Fühererschein-Entzug für bekiffte Beifahrer

Auch ein Beifahrer verliert den Führerschein, wenn ihm Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nachgewiesen werden kann. Das hat die 10.Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart mit jetzt rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 23.12.2005 entschieden und den Eilantrag eines 23-jährigen gegen die vom Landratsamt Böblingen unter Anordnung des Sofortvollzugs am 05.09.2005 verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen B, M und L  abgelehnt.

Der Antragsteller wurde am 05.02.2005 als Beifahrer von der Polizei kontrolliert. Er gab sich als Fahrzeughalter zu erkennen. Der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand außerdem unter Alkohol- und BTM-Einfluss. Auch beim Beifahrer (Antragsteller) wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Untersuchung ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,39 ? sowie einen positiven Befund hinsichtlich Cannabinoiden.

Verwaltungsgericht Stuttgart
Artikel vom 10. April 2006

 

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