Direkt zu: Navigation, Suche
Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (oft durch die englische Abkürzung WHO FCTC bezeichnet) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, welcher durch die 56. Weltgesundheitsversammlung am 21. Mai 2003 angenommen wurde.
Es ist das erste WHO-Übereinkommen, welches aufgrund Artikel 19 der WHO-Verfassung angenommen wurde. Der Vertrag wurde rechtskräftig am 27. Februar 2005. Der Vertrag ist von 168 Ländern unterschrieben worden und ist rechtlich bindend in denjenigen Ländern, die ihn ratifiziert haben (z. Z. 168). Der Ratifizierungsprozess dauert noch an, Nichtmitglieder können auch noch beitreten.
Ziel des Übereinkommens ist es heutige und zukünftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, sozialen und die Umwelt betreffenden Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen. Zu diesem Zweck sieht das Übereinkommen eine Reihe von nationalen, regionalen und internationalen Tabakkontrollmaßnahmen vor, darunter weitgehende Verpflichtungen betreffend Produktion, Verkauf, Vertrieb, Werbung, Besteuerung und den Tabak betreffende politische Maßnahmen.
Durch das Rahmenabkommen haben sich die unterzeichnenden Länder (fast alle Länder der Welt, insbesondere auch Deutschland, die Schweiz, Österreich und Luxemburg) verpflichtet folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Bereich | Maßnahme | Artikel |
---|---|---|
Lobbying | Aufruf zur Begrenzung der Verflechtung von Gesetzgeber und Tabakindustrie. | Artikel 5.3 |
Nachfragesenkung | Steuerliche und andere Maßnahmen, um die Nachfrage nach Tabakerzeugnissen zu senken. | Artikel 6 & 7 |
Passivrauchen | Verpflichtung alle vor der Belastung durch Tabakrauch in geschlossenen Arbeitsplätzen, dem öffentlichen Transport und geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, sowie -soweit möglich- anderen öffentlichen Räumen zu schützen. | Artikel 8 |
Regulierung | Die Inhaltsstoffe und die Emissionen von Tabakerzeugnissen sind zu reglementieren und die Zusatzstoffe zu veröffentlichen. | Artikel 10 |
Verpackung und Labelling | Große Warnhinweise (mindestens 30 % der Verpackungsoberfläche, 50 % oder mehr werden empfohlen); irreführende Bezeichnungen wie („mild“, „light“, etc.) sind verboten. | Artikel 9 & 11 |
Awareness | Öffentlichkeitsarbeit über die Folgen des Tabakrauchens. | Artikel 12 |
Tabakwerbung | Umfassendes Verbot, es sei denn, die jeweilige Verfassung erlaube dies nicht. | Artikel 13 |
Abhängigkeit | Nikotinabhängigkeit und Rauchstoppprogramme. | Artikel 14 |
Schmuggel | Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen werden gefordert. | Artikel 15 |
Jugendschutz | Abgabeverbot an Jugendliche. | Artikel 16 |
Forschung | Forschung im Zusammenhang mit Tabak und Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Staaten. | Artikel 20, 21, & 22 |
Die Deutsche Krebshilfe und das „Aktionsbündnis Nichtrauchen“ namhafter Organisationen des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik haben zum Weltnichtrauchertag 2011 Kritik daran geübt, dass seit der deutschen Unterzeichnung der WHO FCTC im Jahr 2003 in Deutschland zu wenig gegen das Passivrauchen erreicht wurde. Die Organisationen sowie Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, warfen den 16 Bundesländern vor, sie hätten immer noch unterschiedliche Regelungen und seinen verantwortlich für diesen „Flickenteppich Deutschland“.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden.
Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um
Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...