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Diese Liste stellt die rechtliche Situation zu Nichtraucherschutz/Rauchverboten in verschiedenen Ländern dar.
Anfang des Jahres 2007 hat der EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou ein sogenanntes „Grünbuch“ vorgestellt, in dem mögliche Maßnahmen aufgeführt werden, das Rauchen und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft wirksam zu bekämpfen. Jeder Bürger ist aufgefordert, Vorschläge zu machen. Der Bericht über diese öffentliche Konsultation ist im November 2007 veröffentlicht worden. Ein Rauchverbot in der Gastronomie wird sich europaweit mehrheitlich gewünscht, ebenso wünscht sich die Mehrheit, dass die EU in diesem Bereich aktiver werde. Der Kommissar erklärte, die Europäische Union werde auch zum Schutz vor Passivrauchen noch in diesem Jahrzehnt ein generelles, europaweit geltendes Rauchverbot durchsetzen, falls die Mitgliedsländer nicht entsprechend handeln würden. In einigen Ländern wie Griechenland sind die Regelungen in dieser Hinsicht besonders lasch. Zurzeit wird, unter dem neuen EU-Gesundheitskommissar John Dalli die Direktive über Tabakprodukte überarbeitet.
Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Belgien ein beschränktes Rauchverbot in Restaurants. Raucherräume dürfen eingerichtet werden, sofern mindestens die Hälfte aller Innenplätze rauchfrei bleibt.
Es gibt Ausnahmeregelungen für Bars, Bistros und ähnliche Gasthäuser, in denen geraucht werden darf.
Laut einem Gesetz vom 9. Juli 2009 galt ab dem 1. Januar 2010 in allen Gaststätten (sowohl Restaurants als auch Bars) allgemeines Rauchverbot, sobald Essen angeboten wird (einzige Ausnahme: vorverpackte Produkte, welche sich ohne weitere Maßnahmen länger als drei Monate halten, z. B. Chips).
Laut Urteil des belgischen Verfassungsgerichtes vom 15. März 2011 seien oben genannte Ausnahmen nicht verfassungsgemäß. Es wurde eine Verzerrung der Konkurrenz bemängelt und festgestellt, dass die Regierung nicht nachweisen konnte, dass den Gaststätten durch ein Rauchverbot Nachteile entstehen. Folglich hob das Verfassungsgericht nicht das Rauchverbot, sondern nur die Ausnahmebestimmungen auf und ordnete an, dass ab dem 1. Juli 2011 die gesamte Gastronomie rauchfrei sein müsse.
Ein im Mai 2009 verabschiedetes Gesetz (Regierung Stanischew), das das Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Plätzen vorsah, sollte am 1. Juni 2010 in Kraft treten, aber die folgende Regierung Borissow schwächte die Gesetzesvorschriften derart ab, dass Bars und Restaurants, deren Fläche mehr als 100 m2 beträgt, weiter das Rauchen erlauben durften, während die größeren eine Abteilung für Raucher einrichten mussten. Zwei Jahre später verabschiedete dieselbe parlamentarische Mehrheit (GERB) ein Gesetz, das das Rauchen auch in Bars, Restaurants und Diskotheken ausnahmslos verbietet und am 1. Juni 2012 in Kraft trat. Trotz einiger Zusicherungen der BSP vor den Parlamentswahlen vom 12. Mai 2013 sprach sich die Gesundheitsministerin aus der Regierung Orescharski, Tanja Andreewa, für das eingeführte vollständige Rauchverbot aus. Im Juni 2013 fanden Demonstrationen statt, bei denen mehrere Hunderte von Teilnehmern die weitere Gültigkeit des Verbots unterstützten und sich einer eventuellen Lockerung widersetzten. Am 12. Dezember 2013 stimmte das bulgarische Parlament gegen die Lockerung des Rauchverbotes.
In Dänemark ist seit April 2007 der Tabakkonsum in allen öffentlichen Einrichtungen und an allen Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes verboten. Für Arbeitsplätze im privaten Gewerbe gelten strengere Vorschriften als bisher; ein vollständiges Rauchverbot gibt es dort allerdings vorerst nicht. In Kneipen, Speise- und Ausschankstätten mit einer Größe von 40 Quadratmetern oder mehr ist das Rauchen seit dem 15. August 2007 nicht mehr gestattet. Ausnahmen bilden spezielle Raucherzimmer und -kabinen. Seit dem Fahrplanwechsel am 7. Januar 2007 ist zudem in allen Zügen der Dänischen Staatsbahn das Rauchen untersagt. Zum befürchteten Kneipensterben ist es nicht gekommen: Seit der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten am 1. September 2007 verbuchten die Schankwirte eine Umsatzsteigerung von acht Prozent.
In Deutschland ist Gesundheitsschutz Ländersache; es gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Allen gemein ist jedoch das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und ein weitgehendes Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten.
In Frankreich gilt seit dem 1. Februar 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen.
Seitdem drohen Rauchern Geldstrafen, sollten sie in öffentlichen Einrichtungen – Behörden, Schulen, Schwimmbädern, Bibliotheken, Postämtern oder Museen – oder an öffentlichen Orten mit Publikumsverkehr wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Metrostationen rauchen.
Am 1. Januar 2008 wurde das Rauchverbot dann nach irischem, italienischem und skandinavischem Vorbild auch auf die gesamte Gastronomie inklusive aller Restaurants, Bars, Cafés, Casinos und Diskotheken ausgedehnt. Ausnahmen für die traditionellen Tabakverkaufsstellen, die zugleich Bars sind, gibt es nicht. Die Geldstrafe für Übertretungen beträgt 68 Euro für den Raucher und 135 Euro für den Betreiber der Lokalität.
Premierminister Dominique de Villepin betonte seinerzeit, das Verbot sei aufgrund der hohen gesundheitlichen Schäden infolge des Rauchens unumgänglich. Die Regierung will zugleich Rauchern helfen, die sich entschlossen haben, mit dem Rauchen aufzuhören. So erstattet die staatliche Krankenversicherung während des Nikotinentzugs 50 Euro für medizinische Hilfsmittel zurück.
Nach Umfragen stehen 70 bis 80 % der Franzosen hinter dem Rauchverbot, da sich in der Einstellung gegenüber dem Rauchen in den letzten Jahren ein drastischer Bewusstseinswandel vollzogen hat. Noch in den 1990er Jahren wurde das „Loi Évin“ genannte Anti-Rauch-Gesetz von 1991, das die Schaffung rauchfreier Zonen in den Restaurants forderte, vielfach ignoriert; aufgrund des geänderten Bewusstseins der Bevölkerung und sinkender Raucherzahlen (begünstigt durch die hohe Tabaksteuer in Frankreich) wurde das Rauchverbot weitgehend reibungsfrei durchgesetzt.
In Griechenland gilt seit dem 1. September 2010 ein absolutes Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, Büros und im Transportwesen sowie Restaurants und Lokalen. Allerdings ignoriert die Bevölkerung oftmals das Rauchverbot, vor allem in der Gastronomie. Zudem leisten verschiedene Initiativen von Gastwirten „passiven Widerstand“ gegen das Gesetz.
Ein erstes Gesetz, das am 1. Juli 2009 in Kraft trat, sah noch mehrere Ausnahmeregelungen vor (Einraumgaststätten bis 75 m², Raucherräume etc.). Mangels Koordination in der öffentlichen Verwaltung wurde es aber niemals umgesetzt.
Griechenland ist das Land mit den meisten Rauchern in Europa. 51 Prozent aller Männer sowie knapp 40 Prozent aller Frauen (gerechnet vom Baby bis zum Greis) sollen statistisch gesehen in Griechenland regelmäßig rauchen.
In Irland gibt es seit dem 29. März 2004 ein generelles Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen und an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 3000 Euro.
Die Einführung wurde von einer umfassenden Gesundheitskampagne begleitet, in deren Verlauf es Rauchern durch staatlich unterstützte Hilfsmaßnahmen leichter gemacht werden sollte, den Ausstieg zu schaffen. Innerhalb weniger Monate erhöhte sich die Akzeptanz für das Rauchverbot auf 80 %, und vielfach wurde das Gesetz als das beste der damals im Amt befindlichen Regierung gelobt. Der Gesundheitsminister wurde aufgrund seiner hohen Popularitätswerte in der Folge der Einführung sogar als künftiger Taoiseach (Premierminister) gehandelt. Irland war das erste Land der Welt mit einem landesweiten Nichtraucherschutz.
Das Rauchen in geschlossener Gesellschaft ist in Irland nach wie vor erlaubt, weshalb sich viele Pubs anfangs als „geschlossene Gesellschaft“ ausgaben, um die Rauchverbote zu umgehen. Das ist inzwischen jedoch nur noch sehr selten anzutreffen.
Die strikte Anti-Rauch-Politik hat dazu geführt, dass insgesamt weniger Iren rauchen. Der Raucheranteil unter Jugendlichen dagegen ist im gleichen Zeitraum gestiegen.
In Island ist das Rauchen seit dem 1. Juni 2007 in allen Restaurants und Cafés sowie in öffentlichen Gebäuden verboten. Die Fährverbindungen von Dänemark bzw. Norwegen nach Island haben mittlerweile meistens Nichtraucherkabinen.
In Italien ist das Rauchen seit dem 12. Dezember 2004 in allen Regionalzügen und Fernzügen untersagt. Grenzüberfahrende Züge, in denen sich Raucherabteile befinden, fallen – wie in der Schweiz – ebenfalls unter das nationale Rauchverbot, sobald sie sich auf italienischem Boden befinden und italienische Bahnhöfe anfahren; ausgenommen sind lediglich Fernzüge im Transit.
Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist – unabhängig vom Speiseangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzregelung wurde vom italienischen Gesetzgeber durch die Rahmenbedingungen erschwert, gemäß derer der hermetische Abschluss der Abtrennung vom Nichtraucherbereich bei automatisch verschließbaren Durchgängen, Luftzirkulations- und Entlüftungstechniken erfüllt werden muss, was sich für normale Kneipiers betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
Wer in öffentlichen Gebäuden raucht, muss bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern bis zu 12 Jahren geraucht wird.
In ihren eigenen Gewerbebetrieben wurden alle italienischen Gastronomen und deren Konzessionsstellvertreter per gesetzlicher Regelung mit Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie berechtigt und zugleich persönlich haftend verpflichtet, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Eine Nichterfüllung ihrer Pflicht, rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen abzuhalten, kann bis zu 2200 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn ein Gastronom es mehrfach unterlässt, einen rauchenden Gast anzuzeigen, droht ihm der Entzug seiner Konzession. Dabei handelt es sich um die zurzeit restriktivste Regelung in Europa.
Ein Jahr nach Einführung der neuen Rauchverbotsregelungen gingen die Zigarettenverkäufe erheblich zurück und mit steigender Akzeptanz in der Bevölkerung gilt das verschärfte Rauchverbot als das erfolgreichste Gesetz, das die Regierung Berlusconi in ihren beiden letzten Amtsperioden verabschiedet hat. Eine Studie zufolge ist bereits im ersten Jahr nach der Einführung die Zahl der Herzinfarkte deutlich gesunken, bei den 35- bis 64-jährigen um 11 %, bei den 65- bis 75-jährigen um 8 %.
Die Regierung Kroatiens hatte ein Rauchverbot für alle öffentlichen Bereiche und für die gesamte Gastronomie geplant, zog den Gesetzesentwurf aber Ende 2007 zunächst wieder zurück. Das Gesetz über die Beschränkung des Gebrauches von Tabakerzeugnissen wurde dann am 17. Oktober 2008 verabschiedet.
Seit dem 6. Mai 2009 gilt in Kroatien ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Besonders betroffen davon sind die Restaurants und Hotels, in denen das Rauchen nun auch untersagt ist. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot wird mit Geldstrafen von bis zu ca. 130 Euro und bei Duldung (vorsätzlich) sogar mit einer Strafe von bis zu ca. 2000 Euro geahndet.
Seit dem 1. Mai 2010 gilt in Liechtensteins Gastronomie folgende Regelung:
In Einraumgaststätten egal welcher Größe darf geraucht werden. In Mehrraumgaststätten darf nur im Nebenraum geraucht werden, welcher vom Hauptraum baulich klar abgetrennt sein muss, sodass kein ständiger Luftaustausch mit den rauchfreien Räumen erfolgen kann. Weiterhin uneingeschränkt gültig ist das Rauchverbot in Räumen des Gemeinwesens (Säle, Vereinslokale, Schulen, Schulhöfe etc.), in Festzelten und im öffentlichen Verkehr. Mit dieser Neuerung wurden auch die Bußgelder für Verstöße stark angehoben.
In Lettland ist am 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft getreten. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt. Darüber hinaus unterbindet das neue Gesetz das Rauchen in Sportveranstaltungsstätten und Schwimmbädern, ohne dass hier eine Ausnahmeregelung behördlich genehmigt wird. Auch in den Parkanlagen von Riga gilt Rauchverbot, welches von der Polizei durchgesetzt wird.
In Luxemburg galt ab dem 5. September 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants, Schulen und öffentlichen Gebäuden. Ausnahmen gab es für Bars und Cafés, hier galt das Rauchverbot nur von 12 h bis 14 h und von 19 h bis 21 h, wenn diese Speisen auf der Karte hatten, und Restaurants, die mit Genehmigung einen speziellen Raum dafür einrichteten, der aber höchstens 25 % der Gesamtfläche ausmachen durfte.
Seit dem 1. Januar 2014 gilt ein strengeres Rauchverbot für die gesamte Gastronomie unabhängig von Größe, Art des Lokales und Uhrzeit. Raucherräume dürfen nur eingerichtet werden, sofern spezielle Filteranlagen vorhanden sind und in diesen Räumen nicht bedient wird.
Auf Malta wurden die Gesetze hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich jedoch im gesellschaftlichen Ablauf sehr viel geändert hätte. Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extra breiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. In von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.
Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Büros, sowie in allen Restaurants und Gaststätten ist in Mazedonien verboten. Eine Umgehung dieser Regelung wollte der Gesetzgeber betriebswirtschaftlich unrentabel machen, indem er zwar die Errichtung zusätzlicher Räumlichkeiten ohne jegliche Auflagen hinsichtlich der Raumgröße oder der Belüftung allen Betrieben ermöglicht, die Gäste dürfen hier jedoch nicht bewirtet werden. Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.
In den Niederlanden ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden seit 1990 verboten. Anfang der 2000er wurde das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt.
Seit dem 1. Januar 2004 gilt eine Nichtraucherverordnung in öffentlichen Gebäuden wie in Bahnhöfen und in Firmen, wie auch in Hotels und in gastronomischen Gewerbebetrieben. Sie soll Arbeitnehmer vor Passivrauch schützen.
Allerdings ist es öffentlichen Dienstleistern überlassen, angemessene und den lokalen Umständen entsprechende eigene Regeln anzusetzen, die in weitestem Sinn konform mit der Gesetzgebung sein sollen. So haben niederländische Verkehrsknotenpunkte zumeist – aus Rücksicht auf den hohen Tourismusanteil im ganzen Land – ausgedehnte Bereiche zum Rauchen, in den Laufzonen der Nichtraucherbereiche stehen Aschebehältnisse. Die Interessenvereinigung Clean Air Nederland hatte Anfang 2006 60.000 Unterschriften dafür gesammelt, dass im Parlament ein Rauchverbot in der Gastronomie diskutiert wird.
Die gesetzliche Verankerung sah weniger scharfe Bestrafungen gegen Verstöße vor, sondern überließ Hoteliers und Gastronomen die Durchführung und Kontrolle auf selbstregelnder Basis. So wurde das Rauchen in Hotelzimmern gesetzlich geduldet, die überwiegende Mehrheit der Hotels bietet allerdings Raucher- wie Nichtraucherzimmer an. Allein in den sogenannten Coffeeshops, in denen Cannabisprodukte mit staatlicher Duldung gekauft und konsumiert werden können, lässt sich eine Nichtraucherverordnung schlecht umsetzen. Es ist der Sinn dieser Cafés, dass dort und nicht woanders Drogen konsumiert werden.
Ab dem 1. Juli 2008 trat in den Niederlanden ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants, Bars und Cafés in Kraft. Das gilt jedoch in den sogenannten Coffeeshops nur für Tabakerzeugnisse und -beimischungen und nicht für reinen Cannabisgebrauch. Gleichzeitig fielen eine Reihe von Ausnahmen im oben genannten Rauchverbot, so dass auch die Gastronomie rauchfrei wurde.
Die verbliebenen Ausnahmen betreffen Räume,
In Norwegen ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung wegen der traditionell hohen Tabaksteuer zu vernachlässigen (ungefähr 16% im Alter zwischen 16 und 74, die täglich rauchen, im Jahr 2012). Norwegen hat bereits seit 1973 ein Tabakschadengesetz, das unter anderem Werbung für Tabakprodukte verbietet. Kampagnen gegen das Rauchen gibt es selten. Es gilt als „unfein“, jemanden wegen seines Konsums von Alkohol oder Tabak zu kritisieren. Dagegen ist es jedoch im Gegensatz zur Verfahrensweise in anderen Ländern nur von geringer strafmindernder Bedeutung, wenn eine Straftat als Folge von Alkoholmissbrauch begangen wurde. Ebenso tritt der Staat sozialversicherungsseitig in viel geringerem Umfang für den Betroffenen ein, wenn dieser durch Alkohol- oder Nikotinkonsum gesundheitliche Schäden verursacht; hier wird die Selbstverantwortung am Selbstverursachungsprinzip relativiert.
Seit 1. Juni 2004 darf in Norwegen in Bussen und in Bahnen, sowie in Gaststätten, Bars und Hotels nicht mehr geraucht werden. Das gilt nicht, wenn in den entsprechenden Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden. Da der Gesetzgeber es versäumt hat, die Kriterien festzulegen, was als Veranstaltung anzusehen ist und was nicht, finden in der norwegischen Gastronomie unzählige Dichterlesungen und Vernissagen statt, wodurch das Gesetz umgangen wird.
Norwegen hat eine von den anderen skandinavischen Ländern abweichende Regelung hinsichtlich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Rauchverbots. Bei Missachtung trifft die Bestrafung nicht den Raucher, sondern den Betreiber des gastronomischen Gewerbes. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz wird sein Etablissement geschlossen. Im Gegensatz zu Italien, wo eine ähnliche Regelung Gesetzeskraft hat, ist dem norwegischen Gastronomen allerdings der Vorsatz der absichtlichen Gewährung (Einverständnis) einer solchen Maßnahme zu beweisen, was den bisherigen Erfahrungen zufolge nur schwer möglich ist.
Die Situation in Österreich war gekennzeichnet durch einen relativ hohen Anteil an Rauchern bei den Heranwachsenden, insbesondere in den Großstädten. Es bedurfte mehrerer Anläufe, den Nichtraucherschutz politisch zu gestalten und gegen den Widerstand des Gastrogewerbes, der Tabakindustrie sowie eines Teils der Bevölkerung durchzusetzen. Nach dem Ergebnis des Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ im benachbarten Bayern haben sich in Österreich ähnliche Initiativen gebildet.
Zum Schutz vor den Einwirkungen des Tabakrauchs gilt nach dem österreichischen Tabakgesetz seit dem 1. Januar 2009 ein Rauchverbot
Unter einem „öffentlichen Ort“ im Sinne dieser Bestimmung ist dabei gemäß Z. 11 „jeder Ort, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs“ zu verstehen. Im Ergebnis herrscht damit in allen öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise Museen, Gerichten, Schulen, Ämtern, Krankenhäusern, Bahnhöfen und auf Flughäfen Rauchverbot, daneben aber auch in privaten Gebäuden wie Einkaufszentren, Veranstaltungshallen, Schwimmbädern usw. In den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen von Betrieben der Gastronomie inklusive der Beherbergung von Gästen (Speiselokale, Diskotheken, Bars, Kaffeehäuser, Heurigenlokale, Schutzhütten, Imbissbuden, Hotels usw.) gilt ebenfalls ein grundsätzliches Rauchverbot.
In öffentlichen Verkehrsmitteln bestand schon vorher ein weitreichendes Rauchverbot. Am 1. September 2007 war – gleichzeitig mit der Regelung bei der Deutschen Bahn – ein generelles Rauchverbot in allen Zügen der ÖBB eingeführt worden.
Daneben bestehen auch außerhalb des Tabakgesetzes Regelungen zum Nichtraucherschutz, etwa nach dem (österreichischen) Mutterschutzgesetz oder dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Das Rauchen auf Kinderspielplätzen in Wien ist verboten.
Der Gesetzgeber hat in den im Tabakgesetz genannten Räumen das Nichtrauchen zur Norm erklärt. Nur ausnahmsweise und unter den dafür geltenden Voraussetzungen darf das Rauchen in diesen Räumen öffentlicher Orte gestattet werden. Ausnahmen von diesem Rauchverbot (ausgenommen für „schulische oder andere Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden“, in denen somit ein ausnahmsloses Rauchverbot gilt) sind regelmäßig dadurch möglich, dass bei Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Räumlichkeiten Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Es muss dabei freilich gewährleistet sein, dass „der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.“
Auch in der Gastronomie sind Ausnahmen zulässig, und zwar:
Lokale oberhalb dieser Flächengrenze mit nur einem Raum müssen entweder das Rauchen im gesamten Lokal untersagen oder einen baulich abgetrennten Raucherbereich einrichten. Für etwaige Umbauten galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2010, innerhalb derer das Rauchen im gesamten Lokal gestattet werden durfte. Um diese Regelung jedoch in Anspruch nehmen zu können, mussten der zuständigen Behörde ab 1. Jänner 2009 „unverzüglich“ konkrete Umbaupläne vorgelegt werden.
Kein Rauchverbot gilt für nicht-öffentliche Räume (insbesondere Privatwohnungen), Tabaktrafiken und das Rauchen außerhalb von geschlossenen Gebäuden (Freiflächen, auch Zeltfeste). Geschlossene (private) Veranstaltungen, wie z. B. Familienfeiern, Betriebs- oder Vereinsfeiern sind von den hier aufgezeigten Regelungen hingegen nicht ausgenommen, wenn sie z. B. in den Räumen eines Gastgewerbebetriebes oder auch in Räumen öffentlicher Orte (Weihnachtsfeier der Belegschaft in einem Amtsgebäude) stattfinden, wobei auch Veranstaltungen in angemieteten Räumen miterfasst sind. Die bisherige Ausnahmeregelung für Veranstaltungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 25 GewO (z. B. Feuerwehrfeste, Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen etc.) wurde gestrichen.
Verstöße gegen das Rauchverbot können von der örtlich zuständigen Behörde mit bis zu 100 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro) Verwaltungsstrafe belegt werden. Kommt der Inhaber eines öffentlichen Raumes oder eines Gastronomiebetriebes seinen Verpflichtungen (insbesondere der Kennzeichnungspflicht) und Obliegenheiten (insbesondere das Rauchen zu verhindern) nicht nach, drohen ihm ebenfalls Verwaltungsstrafen von bis zu 2000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro).
In Polen gilt seit dem 15. November 2010 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können. Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 20.000 Złoty Strafe geahndet werden.
In Portugal gilt seit dem 1. Januar 2008 ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Nahverkehrsmitteln und Arbeitsplätzen. Auch in Restaurants und Cafés ist das Rauchen verboten. Wirte von Lokalen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern können jedoch das Rauchen erlauben, sofern eine adäquate Entlüftung der Räume sichergestellt ist. Wegen des hohen technischen Aufwands bei der Einrichtung einer solchen Abzugsanlage haben sich die meisten Wirte jedoch für ein totales Rauchverbot ausgesprochen.
Lokale mit einer Fläche über 100 Quadratmeter haben das Recht, Raucherzonen einzurichten. Diese müssen entweder räumlich vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein oder über Entlüftungsanlagen verfügen. Alle Wirte sind dazu angehalten, Rauchverbote und Rauchgebote deutlich auszuweisen.
Rauchern, die gegen das Anti-Tabak-Gesetz verstoßen, drohen Geldstrafen von 50 bis 750 Euro. Institutionen, die keinen Nichtraucherbereich einrichten bzw. die Vorgaben des Gesetzes unzulänglich umsetzen, können mit Strafen von 50 bis 10.000 Euro belegt werden.
Bereits am ersten Geltungstag des Anti-Tabak-Gesetzes sorgte António Nunes, Chef der Lebensmittelhygiene-Agentur ASAE, für Aufsehen. Obwohl die ASAE die Einhaltung des Rauchverbots überwachen soll, wurde Nunes bei einer Neujahrsfeier beim illegalen Rauchen im Casino Estoril fotografiert. Nunes berief sich auf eine Gesetzeslücke, da Spielcasinos nicht ausdrücklich unter das Rauchverbot fallen würden.
In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Freiluftzonen der Gastronomie sind davon nicht betroffen. Auch separate Raucherräume sind zugelassen, in denen jedoch weder Speisen noch Getränke konsumiert werden dürfen. Das schwedische Parlament hat Strafen wegen Nichtbefolgung des Rauchverbots mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Trotzdem werden Rauchverbote in den allermeisten Fällen freiwillig eingehalten bzw. greift eine „Selbstregulierung“ durch den nichtrauchenden Teil der Gästeschaft.
Der verbesserte Nichtraucherschutz und die verschärften Gesetze der letzten Jahre haben in Schweden vor allem auch bei jüngeren Menschen dazu geführt, dass wieder mehr traditioneller „Snus“ konsumiert wird. Dabei handelt es sich um einen Tabak, der hinter die Oberlippe geschoben wird und dort nach und nach Nikotin abgibt.
In der Schweiz gilt seit 1. Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Einzelne Kantone haben strengere Vorschriften erlassen.
Spanien führte bereits 2006 ein Rauchverbot ein; dieses erwies sich jedoch, vor allem aufgrund der „Ausnahmen“, welche schnell zur Regel wurden, als Fehlschlag. So änderte sich im spanischen Alltag mit der Einführung des Rauchverbots von 2006 nicht viel. Wirte, die das Gesetz umgehen wollten, teilten ihre Ausschankflächen über Nacht in mehrere Teile und meldeten auf jeden von ihnen einen eigenständig steuerlich abzurechnenden Gewerbebetrieb an. In den übrigen Großbetrieben waren ohnedies Raucherzonen eingerichtet. Aus diesem Grund nahm die Öffentlichkeit lediglich über die Medien Notiz von der Neuregelung, ohne praktisch etwas von ihr zu spüren. Von der Tabakindustrie wurde das sogenannte „spanische Modell“ über Jahre hochgelobt und auch in anderen Ländern propagiert, so z. B. in Deutschland, mit ähnlichem Erfolg.
Da das Gesetz von 2006 das Ziel eines wirksamen Nichtraucherschutzes verfehlte, trat zum 2. Januar 2011 ein verschärfendes Gesetz in Kraft, das Rauchen in allen öffentlichen Räumen verbietet. Das gilt in allen Lokaltypen sowie auch für geschlossene Veranstaltungen, wie zum Beispiel Familienfeiern. Das erweiterte Rauchverbot gilt auch im Freien vor gewissen Gebäuden (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser), in Bahnhöfen und an Flughäfen gibt es keine Raucherzonen mehr.
Das Rauchen in Nahverkehrsmitteln ist in Tschechien nicht gestattet.
Seit 1. Januar 2006 darf in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus nicht mehr geraucht werden.
Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen, in denen auch Nichtraucher arbeiten. Das Gesetz wird in der vorliegenden Form jedoch kritisiert, weil es die Arbeitgeber dazu verleite, unter den Bewerbern eine Vorauswahl zwischen Rauchern und Nichtrauchern, unabhängig von deren Qualifikationen, zu treffen. Ein neuer Gesetzentwurf wird zurzeit ausgearbeitet.
Im gastronomischen Bereich gibt es bisher in Tschechien kein Rauchverbot. Im Februar 2011 veröffentlichte die Volksinitiative „Stop kouření“, dass sie 115.000 Unterschriften für ein Rauchverbot in Restaurants gesammelt habe. Die hohe Krebsrate, der geringe Nichtraucherschutz und die mögliche Korruption tschechischer Politiker in diesem Zusammenhang werden angeprangert.
Am 3. Januar 2008 beschloss die Große Nationalversammlung der Türkei ein im europäischen Vergleich strenges Rauchverbot. Seit dem 19. Mai 2008 ist Rauchen an öffentlich zugänglichen Orten ohne nennenswerte Ausnahmen untersagt, seit dem 19. Juli 2009 auch in Cafés, Bars und Restaurants. Raucherräume sind nicht gestattet, und für Bierzelte sowie Wasserpfeifen-Cafés gibt es keine Sonderregelungen. Zudem darf im Fernsehen nicht mehr geraucht werden.
Das Verbot in der Türkei umfasst das Rauchen, Kauen und in die Nase einsaugen jeglicher Art von Tabakprodukten. Das Rauchen ist in allen öffentlichen Ämtern, weiter in allen Bildungs-, Gesundheits-, Produktions-, Handels-, Kultur-, Sozial-, Sport- und Unterhaltungseinrichtungen, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, auch in Taxis, zudem in Cafés, Bars und Restaurants, verboten. Mietwohnungen sind vom Verbot ausgeschlossen. Personen unter 18 Jahren ist es untersagt, Tabakprodukte zu kaufen und zu konsumieren.
Tabakkonzernen ist jegliche Art der Werbung mit ihrem Namen oder Logo untersagt. Das Verschenken von jeglicher Art von Tabakprodukten als Firmengeschenke etc. ist solchen Unternehmen und Unternehmen, die mit Tabakprodukten handeln, untersagt. Die Produktion von Gegenständen, die aussehen wie Tabakprodukte (z. B. Kaugummizigaretten), ist untersagt. Alle staatlichen und privaten Fernseh-, und Radioanstalten müssen mindestens 90 Minuten pro Monat Sendungen, Spots etc. ausstrahlen, die vor den Schäden des Tabakkonsums warnen und deren Auswirkungen aufzeigen. 30 Minuten dieser Ausstrahlungen müssen zwischen 17 und 22 Uhr erfolgen, der Rest zwischen 8 und 17 Uhr.
Die Ukraine führte im Dezember 2012 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen ein.
Rauchen ist in der Ukraine weitverbreitet. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Kiew greifen rund 22 Prozent der über zwölfjährigen Ukrainer regelmäßig zur Zigarette.
Im Lauf der Jahre hat Ungarn das Rauchverbot in den Verkehrsmitteln, einschließlich Flughäfen, und in öffentlichen Gebäuden gegen den anfänglichen Widerstand der früher mehrheitlich rauchenden Bevölkerung durchgesetzt. Seit 2010 ist das Rauchen auch auf Spielplätzen und in Unterführungen, seit 2011 an allen Budapester Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verboten.
Anfang 2012 trat ein Gesetz in Kraft, welches das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich des Gastgewerbes, ausnahmslos verbietet. Das Verbot gilt auch im Freien im Umkreis von 5 Metern vor dem Eingang der Einrichtungen.
Mit dem Health Act 2006 wurden die Grundlagen für Rauchverbote in der Öffentlichkeit sowie am Arbeitsplatz geschaffen.
In Großbritannien sind alle Fußballstadien rauchfrei. Wer raucht, muss eine Strafe von 50 Pfund bezahlen und wird im Wiederholungsfall des Stadions verwiesen.
In England wurde 2005 ein widersprüchlicher Gesetzesentwurf vorgestellt, mit Ausnahmen von dem ab 2007 geplanten Rauchverbot am Arbeitsplatz, für Pubs, die nur Snacks servieren, und privaten Clubs. Kritiker sprachen von nicht nachvollziehbarer gesundheitlicher Benachteiligung der Beschäftigten in den von der Regelung ausgenommenen Pubs; der Chief Medical Officer drohte in einem beispiellosen Schritt mit seinem Rücktritt, da die Regierung seiner Empfehlung eines umfassenden Verbots nicht gefolgt war.
Am 13. Februar 2006 entschieden Abgeordnete im Parlament (ohne Fraktionszwang) mit großer Mehrheit, die Ausnahmen zu beseitigen. Das Rauchen sollte nunmehr nicht nur in Restaurants und Kantinen verboten werden, die schwerpunktmäßig Speisen servieren, sondern auch in allen Pubs und Clubs – inklusive jenen, die keine oder nur kalte Snacks im Angebot haben, also an allen Arbeitsplätzen ohne Ausnahme. Das Verbot trat am 1. Juli 2007 in Kraft.
Wales führte am 2. April 2007 ein vollständiges Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen ein, inklusive Restaurants, Pubs und Clubs.
In Schottland gilt seit März 2006, dem irischen Vorbild folgend, ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, das alle Restaurants, Cafés und Pubs umfasst. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Bahnhofsräumen und Wartehäuschen ist das Rauchen verboten.
Die Strafe für einen Verstoß gegen das Rauchverbot beträgt im Fall der Ahndung 50 Pfund (umgerechnet über 70 Euro). Im Gegensatz zu England sollen hier keine „Smoker’s Clubs“ eröffnet werden dürfen (Stand Juni 2006). Es gilt ein Rauchverbot in firmeneigenen PKW.
Nordirland führte ab 30. April 2007 ebenfalls ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen ein, wie in den anderen Teilen der Britischen Inseln.
In Zypern trat am 1. Januar 2010 ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, welches auch das Rauchen in Bars und Restaurants verbietet.
In Liberia wurde am 11. September 2008 das Gesetz für ein Rauchverbot und die Beschränkung der Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren () verabschiedet. Seit dem 1. September 2011 ist es in Kraft. Es verbietet das Rauchen sowohl in Gaststätten, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch auf offener Straße. Ferner untersagt es die Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren. Bei Zuwiderhandlungen von natürlichen Personen sieht das Gesetz eine Strafe in Höhe von 400 Dollar vor. Für die Übertretung des Rauchverbotes von juristischen Personen werden Strafen von nicht weniger als 10.000 Dollar bis 25.000 Dollar fällig. Die Strafen im Gesetz lauten lediglich auf Dollar $, während in Liberia jedoch sowohl der US-Dollar (United States Dollar) als auch der liberianische Dollar (Liberianischer Dollar) als offizielle Währung verwendet werden.
Auf Mauritius gilt seit März 2009 ein Rauchverbot für alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räume (einschließlich Gastgewerbe), sowie einige Outdoor-Bereiche.
In Kenia gilt seit Juli 2008 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Dieses gilt auch für das Gastgewerbe, allerdings sind hier abgetrennte Raucherräume erlaubt.
In Namibia wurde am 16. Februar 2010 das Tabakprodukte-Kontrollgesetz () verabschiedet. Das Gesetz wurde jedoch erst zum 1. April 2014 eingeführt und ab dem 1. Juli 2014 umgesetzt.
Namibia zählt zu den Ländern mit den strengsten Gesetzgebungen zum Rauchverbot überhaupt.
Dieses schließt u. a. folgende Regelungen ein:
Je nach Verstoß können diese mit Geldstrafen bis zu 200.000 N$ und Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden.
In Niger gilt seit September 2008 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Raucherräume können sowohl auf Arbeitsplätzen, als auch im Gastgewerbe eingerichtet werden.
Im Federal Capital Territory in Nigeria besteht bereits seit 1994 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume, das jedoch zunächst nicht durchgesetzt wurde. Seit dem 1. Juni 2008 können Raucher festgenommen und angeklagt werden, wenn sie beim Rauchen in der Öffentlichkeit in der Hauptstadt Abuja angetroffen werden.
In Südafrika gilt seit März 2007 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Dieses gilt auch fürs Gastgewerbe, allerdings sind hier abgetrennte Raucherräume erlaubt. Das Rauchen ist ebenfalls untersagt in Personenkraftwagen, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren, siehe Rauchverbot in Personenkraftwagen.
In Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires ist am 29. September 2005 das „Ley1799 - Ley de Control del Tabaco“ (Gesetz zur Kontrolle des Tabaks) in Kraft getreten, welches das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen untersagt. Abgetrennte Räume zum Rauchen sind in der Gastronomie möglich, aber sehr selten.
Brasilien ist eines der Länder, die am konsequentesten Nichtraucher schützen und das Rauchen gesetzlich zurückdrängen. Artikel 2 des Gesetzes 9.294 vom 15. Juli 1996, durch weitere Gesetze geändert, verbietet das Rauchen von „Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder jede Art von Tabakwaren oder Tabakderivaten in öffentlich zugänglichen Gebäuden, privat oder öffentlich, mit Ausnahme von Bereichen, die exklusiv dafür vorgesehen und entsprechend isoliert und belüftet sind.“ Das Rauchverbot erstreckt sich weiter auf Flugzeugcockpits und öffentliche Verkehrsmittel. Es herrschen weitgehende Werbeverbote für Tabakprodukte. Brasilien nimmt als Schwellenland eine führende Rolle in dieser Art Gesetzgebung ein. Neben verschiedenen anderen Sanktionen drohen dem Gesetzesbrecher nach Art. 9 V des Gesetzes 9.294 seit Dezember 2000 Geldstrafen in Höhe von 5000 bis 100.000 BRL (ca. 1950 Euro bis 39.000 Euro) unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Von 1996 bis 2000 war die Erststrafe mit 1410 BRL bis 7250 Euro, je nach wirtschaftlichen Verhältnissen, deutlich geringer, aber es war eine Multiplikation mit der Anzahl der Vergehen ohne Obergrenze vorgesehen.
Chile hat ein Rauchverbot am Arbeitsplatz, also auch in allen öffentlichen Gebäuden und allen Bussen. Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Tabak und Alkohol darf nicht im Umkreis von 100 m von Schulen und Kindergärten etc. verkauft werden. Restaurants und Cafés müssen abgetrennte, gut gelüftete Raucherzonen anbieten, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Es besteht die Möglichkeit, einen ganzen Gastronomiebetrieb als Raucherlokal auszuweisen, wobei dann Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten.
In Teilen von Kanada gelten Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants.
In Kolumbien wurde im Juli 2009 ein umfassendes Rauchverbot beschlossen.
Seit dem 6. Februar 2005 gilt in Kuba ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Büros, Theatern, Versammlungsräumen, Kinos, sowie allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Die neue Regelung wurde am 7. Januar 2005 im offiziellen Gesetzblatt, der Gazeta Oficial de Cuba, veröffentlicht. Zigarettenautomaten werden ebenso abgeschafft, wie der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. In Restaurants ist Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
In Peru ist das Rauchen in geschlossenen öffentlich genutzten Räumen verboten. Zu den öffentlich genutzten Räumen zählen laut Gesetz alle Räume öffentlicher Einrichtungen, öffentlich zugängliche Räume privater Einrichtungen, sowie öffentliche Verkehrsmittel.
In Uruguay ist seit dem 1. März 2006 das Rauchen in allen Restaurants verboten. Präsident Tabaré Vázquez, ein Onkologe, setzte sich besonders für dieses Gesetz ein. Damit wurde in Uruguay noch vor den meisten europäischen Ländern ein Nichtraucherschutzgesetz angenommen, das den im WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs eingegangen Verpflichtungen entspricht.
In den Vereinigten Staaten werden Rauchverbote generell von den einzelnen Bundesstaaten und auch kommunal geregelt und unterscheiden sich zum Teil stark. Im Einzelfall wurde den Kommunen allerdings durch den Staat verboten, weitergehende Rauchverbote zu erlassen als die staatlich vorgeschriebenen, wie z. B. in New Hampshire. Verbote können indes aufgrund landesweit tätiger Unternehmen oder Organisationen US-weit gelten, zum Beispiel in Gebäuden der Bundesregierung (federal government) oder, von Ausnahmen abgesehen, in Bundesgefängnissen. US-weit verboten ist auch das Rauchen auf Flügen (Ausnahme: Internationale Charterflüge).
38 der 50 US-Bundesstaaten haben staatenweite Rauchverbote unterschiedlichen Umfangs verabschiedet (Stand: Januar 2014). Werden Verbote auf kommunaler Ebene hinzugezählt, galten laut der Amerikanischen Stiftung für Nichtraucher-Rechte (''American Nonsmokers' Rights Foundation) für den Wohnort von 81,5 % der US-Bevölkerung gesetzliche Rauchverbote an Arbeitsplätzen und/oder in Restaurants und/oder in Kneipen und rund die Hälfte (49,1 %) der US-Bevölkerung lebten in Gegenden mit Rauchverboten für Arbeitsplätze, Restaurants und'' Kneipen (Stand Januar 2014). Auch in Washington D.C. und Puerto Rico bestanden zu diesem Zeitpunkt Rauchverbote, und Gesetze in weiteren Staaten waren in Vorbereitung.
Besonders umfassende Rauchverbote in - und zum Teil auch vor - sämtlichen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gelten in den Neuenglandstaaten (allerdings nur eingeschränkt in New Hampshire), an der amerikanischen Westküste, auf Hawaii und in vielen Staaten im Norden und Westen des Landes. Stärker beschränkte oder keine Rauchverbote gibt es in Teilen der Südstaaten und Alaska (Stand: Januar 2014). Das entspricht der politischen Landschaft: Traditionell konservativ wählende Staaten haben tendenziell keine oder geringere Rauchverbote, allerdings geht auch dort der Trend in Richtung Verschärfung.">en.wikipedia.org/wiki/File:800px-US_states_smoking_bans-2009-06-26.png-->
Anfang Februar 2011 beschloss der Stadtrat von New York City das Rauchverbot auf Parks, Strände und Fußgängerzonen auszudehnen. Das Gesetz wird drei Monate nach der Unterzeichnung durch den Bürgermeister in Kraft treten und etwa 1700 Parks, 23 km Küstenlinie und den Times Square betreffen.
Seit Dezember 2007 gilt im Iran ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden sowie in allen gastronomischen Einrichtungen, des weiteren auch während des Autofahrens und sogar in traditionellen Teehäusern. Es bezieht auch traditionelle Wasserpfeifen ein. Des weiteren ist die Werbung und Ermutigung zum Tabakkonsum streng verboten.Die Abgabe von Tabakwaren aller Art an Personen unter 18 Jahre ist streng verboten.
Das Rauchen in Bangladesch ist in öffentlichen Einrichtungen seit 2005 verboten. In Bangladesch raucht jeder zweite Mann und jede fünfte Frau.
Seit dem 17. Dezember 2004 sind im Königreich Bhutan das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Verkauf von Tabakwaren untersagt. Rauchen ist nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Allerdings müssen sich Raucher ihre Tabakwaren aus dem Ausland besorgen und bei der Einfuhr nach Bhutan eine 100%ige Einfuhrsteuer bezahlen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit bis zu umgerechnet 225 US-Dollar Strafe belegt.
Die Volksrepublik China bereitet nach Pressemeldungen Rauchverbote in der Öffentlichkeit vor.
In Israel herrscht besonders in den Städten in fast allen Gastronomiebetrieben ein Rauchverbot. Das Rauchen in separaten Räumen ist erlaubt und wird teilweise angeboten. Vereinzelt darf man auch nicht auf der Terrasse vor der Lokalität rauchen. In anderen Fällen wird das Rauchverbot dennoch ignoriert, besonders in der Gastronomie auf dem Land und in von Arabern betriebenen Cafés und Shisha-Bars.
Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 in Südkorea und Japan war das Rauchen in den Fußballstadien verboten. Verstöße wurden allerdings nicht geahndet.
Seit etwa 2004 werden in den Innenstädten einiger japanischer Großstädte Nichtraucherzonen ausgewiesen, in denen es auf der Straße verboten ist zu rauchen. Grund dafür sind die oft großen Menschenmengen, so dass Gefahren durch glühende Zigaretten nicht auszuschließen sind, sowie Belästigungen durch Rauch und weggeworfene Kippen. Zuwiderhandlungen werden mit 2000 Yen (ca. 14 Euro) geahndet. In diesen Zonen hat Japan Tobacco, der größte Anbieter von Tabakwaren in Japan, einige Raucherzimmer eingerichtet.
In zahlreichen Zügen gibt seit 2006 keine Raucherabteile mehr. Ersatzweise gibt es Raucherecken auf den Bahnsteigen, oder − in neueren Zügen – Raucherkabinen in einigen Waggons.
Seit Beginn des Fiskaljahrs 2010 gilt in der Präfektur Kanagawa das landesweit erste präfekturweite Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Es wurde nach einem ursprünglich strengeren Vorschlag von Gouverneur Shigefumi Matsuzawa aus dem Jahr 2008 im März 2009 im Präfekturparlament verabschiedet und trat am 1. April 2010 in Kraft. Ausgenommen sind flächenmäßig kleine Restaurants, Hotels oder Pachinkohallen, für ein Jahr werden leichte Verstöße gegen das Rauchverbot nicht bestraft.
Insgesamt sind Rauchverbote in privatwirtschaftlich geführten, aber dem Publikumsverkehr offen stehenden Räumen in Japan wenig verbreitet.
Im von der Hamas kontrollierten Gaza-Streifen wurde Anfang Juli 2010 ein Schischa-Rauchverbot für Frauen in Gaststätten verhängt. Es dient nicht dem Gesundheitsschutz, sondern soll Frauen aus den öffentlichen Räumen der islamisch-arabischen Gesellschaft verdrängen.
In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.
In der südkoreanischen Hauptstadt Seoul ist es ab dem 1. März 2011 verboten, auf den Stadtplätzen Seoul Plaza, Cheongyecheon Plaza und Gwanghwamun Plaza, zu rauchen. Ein Verstoß wird seit diesem Tag mit 100.000 Won (ca. 90 US-Dollar) bestraft. Die Stadt plante, innerhalb des Jahres 2011 insgesamt 321 öffentliche Orte zur Nichtraucherzone zu erklären, davon 23 Stadtparks im September 2011 und 295 größere Busstationen im Dezember 2011.
In Thailand ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen mit Klimaanlagen verboten (siehe Bild, wobei das Bußgeld heute - 2013 - mindestens 2000 Baht, ca. 50 Euro beträgt). Das generelle Verbot, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Räumen zu rauchen, lehnt sich zwar an Singapur an, wird jedoch gegenüber Ausländern sehr lax gehandhabt; gleichwohl werden auch Touristen gelegentlich belangt. Streng wird allerdings das Verbot gehandhabt, wenn es ausdrücklich ausgeschildert ist (verschiedene Parks, Umfeld von Einkaufszentren, buddhistische Tempel und deren Umfeld). In manchen Hotels gibt es neben Nichtraucherzimmern auch einige Zimmer, in denen das Rauchen gestattet ist; diese sind allerdings dann meist nicht klimatisiert, sondern höchstens mit Ventilator ausgestattet.
In Australien gibt es in den einzelnen Bundesstaaten verschiedene gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot, und generell ein weit verbreitetes Rauchverbot in der Gastronomie.
Seit dem 1. Juli 2007 ist das Rauchen in Victoria in allen öffentlichen Gebäuden, auch in Bars, Cafés und Diskotheken, vollständig verboten.
Im Bundesstaat Queensland ist das Rauchen innerhalb von Pubs, Clubs, Restaurants und am Arbeitsplatz generell verboten. Auch in Außenbereichen, die zum Essen und Trinken vorgesehen sind, darf nicht geraucht werden, ebenso nicht an bewachten Strandabschnitten, innerhalb von Kinderspielplätzen, Sportstadien und im Radius von vier Metern um den Eingang eines gewerblichen Gebäudes. Tabakprodukte dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden, dürfen nicht beworben werden und an Verkaufsstellen müssen deutlich sichtbare Hinweisschilder hängen, die zum Aufhören anregen sollen.
In Neuseeland gilt seit dem 14. Dezember 2004 ein absolutes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen. Das führte in der Folge auch zu einem Rauchverbot in Gaststätten wie Pubs oder Restaurants. Zudem war ab 1. Juli 2011 ein Rauchverbot in Gefängnissen geplant.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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