Clobazam

Clobazam (Handelsname Frisium®; Hersteller: Sanofi-Aventis) ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Benzodiazepine, der in der Behandlung von Spannungs-, Erregungs- und Angstzuständen sowie als Antikonvulsivum eingesetzt wird.

Klinische Angaben

Anwendungsgebiete (Indikationen)

Clobazam kann

  • als Beruhigungsmittel zur symptomatischen Behandlung von akuten und chronischen Spannungs-, Erregungs- und Angstzuständen, sowie
  • als Antikonvulsivum zusätzlich zu einer Standardbehandlung von Patienten mit Epilepsie, die nicht anfallsfrei sind,
genutzt werden.

Gegenanzeigen (Kontraindikationen)

Clobazam darf nicht angewendet werden bei:

  • Überempfindlichkeit gegen Clobazam
  • Abhängigkeit von Arzneimitteln, Drogen oder Alkohol
  • Schwangerschaft im ersten Trimenon,
  • stillenden Frauen.

Clobazam darf nur unter besonderer Vorsicht und mit ggf. reduzierter Dosis angewendet werden bei:

  • Myasthenia gravis,
  • vom Rückenmark oder vom Kleinhirn ausgehenden Ataxien,
  • akuter Vergiftung mit Alkohol, Schlaf- oder Schmerzmitteln sowie Neuroleptika, Antidepressiva oder Lithium,
  • schweren Leberschäden,
  • Schlafapnoe,
  • schweren Störungen der Atmung

Sonstige Angaben

Geschichtliches

Clobazam wurde in den späten 1960er Jahren bei dem italienischen Unternehmen Laboratori Farmaceutici Maestretti in Mailand synthetisiert und später bei Hoechst zum Arzneimittel entwickelt. Es wurde seit Mitte/Ende der 1970er Jahre in vielen Ländern in den Handel gebracht, zunächst als Beruhigungsmittel und Anxiolytikum und später auch als Antikonvulsivum.

Rechtslage

Deutschland

Clobazam gehört zur Gruppe der Benzodiazepine. Daher unterliegt der Arzneistoff in Deutschland der Gesetzgebung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Hier sind sie in die Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen worden. Der Gesetzgeber hat jedoch Höchstmengen pro abgeteilter Form (Tablette, Suppositorium, Ampulle, Volumeneinheit bei Tropfen) zugelassen, bis zu denen die Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung nicht gilt (»ausgenommene Zubereitungen«). Diese Höchstmengen sind für jeden einzelnen Wirkstoff individuell festgelegt und werden bei Bedarf angepasst. Aufgrund der Höchstmengenfestsetzung in Anlage III BtMG ist Clobazam in Deutschland verschreibungspflichtig und damit auch apothekenpflichtig.


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