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Ein Coffeeshop ist eine geduldete Verkaufsstelle sogenannter „weicher Drogen“ in den Niederlanden. Nach wie vor ist, in Übereinstimmung mit dem UNO-Einheitsabkommen von 1961, der Handel und Besitz mancher Drogen illegal.
Auf Empfehlung einer Kommission wurde der Regierung 1976 geraten, die Prioritäten der Polizei neu zu definieren, um diese zu entlasten. Mit der Reform des Opiumgesetzes wurde der Umgang mit weichen Drogen in den Niederlanden neu definiert. Nun wurde unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Strafverfolgung verzichtet.
Das Betreiben ist mit Auflagen nach den AHOJG-Kriterien verbunden:
Bei einer Gesetzesnovellierung im Jahr 1995 wurden die Bestimmungen verschärft: Cannabis darf seitdem nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur in einer maximalen Menge von 5 g pro Person. Zuvor war die Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt und die Höchstverkaufsmenge lag bei 30 g.
Amsterdamer Coffeeshops bekommen in unregelmäßigen Abständen Besuch von einer sogenannten Drogenpolizei. Diese kontrolliert die Coffeeshops und händigt nach erfolgreicher Kontrolle ein rechteckiges grün-weißes Siegel mit Nummer aus, welches einen ordentlichen Coffeeshop auszeichnet. Dieses Siegel muss der Ladenbesitzer an der Eingangstür seines Ladens anbringen.
Ein weiteres Kriterium ist, dass in Coffeeshops zumeist kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Insbesondere in Amsterdam und in Den Haag gibt es jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel: Hier wurde im Zuge einer „Normalisierungspolitik“ bzgl. Alkohol und Cannabis an einige Coffeeshops auch die Lizenz zum Alkoholausschank gegeben.
Ab dem 1. Juli 2008 trat in den Niederlanden ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants, Bars und Cafés in Kraft. Dies gilt jedoch nur für Tabakerzeugnisse und -beimischungen und nicht für reinen Cannabisgebrauch.
Ein grundlegendes Problem der Duldungspolitik bleibt ungelöst: Die achterdeurproblematiek, das Problem der Hintertür. Die Polizei könnte leicht jeden Coffeeshop ruinieren, wenn sie am Lieferanteneingang die Drogenkuriere abfangen würde, denn der Anbau und die Einfuhr von Drogen sind nach wie vor illegal und werden mit bis zu vier Jahren Haft geahndet. Eine Anfrage auf Neuregelung in Bezug auf die Lieferanten der Coffeeshops im Jahr 2000 wurde mit dem Hinweis, dies in Abstimmung mit den Nachbarländern machen zu wollen, noch nicht angegangen. Daher sind die Preise für weiche Drogen in den Niederlanden annähernd so hoch wie und teils höher als z. B. auf dem deutschen Schwarzmarkt, da sich die Anbauer diese Gefahr entlohnen lassen.
Seit 2010 sind automatisch blühende und bereits feminisierte Cannabissamen im Handel erhältlich. Diese vereinfachen den Eigenanbau zu Hause, da die Pflanzen nun wesentlich schneller wachsen und klein und dicht bleiben. Die Pflanzen wurden so entwickelt, dass sie wesentlich weniger empfindlich auf die Wachstumsumgebung reagieren, wodurch es für unerfahrene Züchter wesentlich leichter ist, eigenes Marihuana zu kultivieren. Gleichzeitig ermöglicht es das freie Handelsabkommen in Europa, diese automatisch blühenden Samen in ganz Europa zu bestellen, wodurch ein sehr großer Markt an Hobby-Züchtern entstanden ist.
Um dem Drogentourismus aus den niederländischen Nachbarländern beizukommen, gibt es immer wieder Diskussionen über verschiedene Maßnahmen.
Da jede Stadt beziehungsweise Gemeinde selber über den Umgang mit weichen Drogen entscheiden darf, kann die Handhabung in jeder Stadt und Gemeinde auch unterschiedlich ausfallen, bis dahin, dass vorwiegend in den von christdemokratischen Bürgermeistern des CDA regierten Städten und Gemeinden Coffeeshops überhaupt nicht geduldet werden. Daher gibt es die meisten Shops in den Großstädten. In Amsterdam gab es 2009 noch 228 Coffeeshops im Vergleich zu etwa 700 weiteren im Rest der Niederlande (Stand: 2010). Die Tendenz ist stark sinkend: Von 1997 bis 2004 ist die Anzahl der Coffeeshops in den gesamten Niederlanden um 36 % zurückgegangen.
Nach Protesten aus Frankreich und Deutschland hat die Regierung einen Freiraum geschaffen, nach dem nun innerhalb 30 km von den Grenzen zu Deutschland und Belgien kein Coffeeshop neueröffnet werden darf.
Gemäß der Änderung des Niederländischen Opium-Gesetzes vom 17. März 2003 dürfen Cannabisprodukte ärztlich verschrieben und können seit dem 1. September 2003 auch über die Apotheke bezogen werden.
Kanada:
Im Sommer 2004 wurde im Da Kine Café in Vancouver der Verkauf und Konsum von Cannabisprodukten praktiziert; das Café wurde allerdings schon nach wenigen Monaten geschlossen und der Inhaber später zu einer Haftstrafe verurteilt. Die 2006 gewählte konservative Regierung kündigte zudem an, von der Drogenpolitik der alten Regierung abzugehen und auf Repression und harte Strafen zu setzen. ; Schweiz: Bedingt durch eine umstrittene Gesetzeslücke wurde der Verkauf von Cannabis-Produkten zum Teil als legal angesehen, wenn sie nicht zum Verzehr bestimmt waren. Dadurch entstanden Läden, die als Coffeeshop fungierten, wobei Cannabis-Produkte als Duftkissen oder Badezusatz verkauft wurden. Diese wurden teils geduldet, aber zum Teil auch mit allen rechtlichen Konsequenzen geschlossen. Die Vorgehensweise war dabei in den einzelnen Kantonen und Städten sehr unterschiedlich. Eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes fand seither nicht statt. Da es sowohl für eine endgültige Prohibition als auch für eine Tolerierung wie in den Niederlanden sehr starke Lobbys gibt, weigert man sich bislang, das Thema zu behandeln. Momentan wird diskutiert, ob die Städte Bern, Basel und Zürich nun den Verkauf unter strengsten Jugendschutzgesetzen legalisieren und Verkaufsstellen eröffnen. ; Belgien und Spanien: In diesen beiden Ländern gibt es so genannte Cannabis Clubs. Dabei handelt es sich um Vereine, deren Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen, um es in den Räumlichkeiten des Vereins zu konsumieren. Die Vereine produzieren Cannabis-Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder und finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Ein Verkauf von Cannabis findet weder für Außenstehende noch für die eigenen Mitglieder statt. Cannabis Clubs werden in diesen beiden Ländern unter strengen Auflagen gesetzlich toleriert.
USA:
Seit 1. Januar 2014 ist der Verkauf von Marihuana im Bundesstaat Colorado freigegeben. Einwohner von Colorado können ab 21 Jahren eine Unze (rund 28 Gramm) erwerben, Bewohner anderer Bundesstaaten können 1/4 Unze kaufen. Colorado ist der erste Bundesstaat der USA der den Verkauf freigab.
Deutschland:
Als Reaktion auf illegalen Cannabis-Verkauf im Görlitzer Park in Berlin beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg auf Antrag der Grünen-Fraktion in Form eines Modellprojekts eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in der Umgebung zu ermöglichen. Das Vorhaben bedarf jedoch noch einer vorherigen Zustimmung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
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