Gericht erlaubt chronisch Kranken Cannabis-Anbau

Schmerzkranke dürfen in Ausnahmefällen Cannabis für den Eigenbedarf anbauen - dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Unter bestimmten Bedingungen dürfen chronisch Kranken Hanfpflanzen für therapeutische Zwecke zu Hause züchten. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn außer Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft.

Fünf chronisch kranke Männer hatten beim Verwaltungsgericht Köln gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geklagt, weil die Kosten für eine Cannabis-Therapie nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Alle drei leiden unter chronischen Schmerzen und haben eine Erlaubnis zum therapeutischen Konsum von Cannabisblüten.

Nach dem Urteil ist der Cannabis-Eigenanbau im Grundsatz weiterhin verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden. Die Zulassung des Eigenanbaus muss individuell geprüft werden, Voraussetzung ist immer ein separater Raum für den Anbau. Zudem muss ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und die entstehenden Produkte "hinreichend sicher ausgeschlossen werden".

In Deutschland gehört der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gemäß Betäubungsmittelgesetz zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen. Ohne Genehmigung des BfArM sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis strafbar.

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Er gilt rechtlich als straffreie Selbstschädigung. Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben zu haben. 

Pflanzlichen Cannabisprodukten wird ein positiver Effekt unter anderem bei Spastizität im Zusammenhang mit multipler Sklerose, bei spastischen Lähmungen, Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemo- und Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und HIV-Medikation, chronischen neuropathischen Schmerzen, dem Tourette-Syndrom und in der palliativen Behandlung von Krebs und AIDS zugesprochen.

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Suchtmittel.de
Artikel vom 22. Juli 2014

 

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