Alkohol und Autofahren geht nicht zusammen

Wer auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein, Feuerzangenbowle oder Punsch trinkt, hat am Steuer eines Autos nichts mehr zu suchen. Um nicht seinen Führerschein oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, rät der ADAC dazu, bei Alkoholgenuss das Auto unbedingt stehen zu lassen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Denn bei alkoholtypischem Fahrverhalten wie Schlangenlinien-Fahren kann der Führerschein bereits bei 0,3 Promille entzogen werden.

Häufig wird unterschätzt, dass der Alkohol der weinhaltigen Getränke auf dem Weihnachtsmarkt wegen der Süße und Wärme sehr schnell ins Blut übergeht und betrunken macht. Die eigene Einschätzung, wie viele Gläser Glühwein oder Punsch jemand unbeschadet trinken kann, ist generell wenig verlässlich, denn die Alkoholkonzentration im Blut hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Nur eines ist sicher: Wenn der Alkoholspiegel steigt, sinkt parallel dazu die Fahrtüchtigkeit.

Auch teuer kann es werden: Wer nach einem Weihnachtsmarktbummel alkoholisiert mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, wird mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot belangt - auch ohne jeden Fahrfehler. Ausnahmslos jeder Kraftfahrer gilt ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug und einer hohen Geldstrafe belegt - Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.

ADAC
Artikel vom 16. Dezember 2010

 

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