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In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 1. Juni wieder die alten Eigenbedarfgrenzen bei Drogen - 10 Gramm bei Cannabisprodukten und je ein halbes Gramm bei Heroin, Kokain oder Amphetaminen. Das berichtet die Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ, Montagausgabe). Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat dies in einem entsprechenden Erlass geregelt, der der NRZ vorliegt. Unterhalb der Eigenbedarfsgrenzen kann die Justiz Verfahren einstellen, muss es aber nicht.
Der Erlass markiert eine ganze Reihe Ausnahmen, bei denen die Strafverfolger dennoch aktiv werden sollen - etwa wenn es Anzeichen für Rauschgifthandel gibt, die Tat in Haftanstalten begangen oder der Straßenverkehr gefährdet wurde. Wenn Drogen vor Jugendlichen genutzt, auf Spielplätzen oder vor Schulen erworben wurden, schließt der Erlass ebenfalls aus, dass Verfahren eingestellt werden. Zudem seien die Eigenbedarfsmengen nur als "Richtwerte" zu verstehen, so das Justizministerium. Sollte es sich um Drogen mit hohem Wirkstoffgehalt handeln, könnten Staatsanwälte auch bei geringen Mengen weiter ermitteln.
Kutschatys Vorgängerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte die Grenze bei Cannabis
auf sechs Gramm gesenkt und bei harten Drogen
ganz gestrichen. "Das war ein Fehler, der dazu führte, dass auch Gelegenheitskonsumenten
unnötig kriminalisiert werden", sagt Kutschaty. Er hatte bereits vor Monaten angekündigt,
den Schritt rückgängig zu machen. Aus Sicht der Landesregierung könne man Jugendlichen,
die Drogen
"ausprobieren" wollen, nur mit Aufklärung begegnen, und Schwerabhängige bräuchten
in erster Linie wirksame Hilfe, so Kutschaty. Das Gesundheitsministerium habe umfangreiche
Präventionsmaßnahmen ausgelegt. Kutschaty selbst bringt noch eine flächendeckende
Kampagne an Schulen ins Gespräch - Motto: "Lasst die Finger von dem Zeug."
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