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Hausbräu bezeichnet vor allem in Ober- und Unterfranken keine kleine Brauerei, sondern das Bier, das von ehemals brauberechtigten Privatpersonen (Hausbrauer) im Gemeindebrauhaus oder in der örtlichen Brauerei gebraut wird. Es wird beim Bierfassen als Jungbier in eigenen Fässern abgeholt und zu Hause im Keller oder einem anderen kühlen Ort zum Reifen aufgestellt.
Vor der Neufassung des Biersteuergesetzes existierte noch die Unterscheidung zwischen Altbrauern (eigener Gerstenanbau und -Anlieferung, biersteuerermäßigt) und Neubrauern (jedermann). Hausbräu aus Gemeindebrauereien ist pro Person und Kalenderjahr bis 200 l steuerfrei. Hausbräu aus gewerblichen Brauereien ist voll steuerpflichtig. In Staffelstein existiert der Bayerische Hausbrauerverband e.V. Zwei der wenigen noch betriebenen Gemeindebrauhäuser stehen in Thundorf in Unterfranken und Seßlach
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