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Die Legalisierung des Konsums, des Besitzes, der Produktion und der Weitergabe von derzeit illegalen Drogen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Drogenpolitik. Der Debattenschwerpunkt liegt auf der Legalisierung weicher Drogen wie Cannabis, doch auch der legale Umgang mit so genannten harten Drogen wird diskutiert.
Es existieren drei große Argumentationen für eine Legalisierung von Drogen, die allerdings häufig vermischt werden oder nur für Teilbereiche benutzt werden.
Diese Argumentation baut auf die These, dass die durch die Prohibition entstandenen gesamtgesellschaftlichen Kosten höher seien, als die Kosten, welche durch eine Legalisierung entstünden. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition setzen sich wie folgt zusammen:
Diese These wird dadurch gestützt, dass es dem Rechtsstaat auch nach beinahe einem Jahrhundert der Prohibitionspolitik nicht gelungen ist, die Zahl der Drogentoten sowie der damit zusammenhängenden Kriminalität (z. B. Beschaffungsdelikte) zu senken. Selbst immer wieder erhöhte Strafen und strengere Kontrollen scheinen nicht gegriffen zu haben. Die Befürworter schließen daraus, dass man Drogen komplett legalisieren solle, um die Abgabe über Jugendschutzgesetze, Steuern (eine Verbrauchsteuer analog zur Alkohol- und Tabaksteuer) und Qualitätsrichtlinien und Begrenzungen kontrollieren zu können.
Diese Argumentation baut auf das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Der mündige Mensch habe die Freiheit, sich für den Konsum von Drogen zu entscheiden, der Staat habe kein Recht, regulierend einzugreifen. Bekanntester Verfechter dieser Argumentation war Timothy Leary. Aber auch der liberale Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman sprach sich mit dem Freiheitsargument für eine Drogenlegalisierung aus.
Die Legalisierung von Cannabis wird besonders heftig diskutiert, da es aus medizinischer Sicht Gründe gibt, Cannabisprodukte besser als Volksdrogen wie Tabak und Alkohol zu behandeln, der Staat also bei Drogen mit niedrigerem Gefährdungspotential schärfere Sanktionsmaßnahmen erhebe, und damit das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit breche.
Diese Argumentation wird hauptsächlich durch die Ansicht getragen, dass Drogensucht keine Straftat, sondern eine Krankheit sei, und den Süchtigen geholfen werden sollte, statt sie in die Kriminalität zu treiben. Allerdings vermischt sich diese Argumentation durchaus mit den Argumenten gegen eine Legalisierung, die zum Teil auch eine Unterstützung von Drogensüchtigen fordert, gleichzeitig aber nicht auf den präventiven Charakter der Prohibition verzichten will.
Einige Befürworter einer Legalisierung von weichen Drogen wünschen sich für die so genannten harten Drogen wie z. B. Kokain, Heroin und Crack eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegensatz zur Legalisierung weicher Drogen soll der Umgang mit harten Drogen nur liberalisiert werden. Es wird jedoch gefordert, dass für Abhängige von zum Beispiel Heroin staatlich kontrollierte Abgabestellen eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Süchtigen die Möglichkeit haben, unter ärztlicher Kontrolle chemisch saubere Drogen zu durch ehrliche Arbeit finanzierbaren Preisen zu konsumieren. Hiervon versprechen sich die Befürworter der Entkriminalisierung einen drastischen Rückgang der Drogentotenzahlen (oft durch unvorsichtigen Konsum chemisch verunreinigter Drogen oder einer Überdosis wegen zu stark konzentrierter Drogen verursacht), der Beschaffungskriminalität (niedrigere Preise) sowie eine Eindämmung von Krankheiten wie AIDS und Hepatitis (durch eine Garantie auf sterile Spritzen). Außerdem werde auch hier dem Schwarzmarkt das Fundament untergraben. Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die seit 1998 in Deutschland generell erlaubt wurde, verfolgt ähnliche Nahziele und ist mit Einschränkungen auch im Rahmen einer allgemeinen Drogenprohibition möglich. Im speziellen Falle von Hanf und THC ist es so, dass das Verbot die Nutzung als Rohstoff und in der Medizin unnötig erschwert.
Weniger bekannt und häufig als zynisch kritisiert ist die Auffassung, dass die Kriminalisierung des Drogenkonsums diesen nicht verhindern könne, indessen der Ausbildung und dem Wachstum organisierter Kriminalität unnötig Vorschub leiste. Die Kriminalisierung führe Konsumenten wie Vertreiber zudem in eine gesellschafts- und staatsfeindliche Haltung, ohne daß es dafür einen hinreichenden Grund gebe. Die vor allem in der Belletristik, in Kriminalromanen und -erzählungen kolportierte These, die organisierte Kriminalität unterstütze über Mittelsmänner die politischen Gegner einer Entkriminalisierung, konnte jedoch bislang noch nicht belegt werden.
Die Debatte um eine Legalisierung von illegalen Drogen ist schon seit Jahrzehnten im Gange und zeichnet sich durch ideologisch verhärtete Fronten aus. Häufig eskalieren die Debatten in einem heftigen Streit zwischen der Ideologie der Selbstbestimmung und derjenigen der Kontrollfunktion des Staates.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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