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Wie wertvoll sind Verbote, deren Einhaltung niemand überprüft? Es spricht nichts Sinnvolles dagegen, das Trinken von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbieten. Betroffene müssen auch nicht gleich jammern, dass sie in ihren Rechten beschnitten werden. Nur: Allzu viel versprechen darf man sich davon nicht. Ein bisschen Schadensbegrenzung vielleicht.
Wer sich nach der Hamburger Entscheidung für eine bundesweite Regelung stark macht, dem dürfte nicht entgangen sein, dass das Bier in Bus und Bahn in den allermeisten Städten an Rhein und Ruhr schon lange nicht mehr erlaubt ist. Zumindest offiziell. Die Verkehrsbetriebe müssen schließlich ein Interesse daran haben, dass sich ihre Kunden so wohl fühlen wie möglich. Das ist gut gemeint, es fehlt allerdings an Personal, um das Alkohol-Tabu effektiv zu kontrollieren. Denn das kostet Geld. Das Risiko erwischt zu werden und die daraus folgende Abschreckung müssen aber erheblich sein, damit ein Verbot Wirkung zeigen kann.
Natürlich könnte es sein, dass die Zahl der Übergriffe im öffentlichen Nahverkehr um eine Handvoll sinken würde. Aber klar ist doch, dass sich junge Menschen, die in der U-Bahn randalieren, nicht erst während einer zehnminütigen Fahrt betrinken. Die steigen in aller Regel bereits in alkoholisiertem Zustand ein.
Ein Kommentar von Frank Preuß.
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