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Als illegale Drogen bezeichnet man jene Drogen, deren Besitz, Konsum oder Handel im Betäubungsmittelgesetz geregelt sind. Zu ihnen gehören sowohl Substanzen, die prinzipiell verboten sind, beispielsweise Haschisch oder Heroin, als auch solche, die medizinisch genutzt und bei entsprechender Indikation verschrieben werden dürfen. Beispiele hiefür sind Morphin oder Amphetamine.
Die meisten illegalen Drogen haben ein sehr hohes Sucht- und Missbrauchspotential. Auf der Grundlage des Missbrauchs wird in vielen Fällen der Umgang mit Suchtstoffen eingeschränkt und kontrolliert, und dabei schon der Besitz der Drogen für illegal erklärt. Jeder weitere Umgang benötigt anschließend eine Genehmigung, etwa zum Einsatz im medizinischen Bereich. Ein vollständiges Verbot bezeichnet man als Prohibition.
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