Prävention

Da Rauchen meist eine Sucht ist, also eine Krankheit, empfiehlt sich eher eine ausführliche Beratung und Hilfe als die Raucherbekämpfung. Auch ist das Risiko gegen andere Umweltgefahren abzuwägen.

Rechtliche Situation

Die Möglichkeiten zur Reduzierung von Tabakkonsum beschränken sich in der Regel auf veränderte Zugänglicheit mittels Marktpreis oder Abschaffung von Zigarettenautomaten, um Kinder am Zugriff zu hindern. Zudem besteht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu sensibilieren und als härteste Form die Marktregulierung (Sweanor, 2003)

Schutz vor dem Passivrauchen

am Arbeitsplatz

In Deutschland besteht wie in der Schweiz ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. In Deutschland regelt seit Oktober 2002 der § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Schutz der Arbeitnehmer vor dem Passivrauchen. Sie gilt jedoch nicht für Betriebe mit Publikumsverkehr. Grundlage ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Regelung verpflichtet die Arbeitgeber dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Angestellten vor dem Passivrauchen zu treffen, sofern die Art und die Natur des Betriebes dies zulässt. Die Wahl der Mittel bleibt dem Arbeitgeber überlassen, sofern ein wirksamer Schutz der Angestellten gewährleistet ist, selbst wenn die Mehrzahl der Arbeitnehmer gegen diese Mittel wie z.B. Rauchverbot oder Rauchen nur in bestimmten Räumen ist.

MAK / BAT Einstufung
Bereits 1988 wurde Passivrauchen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) der Kategorie 1 des Abschnitts III der Maximale Arbeitsplatz-Konzentration und Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert-Werte-Liste zugeordnet.
Diskussionen
Uneinigkeit herrscht über den Passus, was unter ?Art und Natur? des Betriebes zu verstehen ist und auf welche Arbeitsplätze, Gewerbearten und Tätigkeiten dies zutrifft. Die Gaststättenverbände nehmen beispielsweise für sich in Anspruch, dass die Art und Natur eines Gastbetriebs nicht geeignet sei, die Angestellten wirksam vor Passivrauchen zu schützen. Eine andere Betrachtungsweise geht davon aus, dass lediglich die Arbeitnehmer, Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Betriebe unter diese Ausnahmeregelung fallen, die keinen festen räumlichen Bezug bzw. keine Weisungsbefugnis in ihrem Umfeld besitzen. Dazu gehören, wenn man diesem Standpunkt folgt, beispielsweise Außendienstmitarbeiter, Imbissbuden, Kurierdienste, Briefträger, etc., da dort das Umfeld nicht dem Einflussbereich des Arbeitgebers unterworfen werden kann.

Immer mehr Stimmen werden laut, die den Schutz der Arbeitnehmer in den Gastbetrieben dem anderer Arbeitnehmer angleichen wollen. Die Argumentation ist dabei einfach: Der Gastronom hat Hausrecht und kann durch einfache Maßnahmen, wie etwa das Entfernen von Aschenbechern oder das Anbringen von Rauchverbotszeichen, dafür sorgen, dass in seinen Räumlichkeiten nicht geraucht wird. Die Natur des Betriebes, nämlich der Verzehr von Speisen und Getränken, wird davon nicht berührt. Zudem raucht der überwiegende Teil der Bundesbürger (> 70%) nicht, was einen Umsatzeinbruch oder gar einen Konkurs unwahrscheinlich macht. Weiter wird argumentiert, dass die Europäische Sozialcharta jedem Arbeitnehmer innerhalb der EU das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen zuspricht und dieses Recht derzeit verletzt wird.

in der Gastronomie

Passivrauch ist im gastronomischen Bereich die größte Innenraumluftbelastung. Die Bundesregierung hat mit dem Hotel- und Gaststättenverband vereinbart, bis März 2008 mindestens die Hälfte der Plätze in 90% der deutschen Speisebetriebe Nichtrauchern zur Verfügung zu stellen. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 40 Plätzen oder mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche. Die vereinbarten Ziele sind freiwillig, unter dem Vorbehalt der Einführung eines generellen Rauchverbotes. Zuständig ist die Bundesdrogenbeauftragte. Die Unterbringung in einem getrennten Nebenraum in Gaststätten führt zu keiner wesentlichen Verbesserung (Cains et al, 2004). Erforderlich wäre die Verhinderung der Übertragung von Tabakrauch in angrenzende Räume. Dies kann zum Beispiel kostenintensiv durch abgeschlossene, getrennt belüftete Räume und Unterdruck in Raucherräumen mit direktem Abluftsystem geschehen. Nach neuesten Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DFKZ) in Heidelberg, der größten Gesundheitsforschungseinrichtung Deutschlands, bringen Entlüftungsanlagen nur eine geringfügige Besserung der Luftqualität und sind daher für den Nichtraucherschutz nicht geeignet. "Lüftungstechnische Anlagen schützen nicht wirksam vor den Schadstoffen des Tabakrauchs, da selbst die modernsten Ventilationssysteme die gefährlichen Inhaltsstoffe des Tabakrauchs nicht vollständig aus der Raumluft entfernen können" (A, Giftige und krebserregende Inhaltsstoffe im Passivrauch, Passivrauchen ? ein unterschätztes Gesundheitsrisiko, Band 5, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) , Heidelberg Nov. 2005, Seite 9).

Kritik
Diese Vereinbarung wird von Ärzten, Forschern und Nichtraucherinitiativen scharf kritisiert und abgelehnt: Zum einen ist der DEHOGA nicht berechtigt, für die Gesamtheit Deutscher Hotels und Gaststätten zu sprechen, da die Mitgliedschaft freiwillig ist und nur ca. ein Drittel aller Betriebe überhaupt Mitglied des DEHOGA ist. Weiterhin wird bereits im Vorfeld ein Großteil Deutscher Gaststätten überhaupt nicht in der Vereinbarung erfasst; die Rede ist lediglich von Speisebetrieben, nicht aber von Bars, Kneipen, Discotheken und unzähligen Gaststätten die keine Speisen servieren. Und selbst von den Speisebetrieben sind nur einige erfasst, kleinere Betriebe unter 75 m² werden von der Regelung völlig ausgenommen. Hauptpunkt aber ist, dass die vorliegende Vereinbarung zu keinerlei Maßnahmen verpflichtet; der Vertrag sieht lediglich vor "auf die Branche einzuwirken" (Vereinbarung zwischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und DEHOGA vom 01. März 2005, Seite 2). Als Maßnahmen werden konkret genannt "Information und Aufklärung durch Rundschreiben", "Zurverfügungstellen von Aufklebern", "Hinweise auf technische Lösungsmöglichkeiten z.B. in Form von Be-und Entlüftungssystemen" (ebd., Seite 3). Da Aufkleber, Rundschreiben und ähnliche Hinweise lediglich über etwas informieren, was schon lange bekannt ist - nämlich dass Passivrauchen tödlich ist - liegt auf der Hand, dass dies kaum als effektive Maßnahmen bezeichnet werden kann. Die Gesamtheit der Maßnahmen im vorliegenden Vertrag nehmen weniger als eine DIN A4 Seite ein und beziehen sich ausschließlich auf Freiwilligkeit. Am Schluss der Seite heißt es: "Alle aufgezeigten Maßnahmen werden bereits in (sic!) 2005 entwickelt und umgesetzt, so dass die Betriebe möglichst schnell ? soweit noch nicht geschehen ? die Einrichtung und Kennzeichnung des Nichtraucherplatzangebotes vornehmen können". Entscheidend ist hier, dass vertraglich festgehalten wird, die Betriebe "Können" das Einrichten von Nichtraucherplatzangeboten vornehmen, und damit ist dieser Vertrag ohne jegliche Wirkung - denn nach wie vor kann jeder Betrieb tun und lassen was er will. Im Gegenzug verpflichten sich die Bundesgesundheitsministerin und die Drogenbeauftragte, im Bezug auf eine gesetzlich verankerte rauchfreie Gastronomie zu verzichten: "Bis zum Ablauf der Vereinbarung verzichtet das BMGS auf eine Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Rauchverbotes im Gastgewerbe." (ebd., Präambel, Seite 2), was konkret bedeutet: Ein Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet sich vertraglich, nichts für den Nichtraucherschutz zu tun. Der DEHOGA wiederum verpflichtet sich, "zu den genannten Stichtagen bei den Mitgliedsbetrieben eine Abfrage über den Stand der Umsetzung durchzuführen und dem BMGS die Ergebnisse mitzuteilen." (Ebd., Abschnitt "Erfolgskontrolle", Seite 4). Das heißt, sollte kein einziger Betrieb einen Nichtraucherschutz einführen, wäre dies vertragsgemäß: Denn der DEHOGA muss keine bestimmten Resultate erbringen, sondern lediglich Resultate mitteilen, welcher Art auch immer. Im Endergebnis lässt sich sagen, dass der Vertrag den DEGOGA, der sich vehement für die Beibehaltung verrauchter und gesundheitsgefährdender Gastronomie einsetzt, faktisch zu nichts verpflichtet, wohingegen das Bundesgesundheitsministerium sich verpflichtet, auf wirksame Maßnahmen zum Schutz vor dem gefährlichsten Innenraumschadstoff (M.A.K.-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft) zu verzichten. Der Vertrag kann im Internet abgerufen werden auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden.

Strafrechtliche Komponente

Nach geltendem Recht ist in Deutschland das Freisetzen giftiger und Krebs erzeugender Luftschadstoffgemische unzulässig. Tangierte Rechtsgüter sind das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2, Grundgesetz) sowie das Umweltrecht und die Gefahrstoffverordnung.

Diskussionen

Nach Rechtsauffassung des letzten Jahrhunderts gilt der Konsum von Tabakprodukten, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch den Luftschadstoff Tabakrauch freisetzen, als sozial adäquat. Es zeichnet sich aber aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse deutlich ab, dass im jetzigen 21. Jahrhundert diese bisherige Annahme keinen Bestand mehr haben wird. Als sozial adäquat werden in der Regel Handlungen bezeichnet, die normalerweise einer Straftat entsprechen, jedoch auf Grund ihres überwiegenden Nutzgehaltes für die Allgemeinheit straffrei bleiben. Ein Beispiel für eine sozial adäquate Handlung ist das Fahren eines Kraftfahrzeuges, welches selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Schädigung der Umwelt und der Gesundheit von Menschen und Tieren durch Freisetzen von Abgasen, Erzeugen von Lärm sowie durch Unfälle verursacht. Der Nutzwert von Mobilität wird jedoch höher bewertet als die Schadwirkung und damit als sozial adäquat angesehen.

Das Überwiegen oder gar das Existieren eines Nutzgehaltes des Tabakrauchens für die Allgemeinheit wird jedoch in letzter Zeit immer häufiger bestritten. Fest steht, dass giftiger Tabakrauch nicht nur eine erhebliche Belästigung für Nichtraucher ist, sondern für diese eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge (www.dkfz.de). An freiwilligen Rauchern selber sterben etwa 140 000 pro Jahr in Deutschland alleine (www.bundesregierung.de), weltweit sind es 5 Millionen (www.who.org). Hinzu kommen jährliche Schäden in Milliardenhöhe durch Raucher, welche zum größten Teil von Nichtrauchern bezahlt werden. Der einzige Vorteil, den Tabakrauch bietet, ist "Genuss" für eine Minderheit, den die Mehrheit jedoch als unerträglichen und abstoßenden Geruch empfindet, der zudem schwere langfristige Schädigungen aber auch akute Symptome (Brechreiz, Kopfschmerzen, Bindehautentzündung, Benommenheit, Schwindel, Bronchialbeschwerden, Asthma) hervorruft. Das heißt, der Genuss einer Minderheit, der für die Mehrheit eine Belästigung und Gefährdung darstellt, wäre der einzige Nutzen. Doch nicht mal dieser "Nutzen" ist nachgewiesen; nach Ansicht von Experten erzeugt Rauchen auch bei den Rauchern selbst Stress, anstatt ihn abzubauen: das "Wohlgefühl" beruht auf Einbildung und ist wissenschaftlich nicht nachweisbar. Entscheidend ist aber: Tabak ist inzwischen nach Ansicht der WHO nicht nur "Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerungen ohne Parallele" (Zitat Brundtland), sondern zu einer "Epidemie" ausgeartet (Rede von Dr. Gro Harlem Brundtland, The General Director, WHO, Warschauer Konferenz 2002). Die Rede von Dr. Brundtland zur Tabak Epidemie, an der zur Zeit "nur" 5 Millionen Menschen jährlich, bis zum Jahr 2020 aber über 10 Millionen Menschen jährlich sterben werden, ist abrufbar im Internet auf: www.who.int/director-general/speeches/

Alleine durch diese Feststellung der WHO, man müsse inzwischen von einer "Tabakepidemie" sprechen, kann das Attribut "sozial adäquat" nicht mehr aufrecht erhalten werden. Denn eine Tod, Krankheit und Qual verursachende Epidemie kann niemals "sozial adäquat" sein.

Momentan wird auf Bundesebene immer lauter über umfassende Rauchverbote an öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und auch im Bereich der Gastronomie nachgedacht. Bisher scheiterten solche Überlegungen an erfolgreicher Lobbyarbeit der Tabakindustrie, der Weigerung und Uninformiert der zuständigen Politiker (die jetzige Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, stimmte bei der Bundestagsdebatte 1998 gegen die Schaffung eines Nichtraucherschutzgesetzes), sowie der Gaststättenverbände, die federführend vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vertreten werden. Es dürfte allerdings auch eine Rolle spielen, dass die Tabaksteuer eine erhebliche Einnahmequelle für den Staat ist.

Urteile

Ein Gericht in Rom/Italien hat einer an Lungenkrebs erkrankten Frau wegen Passivrauchens eine Schadenersatzsumme in Höhe von 400.000 Euro zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, die Frau sei an ihrem Arbeitsplatz nicht genügend geschützt worden. Die Klage richtete sich gegen den italienischen Staat. Die Klägerin war Beschäftigte des italienischen Erziehungsministeriums und sei in einem engen Büro sieben Jahre lang dem Rauch ihrer Kollegen ausgesetzt gewesen. Nachdem bei der Frau Lungenkrebs diagnostiziert wurde, musste ein Teil ihres rechten Lungenflügels im Jahre 1992 entfernt werden. Im Jahre 2000 starb die Frau bei einem Verkehrsunfall. Jedoch befand sie sich zu diesem Zeitpunkt in einer Chemotherapie. Der Schadenersatz muss nun an die Hinterbliebenen der Verstorbenen ausbezahlt werden.

Ein Sprecher der Verbraucherschutz-Gruppe Codacons, welche die Klage unterstützte, bezeichnete das Urteil als einen sehr wichtigen Präzedenzfall, weil er den Weg für hunderte, tausende anderer Fälle ebne. Das Opfer habe sich zwar über den Rauch im Büro beschwert, aber man entgegnete der Frau lediglich, dass zu der Zeit kein Rauchverbotsgesetz existiert habe.

Seit Januar 2005 gilt in Italien ein generelles Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen und Büros. Damit soll auch das Passivrauchen bekämpft werden.

Weiteres

Der Aufenthalt von 3-4 Stunden Dauer in einem von Zigarettenrauch gefüllten geschlossenen Raum (wie z.B. in Discotheken oder Kneipen) entspricht dem "aktiven" Rauchen von 4-9 Zigaretten, was mit der Giftigkeit des Nebenstromrauchs im Gegensatz zum vom Raucher ein- und ausgeatmeten Hauptstromrauch zusammenhängt. Daher haben in den letzten Jahren immer mehr Staaten Rauchverbote für Restaurants und öffentliche Gebäude erlassen.

Kinder, die in einem Haushalt aufwachsen, in dem ein oder beide Elternteile rauchen, sind als Kind statistisch gesehen häufiger krank und haben ein höheres Krebsrisiko. Auch intensives Lüften oder die Einrichtung eines Raucherzimmers können an diesem Problem nichts ändern, da Schadstoffe auch dann noch lange in der Raumluft verbleiben können. Untersuchungen zeigen zudem, dass Kinder rauchender Eltern später häufiger selbst rauchen als Kinder, deren Eltern Nichtraucher sind.

Zitate

  • "Eine Stunde pro Tag im gleichen Zimmer mit einem Raucher löst mit einer 100-fach größeren Wahrscheinlichkeit Lungenkrebs bei einem Nichtraucher aus als 20 Jahre in einem Gebäude, in welchem Asbest in die Wände eingebaut wurde." (Sir Richard Doll, Universitätsprofessor in Oxford und Verfasser epidemologischer Tabakstudien)
  • ?Die Zigarette ist das einzige Industrieprodukt, das bei bestimmungsmäßigem Gebrauch zum Tode führt." (Patrick Reynolds, Enkel des Gründers von Amerikas zweitgrößtem Tabakkonzern)

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) c/o Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 51071 Köln Tel. 0221/8992-0 Fax 0221/8992-300 E-Mail: rauchfrei@bzga.de

Wissenschaftliche Evidenz

Deutschland

Die o.g. Veröffentlichung des DKFZ ist nicht die einzige Studie zum Thema Passivrauchen bezeichnete aus Deutschland. In einer früheren Studie, die schon lange vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales bestätigt wurde, wurden ebenso tägliche Todesfällen durch Passivrauchen nachgewiesen. Hier wurde allerdings nur die Zahl der durch Passivrauche an Lungenkrebs erkrankten und dadurch getöteten Nichtraucher erfasst (ca. 400 pro Jahr in Deutschland); allerdings ist dies nur die bisher nachgewiesene Zahl; die Dunkelziffer der durch Lungenkrebs erkrankten Nichtraucher ist nach Einschätzung anderer hochrangiger Deutscher Forschungseinrichtungen wie dem Robert-Koch Institut wesentlich höher. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Passivrauchopfer nicht an Lungenkrebs verstirbt, wie gemeinhin angenommen, sondern an koronaren Herzkrankheiten. Diese wurden in der neuen Studie durch genaue epidemiologische Berechnungen berücksichtigt; doch auch die Zahl der jährlich 3300 an Passivrauch getöteten Nichtraucher ist vermutlich weit unterschätzt. Da Deutsche Forschungseinrichtungen erst seit kurzer Zeit frei und unabhängig von der Tabakindustrie arbeiten können, ist in Zukunft von noch höheren Zahlen auszugehen. Die Europäische Union, die, anders als die Bundesrepublik Deutschland, nicht von der Tabakindustrie kontrolliert wird, schätzt die Anzahl der in Europa durch giftigen Passivrauch getöteten Nichtraucher auf mindestens 130 Todesopfer pro Tag (siehe E.U. Statusbericht ENSP 2001, Link a.a.O.)

USA

In den USA und international gibt es seit vielen Jahren mehr als mittlerweile 80 Studienergebnisse zum Passivrauchen (ETS). Die deutliche Mehrzahl hat nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin ein statistisch signifikantes Risiko belegen können, das zu den fortschrittlichen und modernen Regelungen in Californien und New York und anderen Staaten (100% rauchfreie Gastronomie, rauchfreie Parks und Grünanlagen etc.) geführt hatte. Da die US-Regierung die größten Tabakkonzerne in den 90er Jahren auf Grundlage eines Mafia-Gesetzes vor Gericht brachte, auf der die sieben Bosse der Konzerne unter Eid logen, sind Millionen geheime Dokumente der Tabakkonzerne im Zuge der Verhandlungen veröffentlich worden, aus denen u.a. hervorging, dass der Tabakindustrie die Schädidung mit Todesfolge für Raucher und Passivraucher gleichermaßen seit Jahrzehnten bekannt war - jedoch von den Tabakkonzernen bis in die 90er Jahre öffentlich geleugnet wurde. Die Dokumente sind, da es sich um Millionen handelt, noch nicht alle ausgewertet.

Konsequenzen

Durch die vorherrschend publizierte Meinung entstand ein starker Interessenkonflikt zwischen Nichtrauchern und Rauchern. Die Auseinandersetzung führte unter anderem längst zu einem generellen Rauchverbot in Flugzeugen, obwohl diese über beste Lüftungsanlagen verfügen. Mittlerweile gibt es in einigen Ländern weit greifende gesetzliche Rauchverbote in Restaurants bis hin zu öffentlichen Plätzen im Freien und sogar an Stränden. Derartige gesetzliche Regelungen werden von Anti-Rauchen-Organisationen auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefordert.

In Deutschland wurde bereits in den 1970ern das wachsende Problembewusstsein gegenüber den Gefahren des Passivrauchens durch umfangreiche Lobby- und Marketingaktivitäten des Verband der Cigarettenindustrie erfolgreich bekämpft. Der Verband sorgte durch die Beeinflussung von Wissenschaftlern und deren Veröffentlichungen dafür, dass Studienergebnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens unterdrückt wurden; sofern das nicht möglich war wurden die Studienergebnisse durch groß angelegte Werbekampagnen ins Lächerliche gezogen.

Allgemein

Angesichts der Tragweite des Konflikts wäre es wünschenswert, wenn das neue deutsche Studienmaterial des DKFZ im gesamten Originaltext öffentlich zugänglich wäre, z.B. in einer Open Access-Plattform.

Mehreren Experten, welche die Gefahren durch Passivrauchen als nicht nachweisbar beurteilen, wird vorgehalten, dass sie Forschungsgelder von der Tabak-Industrie angenommen haben. Beispielweise haben Wissenschaftler in einem Kölner Institut Ergebnisse geliefert, die die Gefährlichkeit verharmlosen sollten. Dass die Gefährdung mit Todesfolge der Firma Philip Morris sehr wohl bekannt war, dies aber auf keinen Fall an die Öffentlichkeit gelangen durfte, ist durch interne Dokumente der sieben größten Tabakkonzerne belegt, die diese Firmen im Zuge mehrerer Haftungsprozesse in den USA (Ankläger: 40 US-Bundesstaaten) zu veröffentlichen gezwungen waren. Die Millionen Dokumente sind noch lange nicht alle erforscht, ein Großteil davon wurde vom Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika ins Internet gestellt unter (www.tobaccoducuments.org). Ein Foto der sieben größten Tabakkonzerne beim Lügen vor Gericht ziert heute übrigens eine Broschüre des Deutschen Krebsforschungszentrum mit der geschickt gewählten Überschrift "die Tabakindustrie beim Meineid". (www.dkfz.de).

Alleine dadurch dass die Firma Philip Morris 100%iger Eigentümer des oben genannten Kölner Institus war (www.tobaccoducuments.org), sind diese Ergebnisse nicht nur fraglich, sondern nach heutigem Wissensstand falsch:

Passivrauchen führt "zu Krankheit, Invalidität und Tod". Die Bundesrepublik Deutschland hat mit genau dieser Feststellung die tödliche Gefährdung durch Passivrauchen bereits im Novemmber 2004 amtlich bestätigt und vertraglich anerkannt im [b]Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen). Das heisst, die Feststellung dass Passivrauch tötet ist seit 2004 festgelegt in einem Deutschen Gesetz.

Auszug:

Präambel

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens ? (...) entschlossen, ihrem Recht auf Schutz der öffentlichen Gesundheit Priorität einzuräumen, in der Erkenntnis, dass die Ausbreitung der Tabakepidemie ein weltweites Problem mit schwerwiegenden Folgen für die menschliche Gesundheit ist, das die weitestmögliche internationale Zusammenarbeit und die Mitwirkung aller Länder bei einem wirksamen, geeigneten und umfassenden internationalen Vorgehen erfordert, unter Berücksichtigung der Sorge der internationalen Gemeinschaft über die verheerenden weltweiten gesundheitlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens, (...) in der Erkenntnis, dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass Tabakkonsum und Passivrauchen zu Tod, Krankheit und Invalidität führen und dass tabakbedingte Krankheiten zeitlich verzögert nach dem Rauchen und anderen Formen des Gebrauchs von Tabakerzeugnissen auftreten,

(...)

Artikel 4

Leitlinien

Zur Erreichung des Ziels dieses Übereinkommens und seiner Protokolle und bei der Durchführung ihrer Bestimmungen lassen sich die Vertragsparteien unter anderem von den nachstehenden Grundsätzen leiten:

(1) Alle Menschen sollen über die gesundheitlichen Folgen, die süchtig machende Wirkung und die tödliche Gefahr des Tabakkonsums und des Passivrauchens informiert werden; außerdem sollen auf der geeigneten staatlichen Ebene wirksame gesetzgeberische, vollziehende, administrative oder sonstige Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um alle Menschen vor dem Passivrauchen zu schützen.

(...)

2a) Maßnahmen zum Schutz aller Menschen vor dem Passivrauchen zu ergreifen;

(...)

Artikel 8

Schutz vor Passivrauchen

(1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass Passivrauchen Tod, Krankheit und Invalidität verursacht."

(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2004.)

www.bundestag.de

Das DKFZ in Deutschland und international die WHO führen seit vielen Jahren eine massive Kampagne gegen das Rauchen. Die WHO gibt dafür jährlich mehr als 20 Mrd. US$ aus. (Etat der WHO für Tabak-Kontrolle: [2])

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