Drogentod

Umgangssprachlich wird mit dem Drogentod jene Form des Ablebens bezeichnet, die durch den Konsum von illegalen Drogen verursacht wurde. Aus drogenpolitischer Sicht wurde dieser Gedanken bereits verworfen, da die Opfer legaler Drogen in Deutschland nicht in diese Zahl eingehen.

Zur Dimension: Drogentote durch illegalen Drogen im Jahr 2003 in Deutschland: 1 477, im gleichen Zeitraum 40 000 Todesfällen als Folge von Alkoholmissbrauch und 110 000 als Folge des Tabakrauchens. (Quelle: die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Drogen- und Suchtbericht 2004)

Offizieller Drogentoter in Deutschland ist, wer eine von vier Kriterien einer polizeiinternen Dienstvorschrift (PDV 386) aus dem Jahre 1978 erfüllt. Während die komplette Dienstvorschrift nicht einsehbar ist, wurden jedoch an einigen Stellen bereits die relevanten Absätze zitiert, so etwa durch Kraus (KRA02):

''Eine Meldepflicht besteht demnach für Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungs- und Ausweichmitteln stehen. Darunter fallen

# Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung (Organversagen aufgrund einer akuten Vergiftung),
# Todesfälle infolge langzeitlichen Missbrauchs (Langzeitschäden, drogentoxische Schädigungen durch konsumierte Substanzen, verminderte körperliche Abwehrkräfte, Schädigungen durch Streckungsmittel, Erkrankungen und Infektionen durch i.v. Applikation, Hepatitis, HIV),
# Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkungen von Entzugserscheinungen (außer durch Überdosierungen) und
# tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen (v.a. im Straßenverkehr).''

Wenn also die siebenjährige Tochter einer Methadonsubstituierten im Schrank die Heimvergabedosis findet, die Flasche öffnet, austrinkt und alsbald verstirbt, so wird sie mangels einer Missbräuchlichkeit des Konsums nicht als Drogentote geführt.

Jahr Drogentote Jahr Drogentote Jahr Drogentote Jahr Drogentote
1973 106 1982 383 1991 2125 2000 2028
1974 139 1983 472 1992 2099 2001 1835
1975 195 1984 361 1993 1738 2002 1513
1976 344 1985 324 1994 1624 2003 1477
1977 392 1986 348 1995 1565 2004 1385
1978 430 1987 442 1996 1712
1979 623 1988 670 1997 1501
1980 494 1989 991 1998 1674
1981 360 1990 1491 1999 1812
(1973-1990 alte Bundesländer, 1991 alte Länder mit Gesamt-Berlin,
ab 1992 gesamtes Bundesgebiet)

Es gibt erhebliche Bedenken ob der Schrankenlosigkeit der zweiten Klausel, die es etwa einem Ex-Junkie faktisch unmöglich macht, eines natürlichen Todes zu sterben. Ebenso ergeben sich bei der Aufnahme der Daten zahlreiche Probleme, da die Verarbeitung der Drogentotenmeldungen in den Bereich der Polizei und nicht in den der statistischen Landesämter fällt, die sonst sämtliche Todesursachen bearbeiten.

Im internationalen Kontext sind die Zahlen nicht vergleichbar, da so gut wie alle anderen europäischen Staaten statt des sozialen Drogentotenbegriffes einen technischen wählen und diesen über internationale Kodierungsverfahren (ICD-10) erfassen.

Literatur

(KRA02) Kraus, Ludwig; "Epidemiologische Aspekte des Drogentodes" in "Prävention von drogenbedingten Not- und Todesfällen"; Klaus Püschel (Hrsg), Lambertus 2002, ISBN 3-7841-1382-6


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