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Während der Volksfestzeit im Herbst müssen Autofahrer mit verstärkten Verkehrskontrollen rechnen. Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer können weitreichende Folgen haben. Verkehrssünder erwarten dann 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der ADAC rät allen, die beim Volksfestbesuch auf Bier nicht verzichten möchten, das Auto stehen zu lassen und lieber öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Denn wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und wird mit Geldstrafe und mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug belangt.
Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.
Ähnliches gilt für Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, da diese Fahrt eine Straftat darstellt. Sie verlieren sogar den Führerschein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wegen der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt und kein positives Gutachten vorgelegt wird.
Auch der "Kater
danach" sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn am Morgen nach
einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch nicht fahrtüchtig, da der Körper
nur etwa 0,1 Promille
Alkohol
pro Stunde abbaut. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für
seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die
Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee
und Kaffee
machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau
keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.
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