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Die Bemühungen der EU, Drogenkriminalität gemeinsam zu verfolgen, tragen bisher keine Früchte. "Der EU-Rahmenbeschluss 2004 ließ den Drogenhandel unbeeindruckt - vor allem deshalb, da er bloß ein Minimalkonsens der ohnehin bereits bestehenden nationalen Gesetze war", berichtet der Wiener Kriminologe Robert Kert. Gemeinsam mit seiner Kollegin Andrea Lehner vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien analysierte der Jurist im Auftrag der EU-Kommission die Mittel der einzelnen Staaten zur Bekämpfung des Drogenhandels.
Bis zu 13 Jahre Haft für 1 Kilo Heroin
Beurteilungen und Vergleiche des Nutzens strafrechtlicher Instrumente für Drogenhandel sind meist problematisch, schickt Kert voraus. Einerseits definieren die Staaten unterschiedlich, was ein "schweres Drogendelikt" ist, andererseits erstatten Opfer von Drogendelikten keine Anzeigen. Allein die Intensität und Häufigkeit der Polizei- und Ermittlerarbeit entscheidet somit, ob derartige Vergehen verfolgt werden oder nicht - "weshalb es im Frühsommer 2008 in Österreich kaum Drogendelikte gab. Alle Polizisten waren bei der Fußball-EM im Einsatz", verdeutlicht der Rechtexperte.
Wie unterschiedlich die Zugänge der Länder sind, zeigen die Einschätzungen der Richter und Staatsanwälte über durchschnittlich verhängte Strafen für den Handel von einem Kilogramm Heroin. "In den Niederlanden handelt man sich sieben bis zwölf Monate Gefängnis ein, in Österreich ein Jahr, in Deutschland zwei bis vier Jahre, in Dänemark, Estland und Großbritannien fünf Jahre oder mehr, in Finnland mindestens sieben Jahre und in Zypern bzw. der Slowakei sogar zwölf bis 13 Jahre", berichtet Kert. Teils viel höher sind die jeweils angedrohten Strafen, doch auch in der Strenge der Umsetzung gibt es große Unterschiede.
Besser große Fische jagen
Insgesamt haben fast alle Staaten ein hohes Strafniveau bei Drogendelikten, das teils sogar über jenem der Gewaltdelikte liegt. Weitere Bemühungen für einheitliche Strafen wären laut dem Strafrechtler aussichtslos und unnötig: Einerseits sind die ideologischen Zugänge zu unterschiedlich, andererseits verändert die Tendenz ständiger Straferhöhung die Kriminalitätsrate nicht. "Statt auf Straßendelikte sollte sich die EU auf den organisierten Drogenhandel auf höherer Ebene konzentrieren. Denn überall werden derzeit weit eher kleine Dealer gefasst als dass große Fische ins Netz gehen."
Die meist transnational agierenden Hintermänner der Szene haben es in Europa bisher
leicht: Beweismittel werden zwischen Staaten oft nicht ausgetauscht und die Verfolgung
kontrollierter Lieferung quer durch den Kontinent ist schwierig, weshalb viele Staaten
Delikte der Einfachheit halber nur national verfolgen. Hier sollte man ansetzen,
rät Kert - durch einheitliche Erschwerungsgründe wie die Mitgliedschaft in einer
kriminellen Organisation etwa oder durch gemeinsame Kronzeugenregelungen, die den
Ermittlern besseren Zugang zu Insider-Informationen verschaffen. Wie die EU bei der
Gestaltung eines neuen Rechtsinstruments mit diesen Empfehlungen umgeht, bleibt abzuwarten.
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