Erleichterung bei der Behandlung von Opiatabhängigen mit Diamorphin beschlossen

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung für den Bereich der diamorphingestützten Behandlung von Schwerstopiatabhängigen beschlossen. Die neuen Regelungen sehen für die diamorphinsubstituierenden Einrichtungen Erleichterungen bei den räumlichen und personellen Anforderungen vor.

Nicht mehr erforderlich ist künftig die Anwesenheit von Ärzten im Umfang von drei Vollzeitstellen pro Einrichtung. Es genügt eine angemessene Anzahl von Arztstellen und qualifizierten nichtärztlichen Stellen, die innerhalb eines zwölfstündigen Zeitraums während der Vergabezeiten und Nachbeobachtung anwesend und darüber hinaus per Rufbereitschaft erreichbar sind. Zudem wird die strikte räumliche Trennung von Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich aufgehoben.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte, Mechthild Dyckmans: "Ich bin sehr froh, dass es nach langen Verhandlungen nun endlich gelungen ist, die zu hohen personellen und räumlichen Voraussetzungen für diamorphinsubstituierende Einrichtungen abzusenken. Dies sollte in der Praxis dazu beitragen, dass sich weitere Einrichtungen der Behandlung von Schwerstopiatabhängigen mit Diamorphin annehmen und noch mehr Patienten, die diese Behandlung brauchen, versorgt werden können. Mit der diamorphingestützten Behandlung geben wir Schwerstabhängigen eine Chance zu überleben und eine Perspektive für ihr Leben."

Hintergrund der Änderung

2009 hatte der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung geschaffen. Daraufhin hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung entsprechend angepasst. Allerdings stellten die darin formulierten Voraussetzungen die Einrichtungen vor so große Hürden, dass es bisher nicht gelungen war, neue diamorphinsubstituierende Einrichtungen aufzubauen. Die Drogenbeauftragte hatte sich daher in den vergangenen zwei Jahren mehrfach beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür eingesetzt, dass Änderungen an der Richtlinie vorgenommen werden.

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

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Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Artikel vom 17. Januar 2013

 

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