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Die Biersteuer wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne Büsingen und Helgoland) auf Bier erhoben. Die Einnahmen von jährlich knapp 1 Mrd. ? stehen den Bundesländern zu. Die Verteilung der Biersteuer unter den Bundesländern richtet sich nach dem Betriebssitz der Steuerschuldner und nicht nach dem Bundesland wo es getrunken wird. Der Biersteuer unterliegen Malzbier und bierhaltige Mischgetränke. Von Hausbrauerein selbst hergestelltes Bier ist bis 2 hl/Kalenderjahr von dieser Steuer befreit, ebenso wie alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 % vol).
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