Betäubungsmittelrezept

Das Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ist notwendig für die Verschreibung von Betäubungsmitteln wie etwa Morphin, Modafinil oder Methylphenidat (Ritalin). Diese Rezepte müssen vom Arzt an einem sicheren Ort (Tresor) aufbewahrt werden.

Nur mit diesen Rezepten können verschreibungsfähige Betäubungsmittel verschrieben werden. Jedes BtM-Rezept besteht aus drei Teilen, von denen zwei Teile Durchschläge des ersten sind. Einen dieser Teile muss der verschreibende Arzt zur Dokumentation ausgefüllt drei Jahre lang aufbewahren, der zweite Teil wird in der abgebenden Apotheke aufbewahrt. Der dritte Teil dient, wie jedes normale Rezept , der Abrechnung mit Krankenkassen. Die Rezepte müssen vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben sein. Außerdem muss die Einnahme-Anweisung enthalten sein ("2x täglich eine Tablette") oder der Verweis auf eine gesonderte schriftliche Anweisung an den Patienten.

Es dürfen nicht mehr als zwei Betäubungsmittel gleichzeitig verschrieben werden. Außerdem darf maximal der Bedarf des Patienten für 30 Tage verordnet werden. Ferner sind für jede Substanz Höchstmengen festgelegt worden (zum Beispiel Morphin: 20.000 mg). Um die Schmerztherapie zu erleichtern, dürfen seit 1998 die Ärzte in begründeten Notfällen von diesen Regeln abweichen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Ein Arzt darf für einen Dauerpatienten im Einzelfall mehr als zwei BtM und mehr als die Höchstmenge verordnen. Der Arzt hat solche Ausnahmen mit einem großen "A" auf dem Rezept kenntlich zu machen. BtM-Rezepte die zur Substitution dienen sind mit einem "S" zu kennzeichnen (z.B. Subutex). Zur Substitution sind in der Regel nur Ärzte (d.h. keine Tier- oder Zahnärzte) berechtigt. Gelegentlich kann es vorkommen, dass im Notfall ein BtM auf einem "normalen" Rezept verordnet wird. Das normale Rezept enthält dann den Hinweis "Notfall-Verschreibung" und darf nicht älter als einen Tag sein. Es muss unverzüglich ein BtM-Rezept nachgereicht werden, welches mit einem "N" gekennzeichnet ist.

Ein BTM-Rezept ist nur acht Tage (einschließlich des Tages der Ausstellung) gültig. Danach darf das Betäubungsmittel nicht mehr abgegeben werden. Dies ist anders als bei Rezepten gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die 3 Monate lang gültig sind.


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